Diskussion:Bayerisches Mediengesetz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Pimpinellus in Abschnitt Der Absatz Rundfunkstaatsvertrag ist obsolet
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GVBl - offizielles Kürzel[Quelltext bearbeiten]

Das offizielle Kürzel des bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatts lautet GVBl (ohne Punkt). Das war bisher im Artikel richtig. Neuerdings ist es falsch.--Rolaman (Diskussion) 19:29, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Der Absatz Rundfunkstaatsvertrag ist obsolet[Quelltext bearbeiten]

Die weitschweifenden Ausführungen zum Rundfunkstaatsvertrag sind nicht mehr aktuell, der Rundfunkstaatsvertrag ist inzwischen vom Medienstaatsvertrag abgelöst worden. Auch etliche andere Aspekte in dem Artikel Bayerische Mediengesetz sind veraltet.--Pimpinellus(D) • 09:44, 17. Nov. 2020 (CET)Beantworten