Diskussion:Autobahn A51 (Schweiz)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Filzstift in Abschnitt Gebührenpflicht?
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Gebührenpflicht?[Quelltext bearbeiten]

Kann mal jemand hinschreiben ob man hierfür ne vignette braucht oder nicht? (nicht signierter Beitrag von 77.2.154.245 (Diskussion) 09:18, 26. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Weshalb sollte gerade diese Autobahn von der Vignettenpflicht ausgenommen sein? Aber anscheinend gibt es da doch Unterschiede. Die Karte der abgabepflichtige Nationalstrassen (merkwürdiger Link … – falls er nicht gehen sollte: ist hier zu finden) gibt Aufschluss. Vignettenpflicht scheint nur auf den Nationalstrassen 1. und 2. Klasse zu bestehen (SR 741.72 Art. 1). Zwischen Bülach Nord und Kloten Nord gilt somit keine Vignettenpflicht.
Was mich etwas verwirrt: Eigentlich würde Anschluss N 13 Landquart – Klosters/Verladestation Vereinatunnel zum Nationalstrassennetz gehören. Auf der oben erwähnten Karte ist sie aber weder als abgabeplichtig noch als nicht-abgabepflichtig erwähnt. Also entweder besteht da ein Widerspruch zwischen Karte und Gesetz oder die Autostrasse ist dort noch nicht ausgebaut und als solche signalisiert, und es besteht deswegen noch keine Vignettenpflicht.
Alle Angaben natürlich nur nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. --Lars 19:57, 26. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Landquart-Klosters ist eine Hauptstrasse, keine Autostrasse und daher von der Pflicht ausgenommen. Genau so wie die Hauptstrasse N25 (St. Gallen-Appenzell) usw. --Filzstift (Diskussion) 11:08, 12. Jan. 2023 (CET)Beantworten