Diskussion:Bagatellsteuer

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Dingens5 in Abschnitt Vermögensteuer
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Was soll das mit "abgeschafft" oder "Steueraufkommen Null"?

Es sieht nicht so aus als ob diese Steuerarten abgeschafft worden sind.

--Gedeon 16:43, 9. Nov 2005 (CET)


Ich frage mal einfach welche Steuerarten es den gibt oder nicht gibt bevor ich einen Revert mache. Es scheint mir hier werden Steuerarten einfach rausgelöscht die es gibt oder mal gegeben hat.

--Gedeon 01:57, 14. Nov 2005 (CET)

was soll das - Steuern mit über 1 Mrd Aufkommen als Bagatellsteuern einzuordnen - es geht hier nicht um eine Aufzählung aller Steuearten, sondern nur um Bagatellsteuern! Este 10:47, 14. Nov 2005 (CET)

OK - Wo sind die Steuerarten korrekt eingeordnet? --Gedeon 19:39, 14. Nov 2005 (CET)

Sterbesteuer[Quelltext bearbeiten]

Gab es das wirklich mal? Ich finde nur Ironie bei Google. Scheint mir ein Witz zu sein, wenn es keine Quellen dazu gibt, lösche ich das. -- 84.177.125.235 12:19, 28. Sep 2006 (CEST)

Angaben in Klammern[Quelltext bearbeiten]

Was sollen die Angaben in Klammern bedeuten, z.B. (293 Mio./Landessteuer) oder (829 Mio./Kommunen)? Sind das Durchschnittseinnahmen pro Jahr in Euro? Wenn ja, sollte man das dazuschreiben, und auch aus welchem Jahr und welcher Quelle die Zahlen stammen. Neitram 09:50, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Fischereisteuer[Quelltext bearbeiten]

Da die laut Bundesfinanzministerium noch erhoben wird[1] habe ich die Steuer bei den aufgehobenen Steuern gelöscht.--Gruß TheUseralsoknownasKriddl Für eine Runde Kriddl ärgern 08:47, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Unter abgeschaffte Steuer findet sich die Salzsteuer. In der Schweiz besteht weiterhin das Salzregal. Es wäre sicherlich gut, wenn die Liste etwas stärker differenziert würde. Yotwen (Diskussion) 06:42, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Quelle?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine Quelle für die Definition? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:04, 30. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Kein Zitat notwendig.[Quelltext bearbeiten]

1. Das einzelne Wort "Essigsäuresteuer" ist wohl kein "Zitat" - infolgedessen muss es auch nicht durch eine Referenz begründet werden. Und für die Abschaffung der Steuer ist auch nicht die Referenz die Begründung, sondern immer noch das Gesetz - da brauchts keinen Umweg über einen Wissenschaftler.

2. Zum Zitat an anderer Stelle („deren Aufkommen im Verhältnis zum Gesamtsteueraufkommen der jeweiligen Gebietskörperschaft „) . Was soll nun gelten? Das Verhältnis der jeweiligen Bagatellsteuer zum Gesamtsteueraufkommen in Bund, Ländern und Gemeinden oder das Verhältnis der jeweiligen Bagatellsteuer nur zu dem Steueraufkommen der Gebietskörperschaft, der die Bagatellsteuer zusteht? Gilt bei der Biersteuer als das Verhältnis Biersteuer zu Gesamtsteueraufkommen Bund, Länder, Gemeinden oder das Verhältnis Biersteuer zu (Gesamt-)Steueraufkommen Länder oder das Verhältnis Biersteueraufkommen eines bestimmten Landes zu dem Gesamtsteueraufkommen nur in diesem Land?

3. Bei den Angaben zum Aufkommen der einzelnen Bagatellsteuern da fehlen dann die Referenzen, mit denen Du sonst so großzügig bist - und veraltet sind die Zahlen wohl auch.

