Diskussion:Bankenregulierung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Antemister in Abschnitt Entwicklung
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Der Artikel wurde 11x mal von drei leuten überarbeitet bzw. ergänzt. kam keiner auf die idee, den artikel hinsichtlich des aufbaus zu ändern? hier werden lediglich stichpunkte 'hingeklatscht'...und der rest? soll man sich den denken? (nicht signierter Beitrag von 195.243.95.186 (Diskussion) )

Sei mutig! --jpp ?! 13:22, 28. Jul 2006 (CEST)

Ich stimme zu das der Artikel alles andere als zugänglich oder brauchbar ist. 139.30.30.235 10:43, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Unklarer Satz[Quelltext bearbeiten]

Ich habe dan Satz

'Der Staat muss deshalb durch Bankenregulierung dafür sorgen, dass Schuldner ihre Verbindlichkeiten zahlen und Gläubiger ihre Forderungen mittels Banken eintreiben können.'

aus dem Artikel, Abschnitt Gründe für Regulierungen Zahlungsverkehr entfernt. Zunähst enthält er eine normative Aussage und ist daher unenzyklopädisch. Zudem finde ich ihn in dem Kontext auch unverständlich. Der Abschnitt lautet:

'Der gesamte bare und unbare Zahlungsverkehr einer Volkswirtschaft wird durch Banken organisiert und abgewickelt. Dieser Zahlungsverkehr würde durch Bankenkrisen empfindlich gestört, sodass das Funktionieren einer Volkswirtschaft zumindest erheblich beeinträchtigt würde.'

