Diskussion:Bann (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Lysippos in Abschnitt Südafrika
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Südafrika[Quelltext bearbeiten]

Seit diesem Edit 2010 wird ausführlich auf die Bannung von Regimegegnern in Südafrika eingegangen. Ich halte die Verwendung des Begriffs für diesen Sachverhalt für falsch: Denn wie in der Einleitung geschildert, handelt es sich beim spezifischen Begriff Bann um ein Rechtsinstitut aus der Vormoderne und findet nur dann Anwendung, wenn die Handlung metaphysisch / transzendental / spirituell aufgeladen ist (siehe etwa sakral). Meiner Ansicht nach handelt es sich bei der vorgestellten Politik des Apartheids-Regimes um ganz schlichte säkulare / weltliche / profane Verbannung, wohin ich diesen Abschnitt auch verschieben möchte, wenn sich kein Widerspruch regt. --Andropov (Diskussion) 15:22, 22. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Bann oder die Bannung im der südafrikanischen Rechtsgeschichte hat nichts mit Verbannung zu tun. Die Folgen einer Bannungsverfügung durch frühere südafrikanische Behörden waren andere, als jemand nach beispielsweise "Sibirien" tec. zu verbannen. Es konnte zusätzlich eine Verbannung angeordnet werden, was aber eher selten der Fall war. Im Artikel Mamphela Ramphele wurde bei diesem Edit Bannung mit Verbannung verwechselt und bereits zweimal korrigiert. Bei dieser Person trat der seltene Fall ein, dass beide Verfügungen angewendet wurden. Der Link http://www.sahistory.org.za/people/dr-mamphela-aletta-ramphele unterscheidet zwischen banned und banished. Siehe auch in diesem externen Link: „...possession of banned literature...“ Die Bannung nach südafrikanischem Recht hielt die betroffene Person an ihrem Wohn- bzw. Wirkungsort fest. Schriften durften nicht publiziert werden oder es bestand öffentliches Auftrittsverbot. Weitere Auflagen sind praktiziert worden. Es war stets eine gesellschaftliche Brandmarkung beabsichtigt, nicht die Zwangsverschickung an einen anderen Ort.--Lysippos (Diskussion) 16:27, 22. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die umfassende Antwort; war mir tatsächlich nicht bewusst, dass es in Südafrika eine solche Besonderheit gab. Auch der Spiegel schreibt 1978 ausführlich über diese Praxis. Ich bekenne mich auch schuldig, bei Mamphela Ramphele den Link von Bann auf Verbannung geändert zu haben; bei dieser Änderung (im Abschnitt „Aufgrund ihrer politischen Aktivitäten …“) hielte ich es aber für sinnvoll, bei der zweiten Verlinkung von Bann (Recht) diesen auf Verbannung zu ändern, da es sich bei der erzwungenen Verlagerung der Wohnung nach Tzaneen zusätzlich zum südafrikanischen Bann um eine Verbannung handelt. Oder? Viele Grüße, --Andropov (Diskussion) 13:06, 23. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Eine zusätzliche Verbannung gab es in diesem Fall tatsächlich. Dem wollte ich auch nicht widersprechen und Du hattest richtigerweise darauf verwiesen :-). Möglicherweise hat man in Südafrika die Bannung im 20 Jh. "solitär" praktiziert. Sie konnte mit verschiedenen Sicherheitsgesetzen begründet werden, meines Wissens beginnend mit diesem. Dieser Vorgang war vielfach ein Verwaltungsakt und nicht immer eine richterliche Verfügung. Nix für ungut, diese Handlungsmöglichkeit ist kaum bekannt und ich hätte früher auch eher an ein mittelalterliches Verdikt gedacht. VG--Lysippos (Diskussion) 15:36, 23. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Danke nochmal für die Links und Erklärungen, sehr interessant – so interessant, dass ich finde, dass das Phänomen eigentlich einen eigenen Artikel verdient, zumindest aber in diesem Artikel einen eigenen Abschnitt, zu dem man dann auch zielgenauer (und für OMAs wie mich eindeutiger) von anderen Artikeln verlinken könnte. Was ich noch nicht verstanden habe, ist dein Ausdruck "solitär praktiziert". Was meinst du damit? --Andropov (Diskussion) 16:02, 23. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Eine fokusierte Beschreibung, wie Du sie anregst, kann ich mir vorstellen. Ich werde mal weitere Infos sammeln, wofür ich aber etwas Zeit benötige. Mit "solitär" meinte ich, dass mir keine vergleichbare neuzeitliche Anwendung dieser Sanktion bekannt ist, obwohl man bei früheren Diktaturen wie beispielsweise in Chile sowas auch nicht ausschließen mag. VG --Lysippos (Diskussion) 17:39, 23. Jun. 2013 (CEST) :-)Beantworten