Diskussion:Bayerischer Bauernverband

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Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel war bisher in die Kat. Körperschaft des öffentlichen Rechts eingeordnet. Grundsätzlich soll im Kategoriensystem der Wikipedia jeder Artikel in die unterste, speziellste Kategorie eingeordnet werden. Die Kat. hat 11 Unterkategorien, von denen mir die Unterkategorie Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts als zutreffend erschien. Deshalb habe ich diese Unterkategorie gewählt. Benutzer Joseflama hat dies mehrfach rückgängig gemacht, u. a. mit der Begründung „Es gibt keine "Berufsständische" Körperschaft des öffentlichen Rechts (erst informieren, dann ändern!)“. @Joseflama:

  1. Dass es keine berufsständische KdöR gibt, kann man nicht ernsthaft behaupten. Die entsprechende Wikipedia-Kategorie enthält 4 Unterkategorien und 55 Seiten.
  2. Als Volljurist mit mehreren Veröffentlichungen zum öffentlichen Recht in der Fachliteratur fühle ich mich - gerade zum Verwaltungsorganisationsrecht - sehr gut informiert.
  3. Deine weitere Behauptung „Selbst Wikipedia sagt, dass "Die Bezeichnung Berufsständische Körperschaft ist unüblich"“ kann ich so nicht bestätigen. Diesen Satz hat ein Benutzer vor einigen Monaten in den jahrealten Text zum Artikel Berufsständische Körperschaft aufgenommen. Dazu gibt es eine separate Diskussion. Unabhängig von diesem einen unglücklichen und nicht belegten Satz existiert die erwähnte Kategorie - und das ist unser Diskussionsgegenstand.
  4. Deine weitere Rechtfertigung „ Als Mitarbeiter im BBV kenne ich die Unterschiede exakt. Der BBV ist definitv keine solche berufsständische Körperschaft. ihm fehlen bestimmte Eigenschaften, ob“ gibt dir leider keine Pluspunkte in der Diskussion. Ich verweise auf Wikipedia:Interessenkonflikt. Dort wird dringend davon abgeraten, über seinen eigenen Arbeitgeber zu schreiben. Vielleicht bist du sogar für Öffentlichkeitsarbeit zuständig und versuchst, den Bayerischen Bauernverband in ein gutes Licht zu setzen. Das soll aber gerade verhindert werden (neutraler Standpunkt).
  5. Falls du - evtl. von dem problematischen Satz zur Unüblichkeit veranlasst - glaubst, dass meine Einordnung in die Unterkategorie irgendetwas mit einer Herabsetzung des Bayerischen Bauernverbandes zu tun haben könnte, kann ich dir versichern, dass mir nichts ferner läge. Es geht mir ausschließlich um die (juristisch geprägte) Frage des Verwaltungsorganisationsrechts, ob die sehr weit gefasste Kat. KdöR oder eine speziellere (Unter-)kategorie die passendere ist.
  6. Zu einer fachlichen Diskussion bin ich natürlich gern bereit. Wenn du, wie du angedeutet hast, Argumente vorbringst, die gegen die Einordnung in die Unterkat. sprechen, werde ich mich damit selbstverständlich auseinandersetzen. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:51, 31. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Wie Du in der Versionsgeschichte siehts schreibe ich nicht wesentlich über meinen Arbeitgeber. Ich aktualisiere in der Regel Fakten und arbeite im Bereich Dienstleistung und Steuerberatung. Würde ich dort wirklich schreiben, dann wäre die Seite nicht so kurz und knapp. Der Bayerische Bauernverband ist tatsächlich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts gibt es schon. Diese unterscheiden sich aber dadurch, dass die Kammern mit Zwangsmitgliedschaft sind und keine Berufsverbände. Der BBV ist hier tatsächlich die einzige Ausnahme in Deutschland, da sonst alle Berufsverbände nur als e. V. geführt werden. Der Grund liegt in der Geschichte. Der BBV wurde bereits am 7. September 1945 gegründet. Hier versuchte die amerikanische Militärregierung eine Instiution zu gründen, die neutral wie der Staat war, freiwillige Mitglieder hatte, deren Interessen zu vertreten waren und dennoch vom Staat unabhängig war. Dafür wurde das Institut der Körperschaft des öffentlichen Rechts gewählt und dementsprechend auch eine Reihe von staatlichen Aufgaben in die Körperschaft übertragen. Es sollten aber genau die Eigenschaften der berufsständischen Körperschaften nicht wahrgenommen werden, wie dies in den norddeutschen Landwirtschaftskammern der britischen Besatzungszonen üblich ist. Diese Informationen stammen von Prof. Dr. Haushofer, der persönlich bei den Verhandlungen zur Gründung des BBV dabei war. Diese fanden in der Zeit von Mai-September 1945 statt. Ich habe Prof. Dr. Haushofer noch persönlich kennengelernt. Daher habe ich dies Informationen. Ob diese Sondersituation des BBV als KöR vorteilhaft ist oder nicht, darüber kann man streiten. Er hat tatsächlich einen eigenen freien Haushalt, der anders als bei den Kammern, nicht vom Staat mitbestimmt wird, aber dennoch vom Rechnungshof regelmäßig geprüft wird. Die echten berufsständischen Körperschaften in der Landwirtschaft in Form der Landwirtschaftskammern haben bis vor ca. 15 Jahren deswegen sogar streng abgegrenzt, da zu deren Aufgaben keine politische Vertretung gehört, die der BBV sehr intensiv betreibt. Daher sehe ich die Zuordnung in der Kategorie "Berufsständische Körperschaft" als unzutreffend an.Joseflama 07:14, 1. Jun. 2013 (CEST)

Vielen Dank für deine Stellungnahme. Ich fasse zusammen: Du bestreitest nicht mehr, dass es überhaupt berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts gibt. Du hältst aber die Zwangs- oder Pflichtmitgliedschaft für das entscheidende Abgrenzungskriterium, das die Besonderheit der berufsständischen KdöR ausmacht. Ob diese Argumentation zwingend ist, mag ich ohne Bibliotheksbesuch nicht abschließend beurteilen; in der einzigen mir vorliegenden wissenschaftlichen Arbeit, der Verwaltungslehre von Werner Thieme wird allerdings ebenso argumentiert. Deine Auffassung ist jedenfalls für Deutschland vertretbar. Ob diese Differenzierung auch für andere deutschsprachige Länder, für die das Kategoriensystem ebenfalls gilt, zutrifft, sei dahingestellt (großes Problem bei Rechtsbegriffen). Also bleibt die Kategorie so wie bisher. Gruß--Malabon (Diskussion) 19:52, 1. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Ich bestreite nicht, dass es den Begriff gibt, ich halte ihn aber für unzutreffend. Unter dem Wort "berufsständisch" ist mehr zusammengefasst als das was die Kammern machen. Als Jurist müsstest Du selbst wissen ob Du Dich berufsständisch von der Kammer oder z. B. vom Anwaltsverein vertreten siehst. Genau an dieser Stelle ist im Falle des BBV auch der Unterschied. Er ist berufständischer Vertreter, die Körperschaftsaufgaben erstrecken sich genau aber nicht auf diesen Bereich. Also lassen wir wie es ist, Definitionen sind ohnehin nicht richtig oder falsch, sondern zutreffend oder unzutreffend.Joseflama 07:25, 2. Jun. 2013 (CEST)

Kritik am BBV[Quelltext bearbeiten]

