Diskussion:Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:E2:E703:AD01:FE11:59F5:7F2:FE11 in Abschnitt Keine Geltung bei ausreichender Vorsorgevollmacht?
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Keine Geltung bei ausreichender Vorsorgevollmacht?[Quelltext bearbeiten]

"Das BayPsychKHG gilt für psychisch kranke Personen, für die keine Betreuung und keine ausreichende Vorsorgevollmacht besteht [...]" geht meines Erachtens nach so nicht aus dem Gesetz hervor. Die Formulierung würde ja bedeuten, dass das Gesetz auf jede Person mit "ausreichender" (was auch immer das konkret bedeutet) Vorsorgevollmacht nicht anzuwenden wäre. Oder irre ich hier? --2003:E2:E703:AD01:FE11:59F5:7F2:FE11 20:39, 6. Mär. 2023 (CET)Beantworten