Diskussion:Auslandskrankenversicherung

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Tippfehler[Quelltext bearbeiten]

Gehört wikifiziert und von Tippfehlern befreit. --Xocolatl 18:49, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten

aber echt --87.180.72.213 01:42, 10. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 77.87.228.67 13:33, 28. Aug. 2017 (CEST)

Keine Zahlung der deutschen Krankenversicherung in Asien, Afrika, Australien/Neuseeland und Amerika[Quelltext bearbeiten]

in Asien, Afrika, Australien/Neuseeland und Amerika zahlen deutsche Krankenversicherungen überhaupt nicht. Eine Auslandkrankenversicherung ist dringend geboten. In Europa werden nur die Sachleistungen erstattet, die im jeweiligen Land Standard sind. Wer deutschen Standard will (beispielsweise Zahnersatz in Spanien) muss eine Auslandskrankenversicherung abschliessen. 188.96.231.3 17:24, 2. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Stimmt in dieser Allgemeinheit nicht. Die deutsche PKV deckt im Regelfall auch Behandlungen im Ausland ab, und zwar weltweit, wobei der Versicherte natürlich - wie stets bei der PKV - in Vorleistung tritt und sich die Behandlungskosten nach Maßgabe der Regelungen hinterher erstatten lassen kann. Bei der GKV sieht das freilich anders aus, da muss ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Aufenthaltsstaat bestehen, und das ist längst nicht weltweit der Fall. SchnitteUK (Diskussion) 18:26, 31. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Unterschied Auslandsreisekrankenversicherung und Auslandsversicherung[Quelltext bearbeiten]

Wenn Auslandsreisekrankenversicherung hierher weiterleitet, sollte man wenigstens den Unterschied klären. Der preisliche Unterschied ist nämlich erheblich.37.58.52.53 19:46, 21. Jan. 2015 (CET)Beantworten