Diskussion:Bannmeile

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Thelieisajoke in Abschnitt Bannmeile/befriedeter Bezirk
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Gibt es um deutsche Wahllokale nicht auch eine Bannmeile? Meines Wissens dürfen an den Wänden eines Wahllokals (auch den Aussenwänden des Gebäudes) keine Wahlplakate hängen. --Joh3.16 00:51, 1. Apr 2004 (CEST)

Weiß es leider nur von Ö, wenn wer mehr weiß, bitte ergänzen K@rl 08:03, 1. Apr 2004 (CEST)
Zitat aus den "Geschäftsanweisungen für die Gemeinde- und Ortschaftsratswahl am 13.Juni 2004" der Stadt Karlsruhe: "Im und am Wahlgebäude sowie in einem 20m großen Umkreis ist jede Art von Wahlpropaganda, d.h. jede Beeinflussung von Wählern durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten." --172.181.48.207 21:32, 27. Okt 2004 (CEST)

Karte falsch[Quelltext bearbeiten]

Die eingebettete Karte ist in einem Detail falsch: Die Wilhelmstraße gehört südlich der Spree zum befriedeten Bezirk. Das ergibt sich aus dem Text des Gesetzes und aus den Karten hier: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/befriedeter-bezirk/befriedete-bezirke-node.html (nicht signierter Beitrag von IVo (Diskussion | Beiträge) 22:59, 31. Aug. 2020 (CEST))Beantworten


BVerfG keine gesetzgebende Gewalt[Quelltext bearbeiten]

IMHO gehört das BVErfG nicht zur Legislative sondern zur Judikative. Damit sollte überprüft werden, ob eine Bannmeile leiglich im Bezug auf die Legislative in Betracht kommt. Ich vermute, dass nicht dies das entscheidende Kriterium ist

Ich finde den eh noch etwas schlecht gegliedert. Bannmeilen (bzw. inzwischen: befriedete Bezirke, das ist was anderes) schützen die Funktionsfähigkeit von Verfassungsorganen. Bundesregierung ist zwar eins, aber total verteilt auf unterschiedliche Institutionen. Daher hat man das wohl da nicht für notwendig gehalten. JensMueller 20:47, 13. Sep 2004 (CEST)
Das BVErfG verfügt über eine eigene Bannmeile, die unter anderem auch das Karlsruher Schloss beinhaltet! --172.181.48.207 21:32, 27. Okt 2004 (CEST)

Bannmeile nicht unter Bannkreis zu finden[Quelltext bearbeiten]

Hallo, bin neu hier Offensichtlich ist der offizielle Begriff zu BANNMEILE besser der Bannkreis. Unter Bannkreis findet man in Wikipedia aber nur ein Rock-Album. Das fotografierte Straßenschild im Artikel zeigt auch BannKREIS. Weiß aber nicht wie man einen neuen Artikel oder Aliase einrichtet. Danke ROMBert

Karte?[Quelltext bearbeiten]

Für diesen Artikel wäre eine entsprechende Karte sehr hilfreich um die Ausmaße des Bezirkes besser zu verstehen. --91.7.207.63 20:20, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Eine Karte welchen Bannkreises und zu welchem Zweck? --Skyman gozilla 01:54, 9. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe mal eine Karte eingefügt, konnte mir das nicht vorstellen, evtl hilft es jemandem. -- theomega 13:43, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Zur Geschichte gibt es doch sicherlich noch etwas mehr zur Bannmeile zu sagen - Bann- und Gerichtspfähle? --ILA-boy 19:15, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Vor allem fehlen noch zwei der prominentesten historischen Beispiele:
  • Im Römischen Reich herrschte für die Zeit der Republik und des Kaiserreiches ein striktes Zutrittsverbot für die Stadt Rom für jeden, der kein Bürgerrecht in der Stadt hatte; selbst auswärtige Händler durften die Stadt daher nur nachts betreten und mußten bei Tagesanbruch die Stadtmauern wieder verlassen haben. Selbst die italischen Stämme erhielten dieses Bürgerrecht und damit das Recht zum dauerhaften Betreten der Stadt überhaupt erst mit dem Ende des Bundesgenossenkriegs 88 v. Chr.
  • In der DDR herrschte selbst für DDR-Bürger eine strikte Zugangsbeschränkung für die Hauptstadt der DDR (sprich, Ostberlin); selbst das einfache Betreten mußte nicht nur von BRD-, sondern auch von DDR-Bürgern ohne festem Wohnsitz in Ostberlin erst behördlich beantragt werden. --2003:EF:13C6:FE65:C995:2FC9:1915:588B 20:39, 29. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Sexarbeit, Tabak, Kaugummi, Werbeflächen[Quelltext bearbeiten]

Animierlokale und Strassenstrich nicht bei Schulen oder in "feinen" Bereichen der Stadt. Ähnliches gilt für Zigaretten- und Kaugummiautomaten, Werbeflächen.

Da geht es auch um Raumordnung oder Naturschutz. --Helium4 (Diskussion) 13:55, 4. Sep. 2015 (CEST)Beantworten


Bannmeile/befriedeter Bezirk[Quelltext bearbeiten]

Die 'rigurosere' Bannmeile scheint nach dem Umzug des Parlaments nach Berlin nicht mehr zu existieren. In Berlin wurde der befriedete Bezirk eingerichtet, mit der Definition, die oben im Artikel beschrieben wird.

Bitte sprachlich hier nachschärfen. Quelle: Interview mit dem geistigen Urheber des 'befriedeten Bezirks'

https://www.deutschlandfunkkultur.de/diskussion-nach-coronademo-bannmeile-am-parlament-hat-sich.1008.de.html?dram:article_id=483365 --thelieisajoke (Diskussion) 16:30, 14. Nov. 2020 (CET)Beantworten