Diskussion:Befähigungsprüfung

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Sommerwind in Abschnitt Einordnung als Rechtsquelle
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Einordnung als Rechtsquelle[Quelltext bearbeiten]

Eine Befähigungsprüfung ist beim besten Willen keine Rechtsquelle. Für Laien: Rechtsquellen sind das Strafgesetzbuch, ein völkerrechtlicher Vertrag, die Verfassung, Gewohnheitsrecht, in manchen Staaten auch Richterrecht, vielleicht sogar die Zehn Gebote. Kategorisierung wurde von mir gelöscht. --Sommerwind 10:23, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten