Diskussion:Bauvorbescheid

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 217.239.3.91 in Abschnitt Fragen
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Fragen[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß, dass Wikipedia kein How-to sein soll, trotzdem könnte der Artikel etwas mehr dazu sagen, welche Behörden üblicherweise zuständig sind, welche Form dieser Antrag haben muss und dergleichen.

Mich würde darüberhinaus mal eine statistische Untersuchung interessieren, wieviele Leser tatsächlich nach "Bauvorbescheid" suchen und wieviele nach "Bauvoranfrage". :-)

Etliche der Links sind übrigens tot; vielleicht kann man die durch funktionierende ersetzen.

Und der Weblink zu der Lilienthal-Seite enthält am Schluss einen seltsamen Satz: "Der Bauvorbescheid wird ungültig, wenn innerhalb von drei Jahren nach seiner Erteilung der Bauantrag gestellt wird." - fehlt da nicht ein sinnentscheidendes "nicht"? --217.239.3.91 07:45, 22. Apr. 2021 (CEST)Beantworten