Diskussion:Bannwald

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Gabrikla in Abschnitt Bannwald Langen/Hessen
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Der Artikel, wie ich ihn am 9. September 2005 vorgefunden habe, ist widersprüchlich. Im ersten Satz heißt es richtig, dass der Begriff Bannwald länderspezifisch eine unterschiedliche Bedeutung hat. Im zweiten Satz wird jedoch postuliert, dass der Bannwald generell ein sich selbst überlassener Waldbestand ist, in dem Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht erlaubt sind. Dies ist unrichtig. Einzig und allein in Baden Württemberg hat der Bannwald diese Bedeutung. Baden Württemberg ist das einzige Land, das die international als "Naturwaldreservat" bezeichnet Schutzkategorie mit dem Begriff "Bannwald" bezeichnet. Nur in Baden Württemberg ist somit die forstwirtschaftliche Nutzung in Bannwäldern verboten. In den Bannwäldern aller anderen Länder ist die forstwirtschaftliche Nutzung sehr wohl erlaubt. Dort geht es bei einem Bannwald lediglich darum, den Wald als Ganzes zu erhalten. Dies kann aus Gründen des Umweltschutzes geschehen oder - in den Alpenländern - aus Gründen des Lawinen- und Murenschutzes.

Ich will den Artikel deshalb etwas umschreiben. Fred aus Stuttgart. (nicht signierter Beitrag von 217.111.70.18 (Diskussion) 16:15, 9. Sep. 2005)

Bannwald Langen/Hessen[Quelltext bearbeiten]

Ausdrücklich wird eine Aufhebung des Bannwaldstatus in Hessen nur zugunsten des Gemeinwohls möglich. Kann mal jemand, der sich rechtlich auskennt, recherchieren, was da in Langen zur Rodung von ca 8 ha Bannwald zugunsten einer Kiesgrube los war?--Gabrikla (Diskussion) 19:41, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten