Diskussion:Bahnkörper

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Unabhängiger Bahnkörper

Im Abschnitt „Unabhängiger Bahnkörper“ steht folgendes: „U-Bahnen sind unabhängige Bahnen gemäß § 4 Abs. 2 PBefG und daher ausschließlich mit unabhängigen Bahnkörpern ausgestattet.“

Im genannten Paragraphen steht aber nichts dergleichen drin. Wortlaut des Paragraphen: „ (2) Als Straßenbahnen gelten auch Bahnen, die als Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen oder ähnliche Bahnen besonderer Bauart angelegt sind oder angelegt werden, ausschließlich oder überwiegend der Beförderung von Personen im Orts- oder Nachbarschaftsbereich dienen und nicht Bergbahnen oder Seilbahnen sind.“

Leider ist diese Fehlannahme auch Grundlage für den Artikel zur „U-Bahn“. (nicht signierter Beitrag von Hansdampf12345 (Diskussion | Beiträge) 23:15, 23. Feb. 2020 (CET))[Beantworten]

Link Beispiele verschiedener Bahnkörper tot[Quelltext bearbeiten]

Der Link „Beispiele verschiedener Bahnkörper“ ist tot, gibt es hier eine gute alternative weiterführende Quelle? —-CuriousCerebrum (Diskussion) 17:06, 10. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Der Webauftritt wurde offenbar überarbeitet und die Informationen findet man zusammen mit anderen hier: https://www.nahverkehr-schwerin.de/de/unternehmen/infrastruktur.html --185.150.50.195 15:08, 21. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]