Diskussion:Bahnanlage

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Dealerofsalvation in Abschnitt Betriebsstelle
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Versuch einer Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Habe in enger Anlehnung an die EBO versucht, die Systematik etwas zu verändern. Außerdem bin ich der Ansicht, daß nicht alles, was zum Bau einer Bahn erforderlich ist (siehe ursprüngliche Version Betrieb und Bau...) zu den Bahnanlagen zählt.

Bahnanlage ist in D zunächat mal jedes als Eisenbahnverkehrsanlage gewidmete Grundstück, das Vorhandensein eisenbahntypischer Anlagen ist dabei nicht zwingend erforderlich UdoP 18:22, 6. Apr 2006 (CEST)
Eine Widmung gibt es im Eisenbahnrecht nicht. Zutreffend: Eine Eisenbahnbetriebsanlage entsteht durch Planfeststellungsbeschluss gem. §§ 18ff Allgemeines Eisenbahngesetz (früher: Bundesbahngesetz, noch früher: Staatliche Konzession). - Reinhard Dietrich 13:47, 14. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Eine Blockstelle ist zwar immer eine Zugfolgestelle aber nicht unbedingt eine Zugmeldestelle, an der die Zugfolge verändert werden kann. Sie muss nicht Weichen haben und ohne diese kann man die Zugfolge nicht verändern. 145.253.2.30 09:29, 12. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Betriebsstelle[Quelltext bearbeiten]

Eine Definition des Begriffs Betriebsstelle (redirect hierher) fehlt bisher. Prof. Jörn Pachl definiert Betriebsstellen so[1]:

Stellen in Bahnhöfen und auf der freien Strecke, die der unmittelbaren Regelung und Sicherung der Zug- und Rangierfahrten dienen.

Das müsste man natürlich noch mit Leben füllen, also Bahnhöfe, Haltepunkte, Blockstellen etc. aufführen. Wäre ein Fachkundiger so nett, mitzuteilen, was sonst noch zu beachten ist? --dealerofsalvation 06:11, 6. Mär. 2008 (CET)Beantworten