Diskussion:Bürgervorsteher

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Tomtiger in Abschnitt Nicht in Mecklenburg-Vorpommern
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Artikel sollte erweitert werden...[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel befasst sich meiner Auffassung nach nur mit der Situation in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern. Bürgervorsteher gab es aber schon früher und nicht auf diese Regionen beschränkt. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn jemand diesen Artikel bei Gelegenheit einmal erweitern könnte... --Hsingh 19:52, 8. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Nicht in Mecklenburg-Vorpommern[Quelltext bearbeiten]

Ich habe nur sehr wenige Beispiele für Bürgervorsteher in Mecklenburg-Vorpommern gefunden. Hier heisst das entsprechende Amt meist einfach "Präsident der Stadtvertretung".
Wie geht man in solchen Fällen um, wenn es sich nur um eine Ausnahme handelt? Löschen oder genauer beschreiben? --Thomas (Diskussion) 22:41, 26. Jul. 2012 (CEST)Beantworten