Diskussion:Baurecht (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Einleitung mit der Geschichte halte ich für nicht sehr gut. Meiner Ansicht nach können die Ausführungen im nächsten Abschnitt auch auf andere Länder übertragen werden. Ändere das mal entsprechend - weitere Mitarbeit erwünscht. --Nixx 19:20, 16. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich möchte ja nicht stören, aber Sachsen- und Schwabenspieghel als Rechtswerke der antike? Falls kein Widerspruch kommt werde ich das demnächst ändern.--Kriddl Laberecke 14:27, 27. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Urteile Baurecht verweist auf eine Website mit Inhalten, die erst nach Anmeldung zugänglich sind. Der Link verstösst gegen die Regeln und sollte entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von 80.139.15.41 (Diskussion) 17:36, 22. Sep. 2008 (CEST))[Beantworten]

Artikel steichen oder verlinken[Quelltext bearbeiten]

Nachdem es weitere Artikel gibt, die sich mit a) Baurecht (Deutschland) b) öffentlichem Baurecht c) privatem Baurecht beschäftigen, sehe ich nicht ganz den Sinn dieses zusätzlichen. Wenigstens sollte auf die Spezialartikel verwiesen werden. meerwind7 (12:26, 4. Aug. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur) ( auch "erbbaurecht" ansehen) (nicht signierter Beitrag von 37.163.98.86 (Diskussion) 10:24, 2. Okt. 2020 (CEST))[Beantworten]