Diskussion:Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien

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Der Artikel war zu großen Teilen direkt von der Homepage des BKM übernommen (sprich: geklaut). Ich habe den Artikel deshalb umgeschrieben. --Forevermore 15:16, 24. Okt 2004 (CEST)

Das Amt ist in Berlin ansässig. Warum steht es dann in der Kategorie "Bundesbehörden in Bonn? --Einar Moses Wohltun 13:13, 13. Jan 2006 (CET)

Deshalb: "Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist eine oberste Bundesbehörde. Mit Ausnahme des Büros des Staatsministers im Kanzleramt und einer Berliner Außenstelle arbeiten die rund 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKM am Dienstsitz Bonn." Zitat von der Website. Lorem ipsum 01:44, 14. Jan 2006 (CET)

Bezeichnung Beauftragter/Staatsminister[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel über Michael Naumann findet sich folgender Hinweis über eine Umbenennung des Amtes aufgrund einer Gesetzesänderung, der auf diesen Artikel verweist:

"Im Oktober 1998 berief ihn Bundeskanzler Gerhard Schröder als Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, bald darauf - nach Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Parlamentarischen Staatssekretäre, die notwendig wurde, da Michael Naumann nicht Mitglied des Deutschen Bundestages war - zum Staatsminister für Kultur und Medien beim Bundeskanzler."

Weiß darüber jemand etwas genaueres (z.B. ob der Titel des Amtes weiterhin von der Stellung des Trägers als MdB oder nicht-MdB abhängt) und kann den Artikel entsprechend erweitern? --Smartlad 15:15, 11. Dez. 2006 (CET)

Das Amt wurde nie umbenannt. Es heißt seit Beginn seines Bestehens "Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien". Der "Rang" und Titel des Amtinhabers ist Staatsminister ("Sonderfall" des Parlamentarischen Staatssekretär) - in diesem Fall "Staatsminister beim Bundeskanzler/in". Staatsminister mussten bis 1998 MdB sein, was seit der Gesetzesänderung nicht mehr der Fall ist - bei Parlamentarischen Staatssekretären gilt das aber weiterhin. Um Naumann nicht "nur" zum Leiter einer Bundesbehörde, sondern zum Staatsminister beim Bundeskanzler machen zu können und dem Amt das gewünschte "Gewicht" zu verleihen, musste also das Gesetz geändert werden. --Lorem ipsum 00:12, 12. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich vermisse hier noch eine Angabe, welches jährliche Budget diese Behörde zur Verfügung hat. Auf der Website war dies erstmal nicht zu finden - wer weiß mehr? --Edoe 16:51, 12. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Hier steht doch alles - im verlinkten PDF auch aufgeschlüsselt. --79.194.74.32 17:13, 12. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Denkmalpflege[Quelltext bearbeiten]

Wenn es ihn seit 1998 gibt, kann er wohl kaum seit 1950 Denkmalpflege betreiben, oder? Bitte korrigieren! --193.196.148.12 16:51, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ja, klar - habe ich jetzt an zwei Stellen berichtigt. --Kulturkritik (Diskussion) 11:36, 11. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Geschäftsbereich/nachgeordneter Bereich[Quelltext bearbeiten]

Hier sollten alle Institutionen in einem eigenen Abschnitt aufgeführt werden, nicht nur z. B.. --Malabon (Diskussion) 23:13, 21. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Es passt jetzt besser in den Abschnitt Aufgaben. --Kulturkritik (Diskussion) 11:37, 11. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Kulturpolitik[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Kulturpolitik ist nicht gleichzusetzen mit der Aufgabe eines Kultusministers, denn letzterer ist in D traditionell vor allem für die Schulen und den gesamten Bildungsbereich zuständig. Die gesamte Kulturpolitik fällt also nicht immer in die Zuständigkeit dieses Ressorts. Insofern stellt sich bei Paul Luchtenberg die Frage, was mit "stark konfessionell geprägter Kulturpolitik" gemeint ist und ob sich das nicht vielmehr auf das Schulwesen bezogen hat. Aufgrund seines Werdegangs vermute ich letztgenanntes. Der Link zum Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien müsste dann entfernt werden. --Kulturkritik (Diskussion) 11:40, 11. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit Artikel ist total unüblich. Der Bundespräsident und Der Bundeskanzler gibt es auch nicht als Lemma. Vorher war das Lemma Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien ohne Artikel. --ZemanZorg (Diskussion) 14:30, 9. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Ich würde das Ganze auf das Plural-Lemma Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verschieben. Es kann ja nicht angehen, dass wir den Artikel jedes Mal verschieben, wenn sich das Geschlecht der Person ändert, die das Amt bekleidet...--IgorCalzone1 (Diskussion) 13:48, 15. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Zustimmung. --Malabon (Diskussion) 21:34, 16. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Am besten trägt das jemand mal bei Wikipedia:Verschiebewünsche ein. --IgorCalzone1 (Diskussion) 12:46, 23. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Ich habe die Verschiebung durchgeführt, aber gemäß NK wieder auf Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien.--Trollflöjten αω 14:31, 19. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Danke, Trollflöjten. --IgorCalzone1 (Diskussion) 14:47, 19. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Artikel ist nicht unüblich, wenn eine Behörde nach dessen Leiter benannt wird, vgl. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Relevanter bei den NK ist nicht der verlinkte Abschnitt, sondern der Satz: "Der Artikeltitel richtet sich nach [...] verbindliche amtliche Bezeichnungen". --Asperatus (Diskussion) 19:06, 27. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Die Spezialregelung sticht die Allgemeinregelung, folglich ist mein verlinkter Absatz der maßgebliche, vgl Lex-specialis-Grundsatz, der keine Juristenerfindung, sondern Ausdruck eines allgemein logischen Grundsatzes. Anderenfalls wären Spezialregelungen sinnlos. Also bitte. Ob mit oder ohne Artikel ist indes eine Randnotiz, ein ständiges Hin&her-Verschieben je nach Behördenleiter ist jedoch klar unerwünscht (siehe analog MB zu "Gendersprech"), unüblich und regelwidrig.--Trollflöjten αω

Benutzer:R2Dine [1] bitte keine Redundanz und Umdeutungen. Was genau die Aufgabe gemäß § 96 BVFG ist, ist im dortigen Artikel festgehalten.

Die Pflege des Kulturgutes der [[Flucht und Vertreibung Deutscher aus Mittel- und Osteuropa 1945–1950|Vertriebenen und Flüchtlinge]] und die Förderung der wissenschaftlichen Forschung durch den Bund gem. {{§|96|bvfg|juris}} des [[Bundesvertriebenengesetz]]es fällt seit 1998 weitgehend in die Zuständigkeit des BKM. deckt den Auftrag nicht vollständig ab, der Text "der Vertriebenen und Flüchtlinge" ist irreführend, die darunter liegende Verlinkung zu Flucht und Vertreibung Deutscher aus Mittel- und Osteuropa 1945–1950 ist nicht transparent.

--Barbara Fürchtegott (Diskussion) 17:19, 10. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]