Diskussion:Bürgerpflicht

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 129.129.238.93 in Abschnitt Beispiele
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Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Könnte man hier nicht etwas mehr Beispiele nennen? Die Formulierung "in zahlreichen Gesetzen geregelt" ist mir hier zu schwammig. Ich würde meinen, das Zahlen von Steuern gehört z.B. zu den Bürgerpflichten. Außerdem ist mir nicht klar, wie sich das mit den genannten Ehrenämtern (z.B. ehrenamtlicher Schöffe) verhält - schließlich ist das doch freiwillig und somit ein Recht und keine Pflicht? --Evi Briest (Diskussion) 13:47, 13. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Weder die Ausübung des Schöffenamts noch die eines Wahlvorstandsmitglieds sind im Grundsatz freiwillig, sondern die Nichtausübung sind strafbewehrt; das Nichtzahlen von Steuern erst recht. Und natürlich stellt sich auch die Frage, wie weit der Staat mit entsprechenden Verpflichtungen gehen darf; das sind ja keine Naturgesetze und auch nicht auf dem Berg Sinai verkündet, zudem gibt es in vielen Fällen Alternativen für die Sicherstellung der Erfüllung entsprechender Aufgaben, die ohne unbezahlte Zwangsdienste auskommen - beispielsweise kann eine Wehrpflichtigenarmee durch ein Berufssoldatenheer ersetzt werden. --95.116.62.189 15:00, 18. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Kann es sein, dass die Politik an diesem Artikel mitmischt? Wär mir neu, dass die Imfppflicht zu den Bürgerpflichten gehört. Dies ist mit Sicherheit nicht demokratisch legitimiert. --129.129.238.93 10:33, 8. Sep. 2022 (CEST)Beantworten