Diskussion:Baurecht (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 80.122.22.234 in Abschnitt Weblink ist unzutreffend.
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Bezeichnung ist verwirrend[Quelltext bearbeiten]

Im Nießbrauch wird das als "Fruchtgenußrecht und wird mit § 509 ff. des ABGB" bezeichnet. Könnte sich da einmal ein Österreichkenner drum kümmern?--Toytoy 12:37, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Weblink ist unzutreffend.[Quelltext bearbeiten]

Der Weblink weist auf eine Seite die sich nicht mit dem zivilrechtlichen Institut des Baurechts sondern mit den Baugesetzen der österreichischen Bundesländer beschäftigt. Das ist sicher (ebenfalls) irreführend. (nicht signierter Beitrag von 80.122.22.234 (Diskussion) 11:10, 7. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten