Diskussion:Bauleitung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 79.229.21.102 in Abschnitt Bauüberwachung
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Abschnitt "Abgrenzung" ist in sich widersprüchlich[Quelltext bearbeiten]

"Die Bauleitung umfasst die Tätigkeit des Bauherrn auf der Baustelle. Im Unterschied dazu umfasst die Bauleitung die Tätigkeit des Poliers, d. h. die Leitungsaufgabe des ausführenden Bauunternehmens." Da stimmt was nicht. Aber was stimmt?

sonstiger Vermerk[Quelltext bearbeiten]

moin ! hab aus eigener erfahrung den "bauleiter" etwas ausgeweitet... da wäre noch soooooo viel zu schreiben... uff cd

komplettüberarbeitung?[Quelltext bearbeiten]

ich habe den artikel heute geringstfügig ergänzt bzw. ein paar verknüpfungen eingebaut...es wäre aus meiner sicht hier jedoch eine vollständige überarbeitung und neustrukturierung erforderlich. naja...vielleicht mache ich mich demnächst mal ran... --Doc.bln 22:37, 22. Jan 2005 (CET)

Zusammengeführt; dort geschrieben von :

,greetz vanGore 16:44, 13. Okt 2005 (CEST)

Bauüberwachung[Quelltext bearbeiten]

Die Bauüberwachung ist im wesentlichen deckungsgleich mit der Bauleitung. Ich habe daher auf diesem Artikel eine Weiterleitung eingerichtet. Den Inhalt stelle ich hier ein, falls noch etwas in diesen Artikel aufzunehmen sein sollte. --Ramsau 19:28, 7. Jun 2006 (CEST)

Bauüberwachung aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wechseln zu: Navigation, Suche

Unter Bauüberwachung (auch Bauleitung genannt) ist die Kontrolle des Auftragnehmers (Handwerker) durch den Fachbauleiter zu verstehen. Fachbauleiter und Architekt können ein und die selbe Person sein, müssen es aber nicht.

Der Fachbauleiter sollte die Fähigkeit haben, Fehler der Handwerker zu erkennen. Diese Fähigkeit kann durch eine handwerkliche Ausbildung, Lehrgänge oder ein Studium erworben worden sein.

Entdeckte Fehler sollten nach Maßgabe des Fachbauleiters/Architekten beseitigt werden

Dem Architekten kann vom Bauherren auch die Aufgabe des Sicherheitskoordinators übertragen werden. Damit ist der Architekt dann auch für die Vermeidung von Unfällen usw. zuständig.

Der Architektenvertrag ist, auch soweit er die Bauüberwachung umfasst, in der Regel Werkvertrag. Ziel der Bauüberwachung ist es, ein Bauwerk zu erstellen, dass den Vorstellungen des Bauherren entspricht sowie technisch und handwerklich einwandfrei ist. Von großer Bedeutung sind hier aktuelle Herstellervorschriften sowie DIN- und EN-Normen. Diese sind zwar nicht automatisch anerkannte Regeln der Technik, haben aber die Vermutung für sich, dass es sich um Regeln der Technik handelt. Soweit diese Normen von den "anerkannten Regeln der Technik" abweichen, was beispielsweise bei den DIN-Normen zum Schallschutz bei höherwertigen Wohngebäuden regelmäßig der Fall ist, abweichen, hat der Bauleiter auch dies zu beachten.

Laut BGH-Urteil ist ein Gebäude, das nicht den Regeln der Technik entspricht, automatisch mangelhaft.

Bauherr und Architekt/Fachbauleiter sollten zu Dokumentation unbedingt ein Bautagebuch führen. Auch Handwerker können dazu verpflichtet werden. [Bearbeiten]

Literatur

   * Burkard Lotz: "Der Bauleiter und Fachbauleiter im Sinne der Landesbauordnungen", BauR 2003, 957 ff


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Weblinks

   * der-sicherheitskoordinator.de

Hallo, ich wollte mich hier informieren aber der Artikel erklärt den Begriff des Bauleiters nicht anhand der gesetzlichen Rahmenbedingungen sondern aufgrund von umgangssprachlichen Vorstellungen eines Laien, damit ist der umseitige Text ist für ein Lexikon unbrauchbar. (nicht signierter Beitrag von 79.229.21.102 (Diskussion) 15:51, 10. Jan. 2017 (CET))Beantworten