Diskussion:Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 91.44.83.12 in Abschnitt Zustandekommen des Ausschusses
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Ein Verweis auf alle Bundestagsausschüsse bringt nichts. Einzelne Artikel zumindest bei bestimmten Ausschüssen ist angemessener--Heho 14:54, 11. Dez 2004 (CET)

Zustandekommen des Ausschusses[Quelltext bearbeiten]

Kurioserweise findet sich in der Geschäftsordnung des Bundestags kein Hinweis auf diesen Ausschuss. Andere werden explizit erwähnt. Weiß jemand, wieso das so ist und wie der Ausschuss aufgrund welcher rechtlichen Grundlage gebildet wird? (nicht signierter Beitrag von 193.197.148.126 (Diskussion) 11:58, 17. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Der Ausschuss ist der wichtigste Ausschuss und IMHO der erste, der nach dem Zusammentreten des Bundestages gegründet wird und seine Arbeit aufnimmt. Ausschüsse werden von Grundgesetz und Geschäftsordnung schlicht vorausgesetzt, es gibt keine allgemeinen Regeln. HTH. Gruß, --Gnom 12:38, 17. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Dass es der erste Ausschuss sei, halte ich für unbelegt - woraus soll sich eine Nummerierung der Ausschüsse ergeben? Ich entferne diese Nummer, solang kein Beleg vorgebracht wird, dass er wirklich der "erste" (in welcher Bedeutung auch immer) Ausschuss sei. SchnitteUK (Diskussion) 17:35, 25. Dez. 2013 (CET)Beantworten
„Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, der traditionell auch 1. Ausschuss genannt wird, (...)“ (Bilanz der Tätigkeit des 1. Ausschusses, 17. Wahlperiode (2009 – 2013), S.2) --91.44.83.12 12:59, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten