Diskussion:Batasuna

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Marnal in Abschnitt Neutralität
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Liste der Terrororganisationen der EU[Quelltext bearbeiten]

Eine Organisation mit diesem Namen taucht in diser Liste Terrororganisationen der EU auf - nach dem Lesen der Beschreibung bin ich mir aber nicht sicher ob es sich um die gleiche Gruppe handelt. Falls ja, bitte erwähnen und Link setzen. Falls nicht bitte im Artikel Terrororganisation entlinken. Danke --Mandavi מנדבי?¿disk 19:38, 28. Jul 2006 (CEST)

Stil[Quelltext bearbeiten]

"2001 ist der kritische Strom Aralar dabei sich dafür zu entscheiden, als politische Partei gegründet zu werden." Was soll denn das heißen? Kann jemand mit Sachkenntnis das umformulieren? --Happolati 18:18, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Mir scheint der Stil im zweiten Teil unterschwellig POV. Die spanische Regierung wird "Aznar" genannt und insgesamt klingt es fast, als würden linksnationalistische Organisationen vom spanischen Staat (bzw. Aznar) unterdrückt. Was deren Mitglieder sicher so sehen würden... Oder bin ich mit meinem Unbehagen allein? chigliak 19:15, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Terror vs. Partei[Quelltext bearbeiten]

"In Frankreich ist sie weiter eine legale politische Partei."
"Die EU führt die Batasuna als Terroristische Vereinigung. Daher blieb die Partei sowie ihre Parallel- und Vorläuferorganisationen verboten."
Wie geht das? --¡0-8-15! 22:44, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Morde durch Todesschwadronen des spanischen Innenministeriums[Quelltext bearbeiten]

Ist BBC als Quelle seriös genug? http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/141720.stm Tialtngo 09:34, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


Ich bin natürlich damit einverstanden, den Namen der Organisation (und nicht nur die mit den Wiki-Eintrag verlinkte Abkürzung GAL) zu verwenden. Dennoch sollte der Begriff Todesschwadronen unbedingt beibelassen werden. Es ist sicherlich oft nur eine rhetorische Kampfvokabel, die man mit Vorsicht und nur mit guter Begründung verwenden sollte. Hier aber ist er ein in der wissenschaftlichen Literatur und in der seriösen Berichterstattung (würde etwa BBC ihn sonst verwenden?) durchaus üblicher terminus technicus, der - das möchte ich betonen - ja nicht willkürlich, sondern ganz genau definiert ist:

Eine Todesschwadron ist eine paramilitärische oder terroristische Gruppe, die im Auftrag des Staates oder mit dessen Billigung oder Duldung politische oder religiöse Gegner verfolgt und ermordet. Todesschwadronen sind offiziell meist illegal. Inoffiziell werden sie von der jeweiligen Regierung jedoch geduldet, unterstützt oder sogar gesteuert. (Definition im betreffenden Wiki-Eintrag).

Diese Definition trifft hier zweifellos in jeder Einzelheit zu! Würde es sich in diesem Fall nicht zufällig um Spanien, sondern beispielsweise El Salvador handeln, würde der Terminus auch nicht weiter Antoß erregen. (Das liegt aber dann nicht am Begriff, sondern an vorgefassten Meinungen.)

Bliebe "Antiterroristische Befreiungsgruppen" alleine ohne erklärendes Substantiv stehen, wäre dies in diesem Zusammenhang gleich doppelt irreführend: Erstens weil es ein schlimmer Euphemismus für eine Terrororganisation ist, die rund 25 Menschen auf dem Gewissen hat; und auch weil "Befreiung" auch etwas anderes suggeriert als staatliche Repression gegen politische Gegner. Und zweitens weil der Begriff "antiterroristisch" hier in einem weitergefassten Kontext verwendet wird. Denn hier geht es nämlich gerade um eine Partei, die unter dem Verdacht steht, eine "Terrororganisation" zu sein. Also: Eine Terrorroganistation ermordet unter dem Titel "antiterroristisch" - als Staatsterrorismus - einen Politiker einer Organistation, die angeblich Teil einer anderen Terrororganisation ist (und somit auf staatliches Betreiben selber als Terrororganistaion eingestuft wurde) ... Ich finde, das kann in dieser begrifflichen Verschachtelung ganz schön verwirrend für die Leser sein, oder? Geheimorganisation oder Sondereinheit klingen viel zu offiziös und normal - und v.a. benennen sie nicht, dass es sich um eine Terrororganisation des Staates handelt. Wenn wir nun aber "Terrororganisation" als Etikett dazustellten, würde das mit dem gleich nachfolgenden Titel "antiterroristisch" nur irritieren; der inhaltlichen Verständlichkeit und der Vermeidung von Missverständnissen wäre das zumindest nicht gerade dienlich.

Die Verwendung des - laut sachlicher Defintion - völlig angemessenen Terminus "Todesschwadronen" macht die Dinge da schon klarer. Auch wenn wir uns das mitten im demokratisch rechtsstaatlichen Westeuropa in den 80ern nicht recht vorstellen mögen, aber es war nun mal genau das, was man mit Todesschadronen bezeichnet, und es gibt keinen Grund sie nicht auch so zu benennen. Alles andere wäre verwirrend, verzerrend oder verharmlosend. Tialtngo 11:04, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Der gesamte Duktus des Artikels widerspricht WP:NPOV, Quellenauswahl ebenfalls selektiv, jede Kritik an Batasuna wird sofort mit einem Gegenargument gedeckelt. Das geht so nicht. Ich setze jetzt mal fürs erste den Neutralitätsbaustein und werde mich in den nächsten Tagen darum bemühen, das mal etwas gerade zu rücken. --SCPS 17:12, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Es wird keinerlei Kritik an Batasuna/Herri Batasuna usw. geübt. Diese Partei empfängt verurteilte und freigelassene Terroristen wie Helden. Ehemalige verurteilte Terroristen sind Mitglieder in Batasuna. Die jüngste Generation der ETA-Terroristen sind mehrheitlich ehemalige Mitglieder der Batasuna-Jugend. Batasuna hat versucht in der ihr zustehenden Sendezeit im Rahmen eines Wahlkampfes im öffentlich-rechtlichen spanischen Fernsehen ein Video der ETA su senden. Deshalb wurde die Führung Batasunas verurteilt, weil sie sich als Sprachrohr der ETA hergab. Der Verfasser des Artikels hat offensichtlich gut recherchiert, aber alles negative über Batasuna einfach weggelassen.

Parteienverbote gibt es auch in anderen Ländern, unter anderem in Deutschland und in anderen streitbaren Demokratien. Deshalb befand der Gerichtshof der Menschenrechte das spanische Parteiengesetz für rechtens.

Es gibt mehrere andere baskische linke separatistische Parteien und Gruppen. Die sind allerdings nicht verboten worden, weil sie Gewalt ablehnen. In Deutschland hat man sich auf den Begriff "Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" fixiert und in Spanien auf "Ablehnung der Gewalt". Der Verfasser spricht von schwammigen Begriffen. Ich denke "Ablehnung der Gewalt" ist recht konkret.

ETA versucht im Baskenland eine Revolutionssteuer einzutreiben. Zwecks Zahlung wird man oft an Batasuna nahestende Personen bzw. Mitglieder dieser Partei verwiesen. (nicht signierter Beitrag von 212.22.40.19 (Diskussion) 01:30, 22. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Der Verfasser behauptet: "Herri Batasuna war ein Zusammenschluss mehrerer sozialistischer und separatistischer Organisationen, die auch durch ihre Ablehnung der spanischen Verfassung von 1978, die bei der Volksabstimmung von der baskischen Wahlbevölkerung mehrheitlich abgelehnt wurde, geeint wurden." Diese Aussage ist falsch. Die spanische Verfassung von 1978 wurde auch in allen baskischen Provinzen und auch in Navarra mit einer großen Mehrheit angenommen. (nicht signierter Beitrag von 84.125.8.132 (Diskussion) 11:19, 13. Apr. 2013 (CEST)) Bedauerlicherweise ist die Behauptung meines Vorredners, die übergroße Mehrheit hätte die spanische Verfassung angenommen falsch. Siehe hier: http://m.spiegel.de/spiegel/print/d-40606410.html Korrekt ist, dass im spanischen Wahlsystem Enthaltungen nicht einfach als Zustimmung zu verstehen sind. Mit zwei Dritteln, die nicht mit "ja" stimmten, ist die Sache wohl klar! (signierter Beitrag von speedybo (Diskussion) 09:52, 18. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Richtig ist, dass Enthaltungen im spanischen Wahlsystem gültige Stimmen sind und damit nicht als Zustimmung zu verstehen sind. Enthaltungen sind aber nur diejenigen Wähler, die an der Wahl teilnehmen, aber einen leeren Stimmzettel abgeben. Keine Enthaltungen sind Wahlberechtigte, die gar nicht zur Wahl gehen. Bei dem Referendum gab es im Baskenland eine Abstimmungsbeteiligung von 45%, davon 70% Ja-Stimmen, 24% Nein-Stimmen und 6% echte Enthaltungen. Gesamtspanien: Beteiligung 67%, 89% Ja-Stimmen, 8% Nein-Stimmen, 4% Enthaltungen. Es gab bezogen auf die Wähler also sowohl im Baskenland als auch in Gesamtspanien eine Annahme der Verfassung (Baskenland 70%, Spanien 89%). Bezogen auf die Wahlberechtigten waren es im Baskenland 31% (v.a. wegen der geringen Beteiligung), in Gesamtspanien 59%. So weit die reinen Zahlen, wie man das interpretiert ist eine andere Sache (Erklärungsansätze finden sich im zitierten Spiegel Artikel: wirkliche Ablehnung, Angst vor der Teilnahme wegen der aufgeheizten Stimmung, Aufruf der PNV zur Enthaltung).--Marnal (Diskussion) 12:23, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten