Diskussion:Bananenmarktordnung

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Textor in Abschnitt Teile des Artikels widersprechen sich
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Veraltet[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist veraltet. Die Bananenmarktverordunung wurde durch einen Gerichtsbeschluss 2007 der WTO ausser Kraft gesetzt und durch die Befreiung einer gewissen Menge AKP-Bananen von den Importzöllen ersetzt. (nicht signierter Beitrag von 84.150.165.28 (Diskussion) 13:05, 22. Feb. 2008‎ (CET))Beantworten

Teile des Artikels widersprechen sich[Quelltext bearbeiten]

Der Untertext von Bild:Green_yellow_bananas_dsc07775.jpg behauptet: 'AKP-Bananen auf der Insel Réunion, einem französischen Überseedépartement im Indischen Ozean: kleinere, aber oft geschmackvollere Sorten'

Im Fliesstext hingegen steht:

- In Deutschland waren vor Erlass der Bananenmarktordnung vor allem Drittlandsbananen am ungesteuerten Markt verbreitet, da die Gemeinschafts- und AKP-Bananen in Preis und Qualität nicht mit ihnen konkurrenzfähig waren.

- ... eine massive Ausweitung der Einfuhr aus den AKP-Staaten erfolgen sollte, da dies beim Verbraucher aufgrund der geringeren Qualität wohl zu deutlichen Protesten geführt hätte.

Aufgrund der demonstrierten Vorliebe der Verbraucher darf man wohl annehmen, daß Gemeinschafts/AKP-Bananen, einschliesslich der auf Réunion angebauten, qualitativ eben nicht besser sind als die bevorzugten Drittlandbananen.

Unabhängig von der Aktualität des Artikels sollte diese Diskrepanz im Artikels behoben werden. Textor 10:58, 17. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Da der Widerspruch zwischen der Bildbeschriftung und dem Artikeltext seit fast einem Jahr nicht geklärt wurde, habe ich diese Behauptung jetzt gelöscht. Begründung siehe oben. Textor 22:12, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten