Diskussion:BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 77.11.59.247 in Abschnitt Unter "Weblinks"
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Seen Privatisierung 2009[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz:

Nach zahlreichen Protesten kündigte das bundeseigene Unternehmens im August 2009 an, vorläufig keine Seen mehr privatisieren zu wollen. Bis zum Jahr 2009 verkaufte oder übertrug das Unternehmen in den neuen Ländern 14.000 Hektar Gewässerfläche. Während hierbei rund 4.800 Hektar an Stiftungen oder Naturschutzverbände gingen wurden rund 5.000 Hektar an Landwirte und rund 2.200 an Fischereibetriebe verkauft. Privatpersonen wurden im Laufe der Transaktionen so gut wie nicht berücksichtigt.[1]

sollte m.E. hier heraus. Es ist eine momentane Singularfrage, was die BVVG verkauft. Es wurde immer wieder mal etwas von der Verkaufsliste genommen. Diese Regleung ist im uebrigen vorlaufig was mE immer bedeutet, es werden neue Vorgaben von der Politik und dem BMFin erwartet. Daher sollte es hier geloescht werden.

  1. Uwe Rada: Brandenburger Seen bleiben volkseigen - Privatisierung geht baden, 11.08.2009, unter taz.de

--Sccn 00:59, 13. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

  • Der Inhalt ist mit einer validen Quelle solide belegt. Der Umfang des Artikels rechtfertigt es keineswegs Informationen zu löschen, insbesondere solche sollten ausgebaut werden die die Entwicklung der Geschäftspolicies belegen. Ein derartig kurzer Artikel gehört ausgebaut und gerade nicht gekürzt. Wir schreiben hier keine PR Bröschüre, entwickeln eine systematische Darstellung menschlichen Wissens. Ich empfehle Wiki ist kein Papier zur Lektüre. Nemissimo 酒?!? RSX 09:39, 13. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Mein Thema ist: die BVVG Regeln aendern sich dauernd. Aus der Vogelperspektive sind andere Privatisierungsthemen und Herangehensweisen "schlimmer" als die Frage, wer ein See denn nun "temporaer" nicht kaufen kann. Denn das wird sich wieder aendern. Wiki ist eben keine Tageszeitung und die Seenfrage wird kein Dauerthema bleiben. Daher lieber dauerhafte Geschaeftspraktiken darstellen. --Sccn 18:28, 13. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
In diesem Artikel geht es ausschließlich um die BVVG, andere Unternehmen sind hier i.d.R. irrelevant. Der Abschnitt ist solide belegt. Sollte sich die Geschäftspolitik ändern sollte dies ebenfalls belegt beschrieben werden. Es kann gerade nicht darum gehen, belegte Abschnitte zu kürzen, ansonsten würden Artikel zu Unternehmen generell werblichen Charakter haben und die jeweils aktuelle Außenkommunikation des Unternehmens wiedergeben. Vielmehr muss es darum gehen durch das Sammeln vieler belegter Einzelfakten eine langfristige NPOV Darstellung des Unternehmens zu konstruieren. Der Artikel sollte daher ausgebaut und gerade nicht gekürzt werden. Nemissimo 酒?!? RSX 18:43, 13. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ich rede doch auch nur ueber die BVVG und ekin anderes Unternehmen. Daher stimme ich ueberein, andere Unternehmen sind irrelavant.
Die BVVG privatisiert. Das loest Kritik aus. Es geht dabei um viel Flaeche, da sind ein paar Tausend Hektar Seen wirklich nicht der Rede wert. Wenn es darum geht, eine Kritik an der BVVG zu ueben, sollten andere Themen (die eine groessere Wirkung auf die Einwohner in Deutschland haben) behandelt werden:
Wer die Materie nicht kennt, fuer den ist ggf. der Blick in wiki der erste Einstieg und der liest was zu sehen, ahnt aber nicht, welche andere Themen es noch gibt. Daher koennen wir das alles gene ausbauen, dabei aber die realen Anteile der Themen nicht vergessen und daher Kleinbereiche (was ab dem 1.1.2010 wieder anders sein wird, weil es dann wieder eine neue BVVG Richtlinie gibt) nicht uebergross darstellen. Je mehr wir hier Tagesthemen aufhnemhen, umso mehr muss diese Seite dann konsequent gepflegt werden. Wer macht das? Da sehe ich die Frage, ist Wiki eine tageaktuelle Sammlung oder eine Enzyklopaedie dadurch beantwortet, dass eher grundsaetzliches und Hintergrundinfos hier herein gehoeren, als Tagesstroemungen.
--Sccn 19:44, 13. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Kritik seitens des 16. Deutschen Bundestages[Quelltext bearbeiten]

