Diskussion:Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Agatha Bauer in Abschnitt Gleichheitsgrundsatz in Bayern
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Gleichheitsgrundsatz in Bayern[Quelltext bearbeiten]

Das Oberlandesgericht München verteitigt den Gleichheitsgrundsatz bei der Vergabe der Presseplätze im NSU Gerichtsverfahren. (Wer zuerst kommt, malt zuerst). Andererseits wurden manche Medienvertreter schon vorab über den Anmeldetermin informiert. Türkische Medien waren aber nicht unter den vorab Informierten.

Quelle: Spiegel Online vom 9. April 2013: Platzvergabe im NSU-Prozess: Westerwelle fürchtet Blamage für Deutschland

Ähnliche Mauscheleinen scheint es im Fall Mollath gegeben zu haben

Quelle: Magazin Telepolis vom 27. März 2013: Schanzte Richter Eberl den Fall Mollath rechtswidrig dem "harten Hund" Brixner zu?

--Agatha Bauer (Diskussion) 09:07, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten