Diskussion:Barbara Havliza

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Fehlender Beleg[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, im Abschnitt "Leben", zweiter Absatz, dritter Satz, findet sich der Einschub "die bereits während der ursprünglichen Gerichtsverhandlungen erkennbar gewesen seien,". Diese Aussage erscheint mir unschlüssig. Ein Wiederaufnahmeverfahren gründet doch regelmäßig auf "neuen" Tatsachen oder Beweismitteln" (vgl. § 359 Nr. 5 StPO), die eben gerade nicht in der ursprünglichen Verhandlung erkennbar waren. Deshalb meine Frage: Gibt es eine Quelle für diesen Halbsatz? Schöne Grüße, Pete