Diskussion:Börsennotierung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Artikeländerung
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Bedeutungsspektrum[Quelltext bearbeiten]

"Börsenotierung" hat verschiedene Bedeutungen:

  • der Vorgang der Aufnahme eines Wertpapiers in einen organisierten Markt,
  • der Zustand des Einbezogenseins eines Wertpapiers in diesen Markt,
  • die Kursstellung durch Börsenmakler, daher wohl auch der Begriff "notieren" für das Festhalten - früher: Aufschreiben - der Kurse.

Der Artikel definierte die Börsennotierung bislang als die "Aufnahme" des regulierten Handels eines Wertpapiers; das deckt nur den ersten Punkt ab und macht es zu einem Oberbegriff von Börsengang. Ich denke "Einbeziehung" passt etwas besser, es schließt auch die weitere Einbeziehung nach einer Aufnahme mit ein und alles, was damit verbunden ist. --PM3 14:57, 23. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Maßgebliche Fehlschreibung: 1% „börsendotiert“[Quelltext bearbeiten]

https://www.google.de/search?q=b%C3%B6rsendotiert&nfpr=1 https://www.youtube.com/watch?v=9luOJCKq1AA&t=10m10s („Hart Aber Fair vom 28. Mai 2018: Mieten zu hoch, Bauen zu teuer - wenn Wohnen arm macht!“) 20:13, 31. Mai 2018 (CEST)

Artikeländerung[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Stauffen: Die Begriffsinhalte Börsennotierung und Börsengang sind rechtlich streng voneinander zu unterscheiden, eine Redundanz wird deshalb gerade nicht geschaffen. Die Börsennotierung ist keine Notierung oder Kursfeststellung, sondern die Zulassung von Effekten an der Börse. Der Börsengang erfolgt zeitlich nach der Börsennotierung, was im Satz „Nach erfolgter Zulassung durch die Börsengeschäftsführung erfolgt der ebenfalls durch diese zu genehmigende Börsengang, der fortlaufende Notierungen durch Kursfeststellung eines Börsenkurses zur Folge hat. Die Börsennotierung führt für AG, SE und KGaA zur Qualifizierung als börsennotiertes Unternehmen“ klar zum Ausdruck gebracht wird. Im Artikel Börsengang ist von mir bereits eine inhaltliche Änderung aufgrund der Rechtslage geplant. Dadurch wird die Trennschärfe besser zum Ausdruck kommen. In der jetzigen Form weist Börsennotierung eine Redundanz zu Notierung (bereits eine sprachliche Übereinstimmung liegt vor) und Kursfeststellung auf, auch das wird von mir geändert. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 11:50, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

@Wowo2008: Eine Börsennotierung ist ein Zustand/Eigenschaft - ein Unternehmen ist "börsennotiert" (oder hat eine "Börsenotierung") - der durch einen Börsengang (oder Börseneinführung) erst entsteht und dann fortwährt (bis zu einem "Delisting"). Eine Modalitât des Börsengangs, die jetzt häufiger erfolgt, ist das sog. "Directlisting", Direktnotierung, auch unter dem Lemma Börsengang abgehandelt. Der Akt der Börsenzulassung ist tatsächliche ein administrativer Akt der zuständigen Börse (und erfolgt parallel - oder zeitlich kurz vor der Platzierung der Aktien), wird aber nicht unter dem Begriff Börsennotierung subsumiert - insofern scheint hier. Es scheint mir daher wenig sinnvoll den begriff Börsengang (Platzierung und Zulassung) in zwei unterschiedliche lemmata zu zerreissen. --Stauffen (Diskussion) 12:54, 29. Apr. 2021 (CEST) ich sehe gerade erst, dass bereits oben ein Beitrag in dieser Disk. "Bedeutungsspektrum" den Punkt bereits behandelt hatBeantworten

Hallo @Stauffen: Deine Definitionsversuche sind TF, denn sie decken sich nicht mit der überwiegenden Definition in der Fachliteratur: „Börsennotierung ist die Zulassung eines Wertpapiers und damit auch das sie emittierende Unternehmen zum Handel an einer Börse“<Artikel Börsennotierung, in: Albrecht Hertz-Eichenrode/Stephan Illenberger/Thomas A. Jesch/Harald Keller/Ulf Klebeck/Jörg Rocholl Hrsg.), Private–Equity-Lexikon, 2011, S. 27> Die Börsenzulassung ist deshalb sogar als Kern der Börsennotierung anzusehen. Ein Artikel zuvor wird im Lexikon der Börsengang als das „Angebot von … Aktien eines Unternehmens auf dem organisierten Kapitalmarkt“ definiert. PM3 kann hier nicht mitreden, für ihn gab es 2016 noch Börsenmakler. Er „denkt“, „Einbeziehung“ passe besser. Hier geht es nicht um Meinungen, sondern um die Entwicklung eines Artikelinhalts aus der zu zitierenden Fachliteratur. Auf meine weiteren Anmerkungen hinsichtlich der aktuellen Redundanz zur Notierung und Kursfeststellung bist Du nicht eingegangen, so dass Du sie akzeptier hast. Damit werde ich einen Redundanzbaustein setzen und dort auch obigen Zusammenhang thematisieren. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 14:06, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Mein Freund, keine TF sondern lebenslange Berufserfahrung in der Finanzwirtschaft - schau Dir beispielsweise die interwikis in Englische: listing => sowohl die Zulassung/Börseneinführung, als auch der Fakt, notiert zu werden; in Französische: cotation (hier eher in der Bedeutungen: einen Börsenkurs zu haben). Ich behaupte nicht, dass die von Dir bevorzugte Gleichsetzung mit der Zulassung/Börseneinführung nicht auch verwendet wird, es ist aber nicht die Einzige... google ein bischen rum => eine börsennotierte AG ist eine AG mit Börsenotierung (ein Zustand, nicht nur ein Prozess am Anfang des Börsenlebens); siehe: Börsennotierung ist im Duden: "Feststellung der amtlichen Börsenkurse", ebenso im Börsenlexikon. Gruss Stauffen (Diskussion) 16:12, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Hallo @Stauffen: Freunde werden wir nicht bloß durch ein paar Diskussionsbeiträge. Das von Dir zitierte Börsenlexikon verweist bei Börsennotierung auf Notierung, was meine Redundanzthematik bestätigt. “Rumgoogeln“ dient bei Fachthemen eher zur Abrundung des Überblicks, darf jedoch nicht den Inhalt eines Fachartikels bestimmen. Dabei ist auch zu bedenken, dass viele Webseiten von Wikipedia abschreiben – leider kritiklos auch fachliche Mängel übernehmen. Auch der Duden hilft bei Fachbegriffen nicht wirklich weiter. Kein Fachautor würde auf diese Quellen zurückgreifen – aber Wikipedia soll es schon dürfen? Dass Du ausgerechnet die interwikis erwähnst, versetzt mich in Staunen: Listing (was nicht einmal im deutschen Text steht, dafür das „delisting“, aber nicht das „dual listing“ bei Mehrfachnotierungen) „bezieht sich auf Aktien, die sich auf der Liste einer Börse befinden“ (so die Übersetzung aus dem enWiki). Hier sind richtigerweise auch die Zulassungsbedingungen („listing requirements“) erwähnt, die ich ebenfalls breit dargestellt hatte. Die frWiki definiert Kotation allgemein als „eine Handlung, einen Preis an einem Markt zu fixieren“. Konkret gilt „ein Unternehmen als an der Börse notiert, wenn seine Aktie an einem organisierten Finanzmarkt umgetauscht werden kann“. Das setzt eine Zulassung voraus, die als „Fondements de la cotation" erwähnt ist. Die Fußnote 2 im Artikel (Cordula Heldt) definiert die Börsennotierung ebenfalls als „Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse“. Diese Quelle bestätigt allerdings nicht die vorherige Textaussage (hier ist auch noch fehlerhaft der Börsenmakler erwähnt), die mit ihr verbunden ist, sondern bestätigt meine Darstellung. Damit ist der Artikel von unsauberen Zitaten, fehlenden Inhalten (Zulassung) und Widersprüchen zu interwikis gekennzeichnet. In dieser Form setze ich den Artikel nicht nur auf Redundanz, sondern auch auf QS. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 13:56, 30. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

d'accord, Notierung und Börsennotierung sind aus meiner Sicht redundant (und den Artikel Notierung hatte ich bisher nicht gesehen), eventuell kann man eine BKS machen, mit Weiterleitung auf Notierung einerseits, und Börsengang andererseits, da der Begriff in beiden Bedeutungen ja wohl im Umlauf sind (und beide Artikel das jeweilige Thema besser abhandeln) --Stauffen (Diskussion) 20:08, 2. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Hallo @Stauffen: Sehr guter Vorschlag. Hast Du schon den Artikel Kursfeststellung gesehen, der inhaltlich in Teilaspekten deckungsgleich mit Börsennotierung und Notierung ist, aber nicht die Trennschärfe zu den beiden anderen Artikeln besitzt, die eine Redundanz verhindert? Ich werde mich dieser Mammutaufgabe widmen, kann aber noch etwas dauern. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:18, 3. Mai 2021 (CEST)Beantworten