Diskussion:Bayerisches Verwaltungsgericht München

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Bezûglich die (oder der ) Zuständigkeit für Verwaltungsklagen aus Ausland . Falls, die gesetzliche Interesse Bundesrepublik Deutschland oder Land Bayern betroffen ist. Aus Wiki - Artikel ist das nicht zu entnehmen.[Quelltext bearbeiten]

Aus Wiki - Artikel ist das nicht zu entnehmen. Désolé.80.200.207.32 18:20, 27. Sep. 2016 (CEST)Beantworten