Diskussion:Axel Gedaschko

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 37.138.41.83 in Abschnitt Familie
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Wahl und nicht Ernennung?[Quelltext bearbeiten]

  • Da es hier nun einige Differenzen gab, ob ein Kandidat zum Senator durch den Bürgermeister berufen oder durch die Bürgerschaft gewählt wird, möchte ich fallbezogen das Beispiel Gedaschko heranziehen: Abendblatt.de am 18.1.07 zur Wahl Gedaschkos

Weiterhin hat der Korrektor meiner letzten Anmerkung den Entscheidenden Passus in der HV übersehen:

Artikel 34 ... (2) 1 Die Erste Bürgermeisterin oder der Erste Bürgermeister beruft und entlässt die Stellvertreterin (Zweite Bürgermeisterin) oder den Stellvertreter (Zweiter Bürgermeister) und die übrigen Senatorinnen und Senatoren. 2 Die Erste Bürgermeisterin oder der Erste Bürgermeister beantragt die gemeinsame Bestätigung durch die Bürgerschaft; bei der späteren Berufung von Senatorinnen und Senatoren kann sie oder er auch deren gesonderte Bestätigung beantragen.

stud.jur 23:53, 9. Apr 2007 (CEST)

Familie[Quelltext bearbeiten]

Seit 2010 ist Gedaschko verheiratet. Er hat zwei Kinder

Er war schon vorher verheiratet, nämlich mit seiner ersten Ehefrau Karin, mit der er die erwähnten beiden Kinder hat. Die erste Ehe wird hier verschwiegen. Als Leser fühle ich mich durch solche Halbwahrheiten belogen.

Nachzulesen u. a. hier:

http://www.abendblatt.de/hamburg/article513028/Axel-Gedaschkos-Ehe-gescheitert.html (nicht signierter Beitrag von 37.138.41.83 (Diskussion) 11:17, 26. Sep. 2014 (CEST))Beantworten