Diskussion:Baumbachsche Formel

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2.207.250.226 in Abschnitt Uneinheitliche Schreibweise
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Muss in der Schweiz oder in Österreich im Urteil nicht über die Kosten entschieden? Wenn dort über die Kosten entschieden wird - wie wird dort das Baumbachschen Formel zugrunde liegende Problem gelöst? --Kobschaetzki 16:10, 2. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Uneinheitliche Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Im Lemma steht "Baumbachsche Formel" ohne Apostroph! Das sollte vereinheitlicht werden. --88.73.109.1 21:39, 15. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Die gebräuchliche bzw. korrekte Schreibweise dürfte wohl mit Apostroph sein. Siehe zB:
  • Gemmer: Die Baumbach’sche Kostenformel im Zivilurteil. In: Juristische Schulung (JuS), 8/2012, S. 702–704.
  • Loibl: Die Baumbach’sche Kostenformel. In: Juristische Arbeitsblätter (JA), 1/1998, S. 56–64.
  • Stegemann-Boehl: Die Baumbach’sche Formel in der Kostengrundentscheidung. In: Juristische Schulung (JuS), 4/1991, S. 320–323.
Von Personennamen abgeleitete Adjektive werden im Lemma ohne Apostroph geschrieben. Eine ebenfalls nachweisbare Schreibweise mit Apostroph sollte als Weiterleitung (Redirect) angelegt werden, damit eine Suche nicht ins Leere führt und unnötigerweise ein zweiter Artikel angelegt wird. (siehe: Wikipedia:Namenskonventionen#Von Personennamen abgeleitete Adjektive)
Also muss hier nichts geändert werden. Die Weiterleitung erstelle ich. --2.207.250.226 18:07, 8. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Belege[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel könnte ein paar Belege gebrauchen.

Außerdem wäre die Fundstelle der Baumbachschen Formel im Kommentar von Baumbach interessant. --2.207.250.226 18:01, 8. Sep. 2023 (CEST)Beantworten