Diskussion:Bürgermeister (Baden-Württemberg)

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Mirmok12 in Abschnitt Neues Kommunalwahlrecht
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Unterstützungsunterschriften[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass bei einem 2. Wahlgang nicht viel Zeit sei, die notwendigen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Ich finde aber in der GemO keinen Hinweis darauf, dass überhaupt Unterstützungsunterschriften notwendig seien. Gibt es dazu eine Quelle, oder ist das schlichtweg falsch? --Markus Großmann 17:20, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten


Amtsdauer?[Quelltext bearbeiten]

Wie lange in BaWü der Bürgermeister amtiert, ist leider nicht erwähnt. (nicht signierter Beitrag von 137.248.1.31 (Diskussion) 15:24, 5. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

"Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem Amtsantritt, im Fall der Wiederwahl schließt sich die neue Amtszeit an das Ende der vorangegangenen Amtszeit an." --Arma 16:17, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Rechtsstellung[Quelltext bearbeiten]

Heißt es im letzten Satz wirklich "Feststellung des Gemeindewahlausschlusses"? --91.37.241.141 07:57, 28. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Neues Kommunalwahlrecht[Quelltext bearbeiten]

Habe den Artikel im Sinne des neuen Kommunalwahlrechts, das seit dem 1.8.2023 gilt, aktualisiert. Siehe: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/landtagsentscheidung-neues-kommunalwahlrecht-100.html --Mirmok12 (Diskussion) 16:05, 22. Sep. 2023 (CEST)Beantworten