Diskussion:Ausweis

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Zum letzten Satz ("In der BRD muss jeder ..."): Wo steht das denn? Ich glaube, hier versucht sich wieder jemand an Gesetze zu erinnern, von denen er vor Jahren mal gehört hat. Vorschlag: Mal ins Gesetz über den Personalausweis schauen... --172.177.179.182 22:36, 18. Nov 2003 (CET)

Nun ja, dem Manne kann geholfen werden. Die Informationen waren vollkommen korrekt, ich habe die Belege ergänzt. Leicht überflüssiges Genöle, wie ich finde. --ClausH 22:45, 12. Jan 2005 (CET)

Was ist ein amtlicher Lichtbildausweis?[Quelltext bearbeiten]

Ich kenne mich beruflich am Rande etwas mit Ausweisen aus, aber nun weiß ich nicht mehr weiter: Bislang galt ja, daß ein amtl. Libi-Ausweis von einer Behörde ausgestellt sein muß. Was ist aber, wenn diese Ausstellung von der Behörde an einen Verband delegiert wurde, z.B. Sportküstenschifferschein und UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (hier handelt jeweils der Deutsche Segler-Verband im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr [...]). Diese Ausweise weisen den Inhaber durch das Libi, die kompletten Personalien auf einem amtlichen Formular (Bundesadler) aus; allerdings ist kein Dienstsiegel oder -stempel dort angebracht, sondern der vom DSV. Kann man nun bei derartigen Ausweisen nun trotzdem von einem amtlichen Libi-Ausweis sprechen? Fundstelle?! -- Matt1971 ♫ 15:10, 27. Nov 2005 (CET).

Da der Begriff "amtlicher Lichtbildausweis" zwar in der Verwaltungspraxis des Öfteren verwendet wird, aber nirgendwo verbindlich, ggfs. sogar gesetzlich, definiert ist, kann man diese Frage auch nicht klar beantworten. Wenn aber ein Verband mit der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten beliehen ist, wie das so schön heißt, ist die entsprechende Tätigkeit auch dem Beleihenden (also hier dem Bund) zuzurechnen. Aus systematischen Gründen müsste die Antwort also "ja" lauten, aber Fundstellen gibt es dazu, wie gesagt, nicht, eher allgemeine Kapitel in Lehrbüchern zum Allgemeinen Verwaltungsrecht zum Thema "Beleihung" (wo aber nichts speziell zu Ausweisen stehen wird). DanSchultz 19:42, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ausweispflicht in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit den Folgen die sich ergeben wenn man keinen Ausweis dabei hat? Sollte man die nicht auch in dem Artikel erwähnen?

Wenn überhaupt, dann gehört das zu "Personalausweis". DanSchultz 19:42, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Staatsangehörigkeit: Deutsch[Quelltext bearbeiten]

Warum steht auf den deutschen Ausweisen, staatsangehörigkeit: Deutsch? Ich meine, ist dass nicht klar genug, wenn eine Person eine Deutscheausweis hat, dass er "Deutsch" ist? Oder dürfen auch Ausländer eine Deutsche Ausweiss besitzsen, und deswegen die möglichkeit "staatsangehörigkeit" auf dem Ausweis?


Danke, miproyecto

...ist mir auch schleierhaft. Ich habe noch keine andere Staatsangehörigkeit darauf gesehen, möglicherweise ist das mal vorgesehen gewesen. Matt1971 10:51, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Weil die deutschen Personalausweise einer ICAO-Norm entsprechen, die die entsprechende Eintragung in dem entsprechenden Feld vorsieht. Bitte nicht nach einer Fundstelle fragen: Die ICAO-Normen sind für jeweils mehr als 60 US-$ nur käuflich zu erwerben. "ICAO" ist die Internationale Zivilluftfahrorganisation, eine internationale Organisation, die eben die Zivilluftfahrt regelt. Irgendwann kam man mal auf die Idee, dass die auch Personaldokumente vereinheitlichen sollten.DanSchultz 19:44, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Die Norm "Document 9303" kann man von der ICAO-Homepage herunterladen, dort findet sich Näheres. Nun ist es aber so, dass Staaten nicht nur Ausweise an eigene Staatsangehörige ausgeben, sondern auch an Ausländer, z. B. an Flüchtlinge, Staatenlose oder auch in Notfällen an sonstige Ausländer, die sonst nicht reisen könnten. Reiseausweise für Flüchtlinge und Staatenlose sind in entsprechenden völkerrechtlichen Verträgen vorgesehen und inhaltlich geregelt, sie haben sie heute aber auch an die Richtlinien der ICAO zu halten, was deren formale Gestaltung betrifft. In dem entsprechenden Dokument findet man denn auch die Nationalitäts-Abkürzungen für Flüchtlinge, Staatenlose und sonstige Ausländer. Ein Reisepass oder ein Passersatzpapier ist ja nicht in erster Linie ein Nachweis der Staatsangehörigkeit (in Deutschland ist dies nur der Staatsangehörigkeitsausweis), sondern ein Nachweis der Identität und ein Hilfsmittel zur Personenkontrolle auf Reisen. Darüber hinaus versichert der ausstellende Staat mit einem solchen Ausweis, dass die Person, die diesen erhalten hat, wieder in sein Gebiet zurückkehren kann. Dies war schon immer Gewohnheitsrecht und ist für Flüchtlings- und Staatenlosenpässe ausdrücklich in den erwähnten Abkommen so geregelt. Nehmen wir nun einmal an, dass ein Ausländer in Deutschland lebt und einen gültigen Aufenthaltstitel hat. Bei einem Wohnungsbrand verbrennt aber sein Pass. Weil er Bürger eines Landes ist, das keine Botschaft in Deutschland unterhält, etwa eines kleinen Inselstaates, der nur wenige diplomatische oder konsularische Vertretungen unterhält, kann er nicht einfach nach Berlin in die Botschaft fahren und einen neuen Pass verlangen. Er kann aber auch nicht z. B. nach Paris fahren, wenn sich dort eine Botschaft oder ein Konsulat seines Heimatlandes befindet, und dort einen neuen Pass verlangen, da er ja ohne Pass gar nicht rechtens nach Frankreich reisen kann. Ohne persönliches Vorsprechen stellt aber kein Land der Welt einen Pass aus. Wohl oder Übel stellt nun eben Deutschland diesem Ausländer einen Reiseausweis aus, mit dem er nach Paris fahren, seinen Pass auf der Botschaft seines Landes beschaffen und dann wieder nach Deutschland zurückkehren kann. In Deutschland muss er dann seinen deutschen Reiseausweis zurückgeben und zugleich den neuen Pass der Ausländerbehörde vorlegen, da Aufenthaltstitel sich immer auf einen ausländischen Pass oder Passersatz stützen. Insofern ist es keineswegs überflüssig, auf einem deutschen Pass auch die Staatsangehörigkeit zu vermerken. PSW --178.197.236.73 16:07, 18. Jan. 2015 (CET)Beantworten