Kritik am Bauernverband fehlt vollständig. --Xanthoria elegans - Flechte gefällig? 14:40, 14. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Bevor hier unangebrachte Bausteine geworfen werden steht es Dir frei Belege für enzyklopädisch relevante Kritik hier vorzuschlagen. --V ¿ 21:36, 14. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]
Hier ist viel zu finden: https://www.br.de/nachrichten/bayern/bioland-kritisiert-bayerischen-bauernverband-wegen-volksbegehren,RHU87Vp http://www.spiegel.de/wirtschaft/verdeckte-blogger-lobbycontrol-kritisiert-deutschen-bauernverband-a-630420.html https://www.merkur.de/lokales/weilheim/landkreis/kritik-politik-medien-1089606.html https://www.pnp.de/lokales/landkreis_deggendorf/deggendorf/2371361_Bauernverband-wehrt-sich-gegen-Tierwohl-Kritik.html Gibt viel mehr auch noch. Deshalb setze ich den NPOV-Baustein wieder ein. --Xanthoria elegans - Flechte gefällig? 09:12, 15. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]
Kleiner Tip - die Bibliothek Deines Vertrauens hat, zumindest wenn sie halbwegs gut sortiert ist, einiges über den Bauernverband. Da brauchst Du wirklich nicht irgendwelchen kurzfristige Newstickeris hier vorzuschlagen. Mal abgesehen davon, dass es seit Jahren ganz normales Alltagsgeschäft sowohl des Bioland als auch des BBV ist sich gegenseitig zu "kritisieren". Reines Marketing zur Befriedigung der jeweiligen Mitglieder fernab jeder enzyklopädischen Relevanz. --V ¿ 04:50, 22. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]
Nur weil Kritik an einem Verband derzeitig nicht im Artikel behandelt wird, bedeutet dies nicht, dass der Artikel nicht neutral formuliert ist. Außerdem solltest du lieber statt dauernd NPOV-Bausteine zusetzen, Artikelarbeit betreiben. Man könnte ja auch selbst mal Hand anlegen und in Zweifel wird dann über diesen Abschnitt diskutiert. Aber überall diese Bausteine zu setzen mit der Begründung "Kritik fehlt" ist absoluter Nonsense. Und bitte klärt das hier, bevor ihr weiter einen Edit-War betreibt. --ExtremPilotHD (Diskussion) 09:17, 22. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]
"Kritik fehlt vollständig" ist kein Grund, Bauklötzer zu setzen. Pressemitteilungen von Bioland sind aber gänzlich ungeeignet. Bei einer 70jährigen Geschichte ist Newstickeritis sowieso unangebracht. Erst die Zeit wird zeigen, was davon relevant ist. --M@rcela 09:32, 22. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Kritikabschnitt[Quelltext bearbeiten]

Hallo allerseits. Da der BBV als Interessenvertretung schon des Öfteren in der medialen Kritik stand, sollte auch ein neutral formulierter Kritik Abschnitt ein Teil des Artikels sein. Das klappt ja beim DBV Artikel hervorragend. Das Fehlen eines Kritik Abschnitts wurde schon in den letzten Jahren bemängelt. Bei der Erstellung meiner ersten Version wurde ich auf diverse Mängel meines Beitrags aufmerksam gemacht. Nach der Lektüre diverser Wiki Guides und einem Abgleich mit dem DBV Kritik Abschnitt, habe ich eine überarbeitete Version hochgeladen, welche abermals von einem User entfernt wurde. Eine der Begründungen war ein unzureichende Belegung meiner Aussagen. Dabei habe ich meine Quellen sinngemäß wiedergegeben, auf tagesaktuelle Kritik verzichtet und so viele Quellen, wie in keinem anderen Abschnitt des Artikels benutzt... Warum also ist mein Beitrag im BBV Artikel mangelhaft, obwohl ein vergleichbarer Abschnitt im DBV Artikel erfolgreich veröffentlicht wurde? Fast jeder Artikel über eine Lobbyorganisation verfügt über inhaltlich und stilistisch vergleichbare Kritik Abschnitte. (nicht signierter Beitrag von SundownerCountry (Diskussion | Beiträge) 22:13, 8. Jun. 2021 (CEST))[Beantworten]

Deine Einfügungen entsprachen durchgehend nicht den Aussagen der verwendeten Quellen. Kritik am Verband müsste schon ein größeres Medienecho erzeugt haben, um enzyklopädisch relevant zu sein. Bitte auch nicht Kritik am Verband mit Kritik an den Positionen des Verbands verwechseln. Reaktionen auf die Positionen des Verbands sind erstmal ein normaler Meinungsaustausch und nicht zwingend passend für einen „Kritik“-Abschnitt. --grim (Diskussion) 07:09, 9. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]