Diskussion:Bank von Griechenland

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 89.204.155.185 in Abschnitt „Zwangsanleihe“ unbelegt
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Zwangsanleihe und Reparationszahlungen[Quelltext bearbeiten]

> "1942 wurde die Bank von Griechenland vom Deutschen Reich gezwungen, ihre Devisenreserven in Form einer Zwangsanleihe abzugeben, deren Höhe bei Kriegsende 476 Millionen Reichsmark betrug. Inflationsbereinigt entspricht dies einem heutigen Wert von 3,5 Milliarden USD."

Diese Aussage stimmt so nicht. Laut http://www.welt.de/politik/deutschland/article13610386/Schuldet-Deutschland-den-Griechen-70-Milliarden.html , http://www.zeit.de/1995/40/Ein_Unrecht_muss_gesuehnt_werden/komplettansicht und http://www.widerstand-repression-griechenland.de/hinter/entschaedigung/jw-1999-02-22.html muss die Summe wesentlich höher sein, da die 3,5 Milliarden. --85.179.77.180 03:31, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Diese Angabe kann auch nicht stimmen. Kredite werden generell NICHT inflationsbereinigt, die Rückzahlung erfolgt zu NENNWERT plus Zinsen. Der Nennwert beträgt heutzutage 15,47 MILLIONEN Euro, kann jeder nachrechnen (10 RM = 0,65 DM). Selbst mit für die Zeit realistischen Darlehenszinsen von 3% (hab ich nachgeschlagen, Wirtschaftspolitik der SS) kann sich dieser Wert höchstens verneunfacht haben (Zinseszinsrechnung 1,03^73). Von Milliarden Euro kann überhaupt keine Rede sein, da werden verschiedene Berechnungsarten wild durcheinandergeworfen! Da es offensichtlich keinen Konsensus gibt, sollte der genaue Wert im Artikel offengelassen werden, finde ich. Gray62 (Diskussion) 16:39, 10. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Das wird im Hauptartikel Deutsche Zwangsanleihe in Griechenland behandelt und muss ja nicht unbedingt hier unter "Bankvon Griechenland" nochmal problematisiert werden. --Albtalkourtaki (Diskussion) 22:13, 10. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:36, 14. Jan. 2016 (CET)Beantworten

„Zwangsanleihe“ unbelegt[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt 1.2.1 Zwangsanleihe wird einfach und ohne Beleg von der Existenz der „Zwangsanleihe“ ausgegangen:
1942 wurde die Bank von Griechenland vom Deutschen Reich gezwungen, ihre Devisenreserven in Form einer Zwangsanleihe abzugeben, deren Höhe bei Kriegsende 476 Millionen Reichsmark betrug. Dass diese Anleihe nie zurückbezahlt wurde, wird immer wieder als Belastung des griechisch-deutschen Verhältnisses diskutiert.
Als einzige Referenz für diese Aussage wird eine Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage dreier Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE angegeben. Diese Referenz taugt aber nicht als Beleg! Die Antwort lautet nämlich:
Bei der sogenannten Zwangsanleihe geht es darum, dass 1942 Griechenland auferlegt wurde, über die Kosten der deutschen Besatzungstruppen hinaus Beträge unmittelbar über die Bank von Griechenland zur Verfügung zu stellen. Dabei wurden sogenannte Anlastungskonten im Warenverkehr zwischen Griechenland und dem Deutschen Reich saldiert. Bei Kriegsende war ein Betrag von 476 Mio. Reichsmark (RM) offen. Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS vom 15. August 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3992) dargelegt wurde, handelt es sich bei diesen Rückforderungen um Reparationsansprüche. [...]
Die Bundesregierung spricht also von saldierten Beträgen, aber nicht von einer förmlichen Anleihe. Also kein Beleg (und das eine Fragestellung kein Beleg sein kann, braucht hoffentlich nicht diskutiert zu werden). --89.204.155.185 03:32, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten