Diskussion:Bad Nenndorf

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Diskussion um Karl V[Quelltext bearbeiten]

Die Diskussion um KarlV kann bei Bedarf auf Diskussion:Internierungslager Bad Nenndorf weitergeführt.

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יונתן הקטן 18:39, 14. Aug 2006 (CEST)

Begriff "Internierungslager"[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Internierungslager" beschreibt grundsätzlich ein Gefangenenlager, welches die räumliche Trennung der Gefangenen von der Bevölkerung zur Vehinderung von Straftaten oder zum Stoppen von Kampfhandlungen oder Partisanentätigkeit zum Ziel hat. Der Begriff dürfte bzgl. Bad Nenndorf unpassend sein, denn das Lager diente nicht nur der Isolation der Gefangenen, sondern vielmehr als Verhörzentrum. Die Verhöre wurden zum Teil mit Gewaltanwendung durchgeführt, was illegal ist, da Kriegsgefangene lediglich ihren Namen, ihren Rang, ihre militärische Einheit und ihre Personenkennziffer nennen müssen. Von diesen wenigen Angaben abgesehen haben Kriegsgefangene ein Aussageverweigerungsrecht. Diese Rechte der Gefangenen wurden in Bad Nenndorf missachtet. Außerdem ist es verboten, Gefangene zu bedrohen, zu misshandeln, zu foltern, und - gleich ob durch Gewalteinwirkung oder durch Verhungern lassen - zu töten. Wer sich mit diesen Vorfällen in Bad Nenndorf und mit den Vorfällen in den Lagern auf den Rheinwiesen beschäftigt, wird in der Bundesrepublik Deutschland oft von Vertretern der political Correctness des Faschismus verdächtigt. Wer den Faschismus wirklich und ehrlich bekämpfen will, muss ihn jedoch zunächst einmal verstehen, und zum Verstehen des Faschismus gehört auch, dass nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern prinzipiell jeder Mensch zu faschistischen Methoden und zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit fähig ist, weshalb es wohl naiv wäre, die antifaschistische Prävention ausschließlich auf deutsche Staatsangehörige zu beschränken. Verletzungen der Menschenwürde und der Menschenrechte müssen auch dann angesprochen und besprochen werden dürfen, wenn die Täter eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche haben. Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollten insbesondere dann, wenn sie wie in Bad Nenndorf und in den Rheinwiesenlagern nicht von Einzelenen spontan, sondern von Institutionen über längere Zeit begangen wurden, weder verheimlicht noch verharmlost werden. Der Begriff "Internierungslager" hat im Hinblick auf Bad Nenndorf etwas verharmlosendes, auch wenn der Autor des Artikels sicher nicht die Absicht hatte, irgend etwas zu verharmlosen.

Das ist ja wundervoll. Nur gehört dieser Beitrag unter Diskussion:Internierungslager Bad Nenndorf. --Kryston 20:46, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

zur geschichtlichen Entwicklung der Klinik Niedersachsen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal diesen Abschnitt aus dem Artikel hierhin verschoben, da er keinerlei Konventionen entspricht. Bitte überarbeiten. -- smial 00:21, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten


Im Jahre 1905 siedelten Georg Süß und Dora Süß, geb. Seegers von Stadthagen nach Bad Nenndorf über. Sie verkauften dort den "Fürstenhof" und erwarben in Bad Nenndorf das damalige Gasthaus Riebe, das dann "Pensionshaus Süß" hieß. Georg und Dora Süß führten das Pensionshaus gemeinsam bis 1932 Georg Süß verstarb. Von da an übernahm Dora Süß die Führung des Hauses. Wie das damals üblich war, wurden die Pensionsgäste im Kutschwagen vom Bahnhof abgeholt, weil die Gäste zur damaligen Zeit noch mit der Bahn anreisten. Das Haus Süß hatte zu der Zeit 40 bis 50 Betten zur Verfügung. Nach dem Kriege wurden alle Räumlichkeiten des Hauses mit Flüchtlingen zwangsbelegt. In das Nebengebäude wurde ein Altersheim des Landkreises einquartiert. Im Jahre 1951 verstarb Dora Süß. Die Leitung des Hauses übernahm nun Kunigunde Bock, geb. Süß. Das Haus wurde 1952 umgebaut und firmierte nun mit Hotel-Pension Süß. Wobei die Belegung als Hotel-Betrieb im Vordergrund stand. Durch die regelmäßig stattfindenden verschiedenen Messen in Hannover fand das Haus eine gute Auslastung. Die Auslastung mit Kurgästen durch die verschiedensten Versicherungsträger wurde nach und nach ausgeweitet. Im Jahre 1957 wurde das Haus unter Initiative von Kunigunde Bock erneut umgebaut. Gleichzeitig wurde über das Nebengebäude zusätzliche Bettenfrequenz geschaffen. Das Objekt firmierte nun unter "Kurklinik Niedersachsen". 1961 wurde die Klinik Niedersachsen auf Elsemarie Röver (die Tochter von Kunigunde Bock) übertragen und weiter vergrößert. Ohne die geschichtliche Entwicklung auf das Jahr 1961 zu verkürzen, wird das Haus nun 105 Jahre alt (nämlich im Jahre 2010) und seine wirklichen Gründer sind Georg und Dora Süß, geb. Seegers.


Aus: "21. Jahrhundert: Am 1. Januar 2000 wurden Bad Nenndorf die Stadtrechte verliehen"[Quelltext bearbeiten]

Was sollen das für Rechte sein? Bitte benennen anhand der maßgeblichen Vorschrift: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Vom 17. Dezember 2010* § 20 "Bezeichnungen (1) Satz 1: Die Bezeichnung Stadt führen die Gemeinden, denen diese Bezeichnung nach bisherigem Recht zusteht. Satz 2: 2 Auf Antrag kann das für Inneres zuständige Ministerium die Bezeichnung Stadt solchen Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und Wirtschaftsverhältnissen städtisches Gepräge tragen." Außer dem Namen ist damit gar nichts verbunden, also keine "Rechte". --94.220.69.27 13:37, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Bad Nenndorf schreibt auf seiner Internetseite:
Mit Wirkung vom 01.01.2000 wurden der Gemeinde Bad Nenndorf die Stadtrechte verliehen.
Die Aussage ist also belegt. Bei Zweifel daran, bitte mal selbst suchen. --AxelHH (Diskussion) 13:44, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Es kann schon sein, daß Bad Nenndorf das schreibt - man schmückt sich ja gerne ein bißchen. Es gibt sie aber nicht, diese Rechte, es ist nur Gerede. Deshalb könnte man sie bei Nachsuche auch nicht finden. --178.9.122.63 00:42, 21. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Also, lieber Kollege, da brauchst Du nur nachschaun. Hierzu gibt's einen eigenen Artikel: Stadtrechte! --Johann Jakob Pfeifendeckel (Diskussion) 14:24, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten