Diskussion:Bad Saarow

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Ab wann genau fiel der Name Pieskow aus dem Gemeindenamen Bad Saarow-Pieskow weg, weiß das jemand. Bitte dann die Jahreszahl entsprechend ergänzen. --Proofreader 08:11, 16. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Der Zusammenschluss von Saarow und Pieskow im Jahr 1907, wie unter den geschichtlichen Ausführungen beschrieben, ist missverständlich. Wahrscheinlich meinte der Autor, dass die Landbank AG die gemeinderechtlich den Kommunen gleichgestellten Gutsbezirke Pieskow und Saarow besaß und gemeinsam verwaltete. Daneben bestanden weiterhin die Gemeinden Pieskow und Saarow. Nach Rademacher (mit weiteren Quellen) wurden Pieskow und Saarow schon zum 1. April 1938 zu "Bad Saarow-Pieskow" vereinigt, nicht erst im Jahr 1950, wie unter "Verwaltungsgeschichte" zu lesen ist. https://treemagic.org/rademacher/www.verwaltungsgeschichte.de/beeskow.html https://gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm?brandenburg/beeskow.htm --Herr H aus D (Diskussion) 16:01, 16. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Weiß jemand, warum im Infokasten 4 Ortsteile verzeichnet sind? Wenn ich den Abschnitt "Gemeindegliederung" richtig lese, komme ich auf 3 (Neu Golm, Petersdorf und "den Kernort"). Ich bin aber noch zu unsicher, um das zu korrigieren. --Lienhard Schulz Post 22:26, 14. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Hallo Lienhard, es sind nur die drei genannten. Gruß, --KQ 1Fragen? 10:16, 15. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ja, das steht auch so in der Hauptsatzung. In beiden Dokuemnten heißt es: "... die Gemeinde hat zwei Ortsteile ..." . Ich bin jetzt nicht sicher, wie wir den Eintrag in der Infobox vornehmen: zählt die Gemeinde/der Kernort als Ortsteil mit, dann wären es drei. Aber "eigentlich" hat die Gemeinde eben nur diese zwei Ortsteile Neu Golm und Petersdorf. Ich ändere jetzt einfach mal auf drei ... ist jedenfalls richtiger als 4. Gruß --Lienhard Schulz Post 11:58, 15. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ortsteile / Landgemeinde[Quelltext bearbeiten]

Ich weise auf die §§ 1, 9 und 45 der Brandenburgischen Kommunalverfassung hin. Den Begriff "Landgemeinde" kennt die Brandenburgische Kommunalverfassung nicht. Es gibt nur Gemeinden; auch Frankfurt an der Oder ist eine solche Gemeinde. Die Zuteilung von Aufgaben einer Mittleren oder Großen kreisangehörigen Stadt ändert an dieser Eigenschaft nichts. Die Bezeichnung "Stadt", falls das mit der Unterscheidung zu der gedachten Landgemeinde gemeint ist, ist nur eine funktionslose Bezeichnung; vgl. § 9. Ortsteile gibt es in amtsangehörigen Gemeinden nicht. § 45 macht eine Ausnahme für den Fall, dass es die Ortsteile im Falle eines Zusammenschlusses von Gemeinden schon gab. Bitte klären, warum es diesen "Besitzstand" im Falle der amtsangehörigen Gemeinde Bad Saarow gibt. Der Begriff "Ortsteil" ist vom Gesetz definiert und meint nicht die drei "Cluster" von Häusern in Bad Saarow, sondern nur die beiden genannten kleineren Ansiedlungen, denen eine eigene örtliche Vertretung zugestanden wird, damit sie sich innerhalb der Gesamt-Gemeinde Beachtung verschaffen können. --94.220.74.79 23:53, 31. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Die Formulierung "Verwaltungsstatus einer Landgemeinde" ist nicht haltbar. --178.6.113.59 16:13, 1. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]