und was ist daran paradox ? --Kulturkritik (Diskussion) 12:09, 23. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Auflistungen von Ausweisarten[Quelltext bearbeiten]

Ich würde hier gern die Frage zur Diskussion stellen, ob es für den Artikel sinnvoll ist, diverse Spezialausweise aufzulisten. Insbesondere Militärfreunde scheinen dies zu mögen. Würde nicht etwa "Dienstausweis" auch für die diversen Truppenausweise genügen? Der "Feldjägerdiensausweis" ist doch sehr speziell. Bevor ich das aber wieder lösche, möchte ich gern für einige Zeit eine Diskussion ermöglichen. DanSchultz 15:01, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Was heißt eigentlich Legitimation?[Quelltext bearbeiten]

Es steht im wiki: "Der [deutsche?] Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden". Wenn nun wie z.B. im Fall Snowden eine Regierung (hier USA) einen Reisepass nachträglich als ungültig erklärt (auch in Deutschland möglich?), was soll das juristisch bedeuten? Die Identifizierung sollte doch davon komplett unberührt sein. Also kann es sich doch nur um die ominöse Legitimation handeln!? Was genau bedeutet eigentlich Legitimation in diesem Kontext? Z.B. kann eine Regierung einen Bürger einsperren (Pass ist Eigentum des Landes und somit auch das Recht des Bürgers zu reisen?) und damit auch als flüchtig stigmatisieren? (nicht signierter Beitrag von 91.6.180.189 (Diskussion) 22:56, 12. Jul 2013 (CEST))

Grundsätzliche Probleme[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel leidet an grundsätzlichen Problemen. Schon die eingangs gegebene "Definition" ist rechtlich problematisch bzw. falsch. Eine Urkunde ist ein Nachweis über das Bestehen eines Rechts, das ohne diese Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Ein Ausweis ist hingegen keine Urkunde. Viele Ausweise sind zudem keine Nachweise der Identität. Hier müsste also erst einmal begriffliche Klarheit geschaffen werden. Weiter enthalten nicht nur Dienstausweise Hinweise zu den ausstellenden Behörden, sondern alle amtlichen Ausweise. Zudem scheint mir auch, dass ziemlich wahllos Beispiele verschiedener Ausweise eingebaut wurden. Da müsste wohl kategorisiert werden, die einzelnen Ausweise wären zu verlinken und deren Beschreibung auf eigenen Seiten vorzunehmen. So aber handelt es sich um ein Gemisch von Kraut und Rüben. PSW --178.197.225.178 23:04, 26. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Deine Definition einer Urkunde erscheint mir selbst ausgedacht; in jedem Fall stimmt sie nicht mit der strafrechtlichen Definition der Urkunde überein. SchnitteUK (Diskussion) 09:11, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Fehler bei Besonderheiten[Quelltext bearbeiten]

Folgende fehlerhafte Behauptung habe ich aus dem Artikel im Abschnitt Besonderheiten entfernt.

  • Ein Personalausweis oder Reisepass kennzeichnet in Deutschland eine Person als Ortsansässigen, wobei die Gültigkeit der Wohnsitzangabe nicht aktualisiert werden muss. In Österreich ist das nicht so, da auch Auslandsösterreicher einen Reisepass haben können.

Auslandsdeutsche besitzen ebenfalls einen Reisepass, der meines Wissens von der jeweiligen Auslandsvertretung ausgestellt wird. Mein Vater wohnt z.B. als deutscher in der Schweiz. Ist ja auch logisch, da die Auslandsdeutschen ein Dokument für ihre Aufenthaltsbewilligung o.ä. brauchen.

Nach Korrektur bitte wieder einfügen (ich schaffe das gerade zeitlich nicht, zu recherchieren und Quellen anzugeben). --80.146.212.90 13:35, 9. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Geschichte , Lichtbildausweis[Quelltext bearbeiten]

Lichtbildausweis von 1894

Sollte der Artikel noch einen Geschichtsteil bekommen, dann ist nebenstehendes Dokument möglicherweise ein gutes Beispiel für einen frühen Lichtbildausweis (=aktuell Redirect auf diesen Artikel). --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 19:54, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten