Diskussion:Austro Control

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Acg01 in Abschnitt Allgemeines/Cross Border
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Rettungshubschrauber[Quelltext bearbeiten]

Zum Vorwurf der Willkür im Zusammenhang mit dem Einsatz von Hubschraubern im Ambulanz- und Rettungsflug ist aus Sicht von Austro Control folgendes festzuhalten:

In der aktuellen Diskussion geht es darum, eine Verordnung des Verkehrsministeriums aus dem Jahre 2008, die mit 1.1.2010 in Kraft getreten ist, korrekt anzuwenden und im Sinne des Verordnungsgebers zu vollziehen. Ziel dieser Verordnung ist die erhöhte Sicherheit bei Ambulanz- und Rettungsflügen. Es dürfen somit nur mehr solche Helikopter für den Rettungsflugbetrieb eingesetzt werden, die den Vorgaben dieser Verordnung entsprechen. Auf einen Großteil der Helikopter der Firma Heli Austria trifft das nicht zu. Diese sind aufgrund der neuen Bestimmung im Ambulanz- und Rettungsflugbetrieb daher nicht mehr einsetzbar.

Bereits 1995 sind nachweislich erste Informationen an die Unternehmen, die im Ambulanzund Rettungsflug tätig sind, ergangen. Der lange Prozess, der schließlich zur Verordnung Mitte 2008 (AOCV) geführt hat, ist klar dokumentiert: Es gab ausschließlich positive Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, welches im Vorfeld der Verordnung durchgeführt wurde, unter anderem auch von der Wirtschaftskammer Österreich. Alle anderen österreichischen Rettungsflug-Betreiber, mit Ausnahme der Firma Heli-Austria, haben seit Mitte 2008 ihre Hubschrauber-Flotte auf die per 1.1.2010 in Kraft getretene Verordnung erfolgreich ausgerichtet bzw. angepasst. Von Willkür kann keine Rede sein. Welche Fluggeräte auf Grundlage der neuen Verordnung ab dem 1.1.2010 zum Einsatz kommen dürfen, ist auch ganz klar geregelt und allen Unternehmen bekannt. Der Vorwurf, hier einige Firmen bevorzugen zu wollen, entbehrt jeder Grundlage. Austro Control hat einzig und allein die gesetzlichen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der hohen Sicherheitsstandards in der österreichischen Luftfahrt umzusetzen.

Es ist im Übrigen falsch, dass eine Anzeige beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde, Sachverhaltsdarstellungen wurden an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

--Peter Schmidt, Austro Control 72.37.171.100 14:46, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Allgemeines/Cross Border[Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen eines sog. Lease and Lease-back Geschäftes wurde lediglich das Flugsicherungssystem (Software) der Austro Control vermietet und rückgemietet. Der Vertrag wurde im 1. Quartal 2014 beendet. (nicht signierter Beitrag von Acg01 (Diskussion | Beiträge) 15:22, 20. Jan. 2015 (CET))Beantworten