Ich denke mal, der Abschnitt im Artikel hat seine Berechtigung und wurde (von mir) umfassend und sehr valide belegt (verlinkter Bundestagsbeschluss + verlinkte öffentliche Stellungnahmen eines seriösen Bundestagsabgeordneten). - Aus den Links ergibt sich ferner, dass solche vollmachtlosen BVVG-Vetterngeschäfte "Methode" hatten und vielfach "geübte Praxis" waren - und die Bundesregierung (BMF) ja genau deshalb vom Pet.-Ausschuss unmissverständlich zum Handeln aufgefordert wurde. - Wie MdB Dr. Harald Terpe öffentlich schrieb (vgl. Link im Artikel), musste danach ja offenbar auch ein regulärer Preis - i.R.d. Vetterngeschäfte - nachgezahlt werden. - Das lässt doch immerhin hoffen. - Ausgefertigt wurden die vollmachtlosen BVVG-Vetternverträge (zu verbilligten Preisen) übrigens durch den vormaligen Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA); Herr Rechtsanwalt Dr. von H. aus Braunschweig, der vormalige Geschäftsführer der AfA, hat mir diverse Verträge seiner involvierten Mandanten (namentlich: "die Herren Vettern von P.") zur weiteren Rechtsverfolgung völlig unaufgefordert zugesandt (...einschl. ungeschwärzter Kontonummern beim Calenberger Kreditverein). - Sämtliche durch den vormaligen AfA-Geschäftsführer Dr. von H. unverlangt überlassenen Vetternverträge liegen numehr sämtlichen Fraktionen im Bundestag vor; das gleiche gilt für MV-Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. --- Eine "Interessenverquickung" meinerseits sehe ich nicht; - es ist investigativen Benutzern der de.wp sicherlich unbenommen, dubiose Machenschaften von Bundesgesellschaften (hier: BVVG) einer validen und rechtsstaatlichen Aufklärung zuzuführen - und die diesbzgl. öffentlichen Kritik-Beschlüsse des Bundestages in Lemmata auch einzubinden und zu verlinken (...insbes, da hier "Methode" vorliegt). - Zur Nachahmung also jedem Benutzer dringend empfohlen. - MfG --Gordito1869 11:50, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Hinweis : Eine durch eine IP unterstellte "Interessenverquickung" meinerseits gibt es nicht, da ich weder eigene BVVG-Rechtsansprüche - noch eigene Rechtsansprüche in den neuen Bundesländern (!) - besitze. - Bitte derartige unbelegten Unterstellungen unterlassen. - Und selbst dann, wenn es eigene Interessen gäbe, würde das absolut "null und nichts" an den umfassend valide dokumentierten - und insbes. allgemeingültigen (!) und vom 16. Deutschen Bundestag nachweislich sanktionierten (!!) ... und auch insbes. sehr valide und öffentlich nachgewiesenen (vgl. hierzu : Einzelnachweise) (!!!) "Fakten, Fakten, Fakten" ändern. --- Urlaubsbedingt muss ich diese Disk. bis 30.09.2011 meinerseits abbrechen. - Um Verständnis wird höflich gebeten. - MfG --Gordito1869 08:07, 14. Sep. 2011 (CEST) : --- PS : ...wenn der 16. Deutsche Bundestag explizit vom "Anschein der Vetternwirtschaft" spricht (vgl. verlinkte und öffentliche Stellungnahme eines Bundestagsabgeordneten) - und diese unsäglichen und vollmachtlosen Vetterngeschäfte über das BMF unverzüglich abstellt und reguläre Preise (jenseits der revidierten Vetternpreise) nachfordert - sollte der "Deutsche Michel" diese unschönen "Vettern-Dinge" nicht in Abrede stellen, sondern kraft Bundestagsbeschluss so hinnehmen. - e.o.d. von meiner Seite. Punkt. - MfG --Gordito1869 08:31, 14. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Gordito1869 versteht offensichtlich das Rechtsinstitut des vollmachtlosen Vertreters nicht. Die dargestellte Verschwörungstheorie wird durch die (Schein-)Belege in Wirklichkeit widerlegt, insbesondere durch ref 9. M.E. ist der Abschnitt der Wikipedia unwürdig und sollte (nach all den Jahren) schnellstmöglich entfernt werden. Erbitte Zweitmeinung ggf. von einem Juristen.—-Wildereber (Diskussion) 18:21, 9. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Abschnitt aus folgendem Grund entfernt:

1. Es handelt sich um ein Scheinproblem: Die BVVG lässt sich, dem geschilderten Sachverhalt nach, bei notariellen Kaufverträgen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz von vollmachtlosen Vertretern vertreten, selbst wenn diese mit den Erwerbern verwandt sind. Die Kaufpreise sind stark verbilligt. Hieraus schließt der Bearbeiter, dass es sich um Vetternwirtschaft handelt.

Dieser Rückschluss ist nicht möglich. Wie bereits aus den zitierten Belegen zu entnehmen, gibt die BVVG die Kaufverträge einseitig vor. Weder der Erwerber noch der vollmachtlose Vertreter haben die Möglichkeit Einfluss auf den Inhalt des Vertrages zu nehmen. Auch dies ist den refs 8 und 9 zu entnehmen. Selbst wenn sie Einfluss nähmen, käme der Vertrag nicht zu Stande, wenn die BVVG den Vertrag nicht nachträglich genehmigt. Dass die Kaufpreise stark verbilligt sind, ist unter anderem Zweck des Ausgleichleistungsgesetzes, sodass auch dieser Umstand keinerlei Rückschlüsse auf etwaiges kollusives Verhalten zulässt.

Dass es unabhängig hiervon zu rechtswidrigen Taten gekommen sein könnte, haben offensichtlich weder die Ermittlungen des Petitionsausschusses noch des Bundesfinanzministeriums ergeben. Schon garnicht gab und gibt es Anhaltspunkte für ein systematisches rechtswidriges und damit strafbares Verhalten. Dass der Petitionsausschuss des Bundestages die Petition „dennoch“ weitergeleitet hat, lag nach der Begründung daran, dass bei Dritten der „Anschein“ von Vetternwirtschaft entstehen könnte (nicht etwa, dass sie vorliegt oder vorlag). Es fehlen im übrigen Belege, dass die BVVG verwandte vollmachtlose Vertreter nicht mehr akzeptieren würde. Nach eigener Kenntnis besteht die (rechtlich unbedenkliche) Praxis unverändert fort.

2. Der Abschnitt ist nicht relevant: es handelt sich um einen Einzelfall, einen Kaufvertrag aus dem Jahre 2001 über 24,24 ha in Mecklenburg-Vorpommern. Selbst wenn hier ein rechtswidriges und damit strafbares Verhalten vorgelegen hätte, würde es angesichts des geringen Umfang des Geschäfts m.E. an Relevanz fehlen.

3. Der Abschnitt stützt sich auf Vermutungen und dürfte deswegen ein Verstoß gegen WP:KTF darstellen.

4. Im wesentlichen einziger Bearbeiter des Artikelabschnitts und des bisherigen entsprechenden Abschnitts der Diskussionsseite ist vermutlich auch verantwortlich für die angegebenen Belege. Ein Verstoß gegen WP:SD ist deswegen naheliegend. Der ref 8 ist zu entnehmen, dass der genannte vollmachtlose Vertreter ein Christian von P. ist. Benutzer:Gordito 1869 ist wegen andauernden Vandalismus überwiegend im Zusammenhang mit der Familie von Plessen (auch mit Benutzer:Christian von Plessen) endgültig gesperrt. Es ist deswegen nicht ganz fernliegend, dass auch ein Verstoß gegen WP:COI vorliegt.—-Wildereber (Diskussion) 11:56, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Unter "Weblinks"[Quelltext bearbeiten]

.. ist http://www.staatshehlerei.org/ genannt. Auf dieser windigen Seite ohne Impressum kommt der Begriff BVVG nicht vor. --77.191.135.119 10:48, 1. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Hat wohl einer geändert .. --77.11.59.247 10:22, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten