Diskussion:Baseballschläger

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--Zwobot 21:04, 21. Jan 2006 (CET)

Waffenersatz[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den juristische Stand so wie er mir bekannt ist verfaßt; allerdings wurde das Waffengesetz zum 1. April verschärft; ob die Baseball-Keule nun aufgeführt ist oder sonstwie neu geregelt wurde, habe ich noch nicht zu 100% geprüft. Wenn jemand was weis, soll er das aktualisieren, denn sonst sollte ich auf dem geltenden Rechtsstand formuliert haben. -- ChikagoDeCuba 09:10, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Es ist jedenfalls nicht erlaubt, mit einem Baseballschläger zu einem Fussballspiel, auf eine Kirmes oder zu einer Demonstration zu gehen. Auch wer damit eine Bank, Tankstelle, Kneipe oder Diskothek betritt, oder damit ins Lehrerzimmer oder aufs Rathaus geht, oder bei einem Nachbarn an der Haustüre klingelt, wird sich wohl juristischen Ärger einhandeln. Wer aber nachweisen kann, dass er Baseballspieler ist, und die Dinger nur zuhause aufbewahrt und nur auf direktem Weg zu einem Baseballspiel oder Baseballtraining mitnimmt, wird wahrscheinlich wohl eher keinen Ärger bekommen. Wer es genauer wissen will, sollte einen Anwalt fragen. Wikipedia ist keine Rechtsberatung. -- 91.52.214.218 00:21, 11. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

'nur auf direktem Weg zu einem Baseballspiel oder Baseballtraining mitnimmt' - da musste ich gerade lachen als ich das gelesen habe - erinnerte mich gerade an meine alte Heimat Kanada: im anglofonen Regionen wird Bier nur in staatlichen Spirituosenläden verkauft. Eine dann gekaufte Kiste Bier muss auf 'direktem Weg' nachhause gebracht werden und darf auch nicht Unterwegs augemacht (angebrochen) werden. Übrigens darf man dort auch nicht im eigenen Garten sitzen beim Grillen und dabei ein Bier trinken wenn man von der Strasse aus gesehen werden kann. So hat wohl jedes Land seine Eigenheiten. Interesant ist, dass beim Sportgertät Baseballschläger, in der deutschen Wiki zum Thema 'Waffe' fast 20 Zeilen geschrieben werden, während bei der engl. spr. Wiki nur ein Satz steht, dafür viel mehr zum Sportgerät selber - sieht man mal wieder wo die Interessen liegen, ;-) Hoffmansk 00:45, 21. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
"wird wahrscheinlich wohl eher keinen Ärger bekommen"...ich kann mich nicht erinnern, jemals so viele weasel words auf einem Haufen gesehen zu haben. Mir (und ich bin Jurist mit Baseball als Hobby) ist keine allgemeine Rechtsvorschrift (wenn wir mal von Sonderregelungen mit eng begrenztem Anwendungsbereich, wie etwa die Zone um St. Pauli, absehen), die den Besitz oder das Führen von Baseballschlägern in irgendeiner Weise einschränken. Klar, wer damit jemandem den Kopf einschlägt, hat ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 StGB benutzt. Wer ihn bei einem Diebstahl oder Raub mitführt, wird sich die Strafverschärfung nach § 244 StGB bzw. § 250 StGB einhandeln. Wer ihn auf einer Demo mitführt, verstößt gegen § 17a Versammlungsgesetz. Aber das setzt alles Dinge voraus, die über das bloße Führen hinausgehen. Wer eine Bank betritt und dabei einen Baseballschläger mitführt, wird sicher die Bankangestellten nervös machen und vielleicht anwesende Sicherheitskräfte auf den Plan rufen, und vielleicht wird man auch rausgeworfen. Aber auf welcher Grundlage man "juristischen Ärger" zu befürchten haben soll, ist mir schleierhaft. Auch hier gilt: Es ist in Deutschland deutlich weniger verboten bzw. strafbar, als viele Menschen meinen.
Dass der deutsche Artikel mehr über Baseballschläger als Waffe schreibt als über Baseballschläger als Sportgerät (was dann ja doch ihre weit überwiegende Verwendung ist), ist mir übrigens auch aufgefallen.SchnitteUK (Diskussion) 20:47, 13. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Moin, ich habe mal gehört, dass in Deutschland mehr Baseballschläger als Baseballs verkauft werden. Wenn das belegt werden kann, sollte es eingearbeitet werden. MfG --Stubenviech (Diskussion) 12:53, 19. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

In der russischen Wikipedia steht auch deutlich mehr zum Einsatz des Baseballschläger als Waffe. So unterem sinngemäß: Seit dem Ende der Sowjetunion, wo die Baseballschläger in den Sportgeschäften erstmals für jeden erwerbbar sind und es dazu einen großen Verkaufsboom gegeben hat wurden seither fast nur Schläger in Russland verkauft. Der Erwerb, die Lagerung, das Mitführen von Baseballschlägern ist in Russland nicht gesetzlich geregelt und erfordert keine speziellen Berechtigungen. Daher wird er oft als Waffe benutzt und dies nicht nur von Kriminellen, Hooligans und Schlägern, aber von auch von gesetzestreuen Bürger eingesetzt. Sie werden in Russland auch als Mittel zur Selbstverteidigung erworben, oftmals führen viele Autofahrer ein solchen mit. Insbesondere bei denen, deren Arbeit mit besonderen Risiko verbunden ist, wie z. B. Berufskraftfahrer, LKW-Fahrer (Trucker), Taxifahrer, Fahrer von Kleinbussen. Während in Russland, fast gar Baseball gespielt wird, bzw verbreitet ist, besteht nach wie eine großen Nachfrage zu Baseballschlägern. Weiterhin wird noch ein Witz in der Pedia aufgeführt:
«В прошлом году в Российской Федерации было продано 500 000 бейсбольных бит, две пары перчаток и один бейсбольный мяч».
"Im vergangenen Jahr wurden  in der Russischen Föderation 500 000 Baseballschläger, zwei Paar Handschuhe und ein Baseball verkauft."[1]
Also nicht nur hier ;.) Grüße  --Coffins (Diskussion) 00:25, 4. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

..kam wohl so zu stande, dass die ursprüngliche Formuölierungen über Baseball als Waffe sogar völlig falsch waren und richtiggestellt werden mußten. Jetzt wird zwar immer noch gewieselt, aber der Zaun um das Waffen-Thema steht wohl. --ChikagoDeCuba (Diskussion) 10:46, 14. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Spezifikationen[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen noch ein paar Angaben, vor allem ein Link zum Regelwerk, in dem genauere Angabe stehen, welchen Vorgaben der Schläger gerecht werden muss. Darf er z.B. durchbohrt werden? Gibt es Vorgaben zu Tiefen von Markenstempeln oder zur Art der Lackierung? Der Schläger muss rund sein - wie abgenutzt und abgeplattet darf er sein, um noch verwenet werden zu dürfen?--Mideal (Diskussion) 11:05, 22. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]