Diskussion:Bautechniker

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 91.25.145.242 in Abschnitt Baurecht
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Es fehlt: ist die Berufsbezeichnung "Bautechniker" geschützt ?

da die berufsbezeichnung "staatlich geprüfter" techniker (mit der entsprechenden bezeichnung hoch- bzw tiefbau) lautet, ist sie zwangsläufig geschützt. die entsprechende gesetzliche grundlage weiss ich im moment leider auch nicht. 85.8.74.239 17:53, 24. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

nachtrag: berufsbezeichnung ist geschüzt nach § 132 a StGB. vielleicht beizeiten mal einfügen (wenns denn wichtig ist)89.166.187.212 09:22, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Baurecht[Quelltext bearbeiten]

Was mir eventuell noch fehlen würde in diesem Artikel:

  • Ist der Bautechniker eigentlich bauvorlageberechtigt?
  • Wie ist überhaupt die Stellung des Bautechnikers gegenüber dem Architekten oder dem Bauingenieur?

Gruß + gutes Gelingen! --Seiduselbst 15:37, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Zur Bauvorlageberechtigung : Da gelten Ländergesetze. Meist ist aber nur ein Mitglied der jeweiligen Architekten- oder Ingenieurkammer bauvorlageberechtigt. Kleinere Bauvorhaben dürfen auch von Bautechnikern eingereicht werden. --Wilf asmussen 09:44, 8. Mär. 2007 (CET) Leider habe ich dazu auch nur Fragen und keine Antworten: Nämlich ganz allgemein: Was ist bzw. macht ein Bautechniker denn? --Shekko 16:21, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wie mir kürzlich ein Bautechniker erzählte, sind sie für Privathäuser bis 200qm Bauvorlageberechtigt, zumindest in Hessen. Je nach dem wie es deklariert wird, soll man diesen Wert wohl auf bis zu 300qm strecken können. Damit macht ein Bautechniker eigentlich das Gleiche wie ein Architekt. Allerdings darf er sich nicht Architekt nennen, weil dazu die Mitgliedschaft in einer Art Architektenkammer nötig ist, die wiederum andere Voraussetzungen hat.

An Shekko : Grob gesagt, liegt die Stellung der Bautechniker zwischen Meister und Ingenieur.Wilf asmussen 09:52, 8. Mär. 2007 (CET)3Beantworten

nochmal zur bauvorlageberechtigung: in nds 2 vollgeschosse, 4 wohneinheiten (hochbau). passt also in etwa mit 200-300 qm in hessen. der tiefbaut. ist unbegrenzt vorlageberechtigt. zur stellung: zwischen meister und dipl ing. bauzeichner ist einer der lehrberufe, um zur t.-ausbildung zugelassen zu werden. viele grüsse --89.166.181.51 23:52, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wo wird die sog. "kleine" Bauvorlageberechtigung so genannt? Es ist für Außenstehende (für die Lexika erfunden wurden) nicht mal erklärt, was das eigentlich ist. Die Formulierung: "vorlageberechtigt bei Behörden für (Wohn-)Bauvorhaben geringeren Umfangs oder geringer Höhe" träfe die jeweiligen Landesregelungen deutlich besser. Und klarer. (nicht signierter Beitrag von 91.25.145.242 (Diskussion) 14:37, 23. Aug. 2022 (CEST))Beantworten

Ich sehe das ein wenig anders. Ein staatlich geprüfter Techniker FR: Bautechnik SP:Hochbau hat in seiner Ausbildung mindestens genau so viel zu studieren wie ein Ingenieur, wenn nicht sogar noch mehr. Ein Ing. mach ein Praktikum! Juhu.... Ein Techniker muß einen Gesellenbrief haben und min. ein Jahr Berufserfahrung nachweisen (-> min 3 Jahre Praktische Erfahrung)! Ein Ing. kommt zu seinen Vorlesungen, wie Studenten eben so sind... naja! Ein Techniker muß zwei Jahre lang jeden Tag von Früh bis Nachmittag in die Schule gehen! Das bedeutet sie haben viel mehr unterricht wie manch ein gelernter Ing.. Fazit: Techniker können nicht weniger wie Ingeniere, dürfen nur keine Ing.-Bauuwerke errichten (Brücken, Hochhäuser,..)! (nicht signierter Beitrag von 178.5.144.151 (Diskussion) 12:47, 7. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Techniker qualifizieren sich für den Hochschulzugang. Sie erkennen praktische Zusammenhänge. Ingenieure leiten sie ab, hatten eine 3 Jahre längere, gymnasiale Schulzeit, 10 Regelsemester, Praktika, eine Diplomarbeit + sitzen in vorlesungsfreier Zeit nicht nur herum. Sie sind zu "wissenschaftlicher Arbeit befähigt", so die Definition. Mögen Techniker stolz auf das Geleistete sein, sind deswegen aber keine besseren Ingenieure, wie sie als Altgesellen nicht bessere Handwerksmeister waren. --91.25.145.242 14:19, 23. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Gehalt[Quelltext bearbeiten]

Interessant wäre auch zu wissen viel ein Bautechniker verdient?Wilf asmussen 09:52, 8. Mär. 2007 (CET)3Beantworten

Weitere Fachrichtungen?[Quelltext bearbeiten]

Hm, die Arbeitsagentur sagt, daß es auch noch die Fachrichtungen Ausbau, Baubetrieb, Bauerneuerung/Bausanierung, Hochbau/Bauwerkerhaltung und Stahlbetonbau gibt. Eventuell einfügen? --Dornbusch 18:21, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten

nö, weil stimmt nich. viele grüsse --Hägar246 00:12, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten

In Hessen gibt es diese Unterteilung. In Bayern z.B. muss fällt dies alles unter Hochbautechniker oder entsprechend unter Tiefbautechniker. Mein Schwager ist Bautechniker in Hessen und ich in Bayern. Wenn ich mich mit Ihm über die Ausbildung unterhalte hätte ich mir gewünscht diese in Hessen zu machen. Da dort der Gleiche Stoff in wesentlich mehr Fachrichtungen aufgeteilt ist. Auf der andern Seite ist es im nachhinein gut das Gesamte wissen zu haben. Andreas--Blenk 23:18, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Deutschland/Österreich/Schweiz?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe keine große Ahnung vom Fach, aber ist diese Berufsbezeichnung und Ausbildung so nur in Deutschland zu finden bzw. was ist in Österreich/Schweiz anders? Auch wenn niemand weiß, wie es dort genau aussieht, sollte dennoch ein Vermerk rein, der auf die spezifisch deutsch Ausrichtung des Artikels hinweist, sofern sie exisitert. -- RoB 17:21, 24. Jul. 2008 (CEST)Beantworten