Der Zusammenhang mit dem Eintreiben von Forderungen erschließt sich mir nicht. Daher halte ich das 'deshalb' aus dem entfernten Satz irreführend. Kann jemand erklären was gemeint ist? --Enantiodromie 19:47, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Enantiodromie: Danke für die Frage. Wahrscheinlich kennst Du Dich mit Bankwesen nicht so ganz aus, aber wenn Zahlungsverkehr angesprochen ist, dann geht es immer um duale Fragen: der eine zahlt, der andere zieht Zahlungen per Lastschrift oder Abbuchungsauftrag ein. Der Schuldner zahlt durch Überweisung, der Gläubiger (wie Versicherungen oder die GEZ) zieht seine Forderungen durch Abbuchungsauftrag ein. Beides geht nur bei einem funktionstüchtigen Bankwesen. Das ist keinesfalls eine normative Aussage, sondern eine Tatsachenfeststellung mit lexikalischem Inhalt. Da sieht man, wie Du Deine eigenen Grundsätze torpedierst. Ich hielte es für konstruktiver, erst die Frage zu stellen und dann - nach keiner oder einer unbefriedigenden Replik - zu löschen. Gruß-- Wowo2008 23:50, 20. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Dass man Zahlungsvorgänge als begleichen einer Schuld betrachtet, ist mir schon klar. Aber so wie es da steht wird dem Leser sugerriert Banken würden als Inkassounternehmen dienen. Das ist aber auch nicht die normative Aussage, die besteht darin das behauptet wird 'der Staat muss ... dafür sorgen, dass ...'. Wenn man die Wertung streicht, was erfährt der Leser durch den Satz was nicht schon direkt vorher gesagt wurde? -- Enantiodromie 00:52, 21. Mär. 2009 (CET) Ps: Umstrittene Aussagen auf die Disk. zu verlagern ist durchaus Usus.Beantworten
Enantiodromie hat recht. Lastschriftverfahren gehen zwar nur bei einem funktionierenden Zahlungssystem, sind aber keine Vorraussetzung dafür. Dem Staat stehen verschiedene Möglichkeiten offen, dies zu tun, deshalb war der unrichtige bemängelte Satz falsch. -- Marinebanker 10:36, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Hallo Marinebanker: Welche "verschiedenen Möglichkeiten" stehen denn bitte dem Staat "offen, dies zu tun" ? Ich möchte darauf hinweisen, dass Zahlungsverkehr bekanntlich über Konten abgewickelt wird, die aber im Falle geschlossener Banken nicht zur Verfügung stehen. Damit fehlt dem Zahlungsverkehr die operative Grundlage. Der Satz, dass durch Zahlungsverkehr Gläubiger zu ihrem Geld kommen und Schuldner ihre Verpflichtungen begleichen können, ist eine deskriptive Darstellung dessen, was Zahlungsverkehr überhaupt ausmacht. Deshalb folgender Vorschlag zur Güte: 'Der Staat sorgt deshalb durch Bankenregulierung dafür, dass auch der Zahlungsverkehr funktioniert, sodass Schuldner ihre Verbindlichkeiten zahlen und Gläubiger ihre Forderungen eintreiben können.' Grüße -- Wowo2008 14:59, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Naja beispielsweise über Zahlungsverkehrsysteme mit oder ohne Lastschriftverfahren. Man kann übrigens übrigens den Zahlungsverkehr komplett bar abwickeln, wäre heutzutage nur etwas unpraktisch. Was findest Du denn an dem jetztigen Satz falsch? -- Marinebanker 22:04, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Deine Formulierung ist NPOV, was mein ursprüngliches Anliegen war. Meinet wegen kannst du es so einbauen, auch wenn ich nach wie vor der Meinung bin, dass das Eintreiben von Forderungen ein eher untergeordneter Aspekt des Zahlungsverkehr ist. -- Enantiodromie 23:52, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Zuerst Marinebanker: komplett in bar abwickeln: Dann bring mir bitte Deine Schulden von Hamburg nach Köln, falls Du überhaupt noch Bargeld besitzt: Geldautomaten funktionieren dann auch nicht, Du musst für Bargeld zur LZB. Und: bargeldlose Zahlungsverkehrstransaktionen erreichen das 3fache des Bargeldumlaufs (nämlich 88 %), deshalb hast Du wahrscheinlich dann kein Bargeld. Der Satz beinhaltet jetzt die Würdigung des indifferenten Bankgeschäfts Zahlungsverkehr, der in einer modernen Volkswirtschaft nicht hinwegzudenken ist. Mit "unpraktisch" ist das aber oberflächlich umschrieben: 35 % im Einzelhandel sind bargeldlose Transaktionen, siehe hier: Zeitschrit "Die ´Bank"
Dann Enantiodromie: Eintreiben von Forderungen ist kein eher untergeordneter Aspekt. Schau Dir mal Deine Kontoumsätze innerhalb von 3 Monaten an, wer da alles abbucht, selbst die EC-Kartennutzung, Kreditkartenumsätze usw. sind "Eintreiben". So ist es auch insgesamt: etwa 46 % beträgt der Lastschriftanteil am Zahlungsverkehr, siehe obigen Link und hier:Mittelstand direkt. Einen guten Überblick gibt auch diese pdf: [1] Ist Euch jetzt klar, warum es funktionierende Banken geben muss ? Wer nimmt die völlig unsinnige QS raus, das war und ist ein guter Artikel ? Grüße -- Wowo2008 21:51, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Es gibt noch andere Länder als Deutschland und andere Zahlungsräume als den des Euro, und die Existenz von Lastschriftverfahren ist nicht wesentlich für das Funktionieren des Zahlungsverkehrs. Ich denke, uns ist nicht nur klar, warum gut ist, wenn das Bankensystem funktioniert, wir können darüberhinaus auch Allgemeines von Speziellem unterscheiden.
Im Artikel steckt sichtbar Arbeit, dass Problem sind die inhaltlichen Redundanzen zu Bankenaufsicht - m. E. Folge einer unglücklichen Lemmatisierung - und der definitorsiche Einleitungssatz, der m. E. Begriffsbildung i. S. v. WP:KTF ist. Deshalb halte ich den QS-Baustein für angebracht - die Frage der Begriffsbildung wird wohl am Besten in der LD zu klären sein. -- Marinebanker 22:33, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

@Wowo: Es zweifelt doch niemand an, dass funktionierende Banken essenziell für den Zahlungsverkehr in einer modernen Wirtschaft sind. Aber wie Marinebanker schon sagte, dass hierzulande die Verfahren dominiert, das als Schuldverhältnis beschrieben werden, ist eine Besonderheit. In Ländern in denen es das Lastschriftverfahren nicht gibt würde der Zahlungsverkehr ohne Banken genauso leiden.
Mit den QS-Baustein würde ich warten, bis geklärt worden ist, welche Themen wir, wo behandeln.
@Marinebanker: Zum Thema Begiffsbildung habe ich dir etwas auf der WiwiQS geschrieben. -- Enantiodromie 23:51, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Der angeblich fehlende Beleg ist bereits als Quelle im Artikel enthalten (Werner Neus u.a., „Grundlagen der Bankenregulierung in Deutschland“); Ihr müsst diese und die anderen Quellen jedoch genau durchlesen, denn als Beweise des Artikelinhalts und für das weitere Verständnis der Materie sind sie als Einzelnachweis überhaupt eingebaut worden. Deshalb ist die erneute QS obsolet. Belege sind ausreichend vorhanden. Ich lese mal in der Quelle für Euch:
  • Auf S.13 wird die Bankenaufsicht angesprochen: „Im Idealfall ergreift die Aufsicht nach Art und Umfang diejenigen Aktivitäten, die…“
  • Auf S. 16 wird die Trennschärfe noch deutlicher: „Um die (…) Ziele der Bankenaufsicht zu erreichen, können regulatorische Maßnahmen unterschiedlicher Intensität ergriffen werden, mit zunehmender Regulierungsintensität nämlich Informationspflichten, ...“
  • S 36: „Der Umbau Deutschlands zum totalitären Staat schlug sich auch in der Bankenregulierung nieder. So dienten Modifikationen des Bankenaufsichtsrechts einer Veränderung der Behördenorganisation.“
  • S. 42: „…die Entwicklung der Bankenregulierung in Deutschland aufkommende Eindruck nicht, dass die Regulierungsdichte und die Geschwindigkeit der Veränderung der Regulierung im Zeitablauf deutlich zugenommen haben.“
  • S. 46: „Die Kommission und (im Falle der Bankenregulierung) der Europäische Bankenausschuss (EBC) beschließen technische Rechtsvorschriften…“
Stellvertretend für viele weitere Aussagen differenziert diese Quelle – und auch weitere Quellen - nach legislativen Initiativen zur Inkraftsetzung bzw. Änderung von Gesetzen (das ist Bankenregulierung) und nach operativen Kriterien (das ist immer die Bankenaufsicht, die diese Gesetze anwendet).
Marinebanker: Da ist für Theorienbildung kein Raum. Auch allgemein spricht man von regulierten Märkten, wenn der Staat durch Gesetze in das Marktgeschehen eingreift. Umgekehrt bedeutet Deregulierung immer die Liberalisierung oder Abschaffung von Gesetzen. (Aufsichts-)Behörden wenden diese Gesetze an, und das tun sie etwa im Rahmen der Banken- oder Gewerbeaufsicht. Du kannst eben in diesem Falle nicht Allgemeines vom Speziellen unterscheiden. Die Lemmata grenzen sich deutlich voneinander ab, das dürfte anhand obiger Aussagen verifiziert sein. Redundanzen: Die Artikel besitzen eine gemeinsame Schnittmenge, doch gibt es überwiegend Stoff, der außerhalb der Schnittmenge liegt, und um diesen geht es zwecks Differenzierung der Begriffe. Redundanz bedeutet jedoch, dass Begriffe ganz überwiegend identischen Inhalt aufweisen; davon kann hier keine Rede sein.
Enantiodromie: Nachdem Deine Auffassung über Lastschriftquoten widerlegt wurde, musst Du nicht versuchen, auf andere Staaten zu rekurrieren; das hat mit dem Artikel nichts mehr zu tun. Nun siehst Du ja endlich ein, dass der Zahlungsverkehr – und wegen dessen Dualität eben Schuldner und Gläubiger zugleich - leiden würde. Dass dies auch in anderen Ländern der Fall sein könnte, war von mir zu keiner Zeit bestritten worden. Begib Dich mit der „Besonderheit Lastschrift“ nicht schon wieder auf fachliches Glatteis: siehe USA – dem volumenstärksten bargeldlosen Zahlungsverkehrssystem der Welt.
Insgesamt hinterlassen nunmehr Eure Repliken nicht den Eindruck, als ob Ihr mit der Materie fachlich vertraut seid. Erst recht habt Ihr erkennbar die angebotenen Artikelquellen nicht genügend studiert. Nur mit diesem Informationsstand lässt sich überhaupt eine niveauvolle Diskussion führen. Nach WP-Grundsätzen sollte man nur Artikel verfassen/ändern, bei denen man sich mit der Materie auskennt. Den Eindruck habt Ihr bisher nicht erwecken können. Grüße -- Wowo2008 21:20, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Die von Dir genannten Beispiele sind repräsentativ für den Aufsatz und belegen keineswegs die von Dir gewählte Definition. Beispiel: Will man den von Dir zitierten Satz auf Seite 36 unbedingt definitorisch interpretieren, ist auch die Behördenorganisation ein Teil der Bankenregulierung. Oder das Zitat von S. 16: Zu regulatorischen Maßnahmen gehören auch direkte Eingriffe. Ein direkt Eingriff ist wohl kaum eine Vorschrift zu Überwachung.
Außerdem wäre ein Fachartikel in keinem Fall ein Beleg für den allgemeinen Sprachgebrauch (den Folienvortrag willst Du ja wohl nicht ernsthaft als Quelle bemühen - nach WP:WEB habe ich ihn entfernt). -- Marinebanker 22:23, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten
PS: In der aktuellen Studie des IdW zur Bankenaufsicht ([[2]]) findest Du auf S. 8 oben den Satz: "Die Bankenregulierung verfolgt grundsätzlich das Ziel, durch aufsichtsrechtliche Vorschriften und Maßnahmen zu vermeiden, ...". Offentsichtlich sind für die Autoren die Vorschriften nicht die Bankenregulierung selbst, sondern ein Mittel der Bankenregulierung. -- Marinebanker 19:42, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

hallo Marinebanker: gestatte mir zunächst ein paar Bemerkungen zu Deinen abenteuerlichen Interpretationen, die nicht haltbar sind:

  • S. 36: Lies doch mal den Artikel und diese Diskussion richtig durch! Im Rahmen der Bankenregulierung werden Gesetze erlassen und auch Behörden errichtet, die mit der Durchsetzung der regulatorischen Gesetze betraut sind. Hier gibt es eine gemeinsame Schnittmenge, aber viele Unterschiede, die zwei klar abgrenzbare Artikel rechtfertigen.
  • S. 16: Doch - der Staat hat sich im KWG als "Regulierungsgesetz" direkte Eingriffe vorbehalten (zB § 47 KWG). Da haben wir's erneut mit der gemeinsamen Schnittmenge zu tun. Liest Du eigentlich nicht richtig meine Antworten? Der Staat hat wesentliche Aufgaben delegiert an Aufsichtsbehörden, behält sich aber eigene Maßnahmen vor.
  • Der Folienvortrag ist sehr wohl eine seriöse Quelle: Hierbei handelt es sich um eine Präsentation auf der offiziellen Website von der Uni Frankfurt und von Prof. Wahrenburg, dem Lehrstuhlinhaber. Ohne die Autorisierung beider darf der Beitrag nicht eingestellt werden. Außerdem verbreiten die dort kein eigenes Wissen, sondern insbesondere die regulatorischen Fragen sind Stand der Wissenschaft. Nur Du scheinst das noch nicht bemerkt zu haben.

IdW: kannst Du gerne als Quelle einbauen, denn es widerlegt Deine Auffassung und stützt meine: aufsichtsrechtliche Vorschriften werden hier mit Bankenregulierung gleichgesetzt und sind das Ziel der Bankenregulierung, nicht jedoch das Mittel (der Begriff "Mittel" kommt im Zitat gar nicht vor, dann hat er auch nichts in Deiner fehlgeschlagenen Interpretation zu suchen !). Es amüsiert mich, wenn Du nun Quellen auftust, die meine Argumentation stützen.

  • Hier ist eine weiere Quelle für Dich, es gibt noch reichlich:

Max Weber/Johannes Winckelmann, Wirtschaft und Gesellschaft, 1899, S. 43, ISBN 3161477499: Marktregulierung ist der Zustand, dass für mögliche Tauschobjekte die Marktgängigkeit oder für mögliche Tauschreflektanten die Marktfreiheit materiell durch Ordnungen wirksam beschränkt ist. Marktregulierungen können bedingt sein: ...3. rechtlich durch wirksame rechtliche Beschränkung des Tausches oder der Freiheit des Preis- oder Konkurrenzkampfes, allgemein oder für bestimmte Personenkreise, oder für bestimmte Tauschobjekte...". - Max Weber wirst Du wohl nicht anzweifeln oder fehlerhaft interpretieren, sein Inhalt spricht für sich. Bevor Du wieder abenteuerliche Interpretationen versuchst: Durch Regulierungen wird die Marktfreiheit rechtlich beschränkt.

Vielleicht versucht Du Dich als Physiker mal konstruktiv an Themen, von denen Du wirklich etwas verstehst...Hier jedenfalls geht es nicht nur um Bankfragen, sondern um die rechtliche Einordnung dieser Thematik - beides nicht gerade Deine Heimatdisziplinen...nichts für ungut: Gruß-- Wowo2008 19:53, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ach Wowo2008 ... Um mal Deine Diktion zu bemühen: Du kapierst aber auch gerade gar nichts. Nichts für ungut.
Und um wieder sachlich zu werden:
S. 36: Natürlich kann man den Satz so verstehen wie Du. Man kann ihn aber auch anders verstehen. Ist ja auch kein Wunder, der Satz ist ja auch nicht als Definition gedacht.
S. 16: Dass die gesetzliche Regelung direkte Eingriffe vorsieht, heißt aber nicht, dass der Eingriff als solcher Teil des Gesetzes ist (wie war das mit "liest Du eigentlich..."?)
IdW: Bilden wir mal einen identisch strukturierten Satz: "Wowo2008 verfolgt grundsätzlich das Ziel, durch Argumente zu überzeugen". Auch wenn das Wort "Mittel" nicht vorkommt, ist klar, dass Argumente das Mittel sind, durch die Wowo2008 etwas erreichen will, nämlich zu überzeugen. Auf keinen Fall werden Wowo2008 und Argumente geleichgesetzt. Und weiterhin: Was denn nun: Werden gleichgesetzt oder sind das Ziel? Das schreibst Du im selben Atemzug. Sind aber zwei verschiedene Dinge.
Und danke für den Max Weber: Was ist den Regulierung nun - ein Zustand oder die Gesamtheit der Vorschriften? Das Amusement ist ganz auf meiner Seite.
Bankenregulierung ist ein recht vielschichtiger Begriff, der verschieden von Bankenaufsicht abgegrenzt wird und auch synonym verwendet wird. Und ja, man kann einen eigenen Artikel darüber schrieben, aber der Artikel hier springt deutlich zu kurz. Der Rest folgt in ein paar Tagen auf der QS-Wirtschaftsseite.
Und was die armselige Bemerkung zu meiner universitären Ausbildung betrifft: Ja, ich habe Physik studiert und Du bist Analyst (was ja, wie jeder weiß, ein Synonym für "Fachmann für Regulierungsfragen" ist). Und weiter? Bleib doch lieber beim Thema. -- Marinebanker 23:09, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Keine demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament[Quelltext bearbeiten]

Die Aufsicht der EZB über die Großbanken in der EU soll ab 2014 nicht der demokratischen Kontrolle des Europäischen Parlamentes unterliegen. Bisher unterlag die Aufsicht der deutschen Banken der Kontrolle des Deutschen Bundestages. Demgegenüber soll die Abwicklung von Banken weiterhin in der nationalen Zuständigkeit der EU-Länder verbleiben.

178.3.28.185 21:55, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Entwicklung[Quelltext bearbeiten]

Es wird ja seit der Finanzkrise viel über die Regulierung des Finanzsektors schwadroniert und wie die verschärft werden kann. Jetzt mal die Frage, inwieweit wurden den die Banken seit 1990 dereguliert? Was muss man darunter verstehen?--Antemister (Diskussion) 22:52, 6. Jul. 2014 (CEST)Beantworten