4. Und dann wäre da noch zu klären, ob und inwieweit sich Gaststättenerlaubnissteuer nicht mit der Schankerlaubnissteuer überschneidet. Este (Diskussion) 09:47, 21. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Zu 1. Die Quelle beschreibt die Essigsäuresteuer als eine auf Bundesebene inzwischen abgeschaffte Steuer. Der EN ist gerechtfertigt, weil die Steuer keinen eigenen Artikel in der WP hat, der verlinkt werden könnte - im Gegensatz zu den anderen im Abschnitt aufgeführten Steuern.
Zu 2. Die Frage kannst Du Dir selbst beantworten. Der Satz ist bei verständiger Würdigung eindeutig. Es geht um das Verhältnis zum Gesamtsteueraufkommen der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Zu 3: Das musst Du den Leuten sagen, die die Passagen geschrieben haben.
Zu 4: Nur zu, ergänze den Artikel selbst. R2Dine (Diskussion) 08:41, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten

WP:Q: "In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden." Este (Diskussion) 17:20, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Jetzt mal langsam. Bitte schau Dir die EN erstmal genau an, bevor Du behauptest, Angaben wären unbelegt. R2Dine (Diskussion) 08:43, 23. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Siehe WP:Belege#Gib deine Belege an. Danach zitierst Du keinesfalls korrekt. Du hast außerdem den Satz "Bis zu welchem konkreten Anteil am Gesamtsteueraufkommen eine Steuer als Bagatellsteuer zu beurteilen ist, kann wissenschaftlich nicht abgeleitet werden." aus der DSI-Studie kopiert, ohne ihn als Zitat zu kennzeichnen. Auch das ist m.E. nicht korrekt, da kannst Du Dich auch nicht auf die Fußnote im nächsten Satz berufen, weil Du ja nicht kenntlich gemacht hast, dass die sich auch auf den vorhergehenden Satz bezieht. Im Übrigen ist es sowie fraglich, wenn Du die gesamte Einleitung nur zusammenkopiert hast. Durch dieses Zusammenkopieren aus zwei Quellen kommt dann auch der Widerspruch zustande, dass Du im ersten Satz der Einleitung das Gesamtsteueraufkommen auf die einzelnen Gebietskörperschaften beziehst, während die einkopierten Sätze 2 und 3 sich mit dem Gesamtsteueraufkommen des Gesamtstaates befassen. Aber Du hat es ja nicht für nötig befunden, auf meinen diesbezüglichen Einwand einzugehen. Und noch was: Du schreibst/kopierst "Als Bagatellsteuer werden Steuerarten bezeichnet, ". Das ist Unsinn, auch wenns so im Gabler steht.

Eine Steuerart ist eine Zusammenfassung von gleichartigen Steuern zu einer Gruppe. Hier gehts aber nicht um das Verhältnis von Steuergruppen zum Gesamtaufkommen, sondern einzelner Steuerarten - wie Du ja selbst im weiteren Ablauf argumentierst und wovon ja auch Deine zweite Quelle (DSI-Studie) und im übrigen auch alle anderen Quelle, die es zu diesem Thema gibt, ausgehen. Deine Ausführen zu Österreich: "In Österreich zählen die von einzelnen Ländern erhobenen Steuern wegen ihres geringen Aufkommens zu den Bagatellsteuern." Ach? Was Du nicht sagst! Hatten wir das nicht schon in der Einleitung? Da wäre vielleicht die Nennung der einen oder anderen Steuer und ihr Aufkommen auch nicht schlecht gewesen. Aber Du beschränkst Dich vornehm auf Fußnoten mit Hinweisen in Zeitungsartikeln. Und dann noch der Satz "Es gibt politische Konzepte für eine Stärkung der Abgabenautonomie der Länder und Gemeinden." Ja - gehts hier um die Abgabenautonomie oder nur um Bagatellsteuern? Zum Verständnis des Begriffs Bagatellsteuern trägt er jedenfalls nicht bei. Unter diesen Umständen magst Du Deine "Artikelbearbeitungen" auch noch als "Ausbau, Belege, Österreich erg." bezeichnen. Da bin ich echt sauer - Deine Bearbeitungen sind eine Schande. Este (Diskussion) 16:36, 23. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Sorry, aber bist Du im Weihnachtsstress? Deine unsachlichen Ausfälle zur Qualität meiner Arbeit nehme ich nicht ernst, meine Arbeit ist bewährt und wird von ebenfalls qualifizierter Seite in der Redaktion Recht auch als solche gewürdigt. Komm mal wieder runter. R2Dine (Diskussion) 10:20, 24. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Vermögensteuer[Quelltext bearbeiten]

Sehr unklar, warum die hier steht. Erstens wurde sie aus anderen Gründen abgeschafft, zweitens war sie sicherlich keine Bagatellsteuer, wenn damit jährlich mehrere Milliarden DM eingenommen wurden. Quelle für beides Vermögensteuer (Deutschland). Daher gelöscht. --dingensfünf 00:04, 5. Feb. 2024 (CET)Beantworten