Diskussion:Begünstigung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Chewbacca2205
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"Keine Hilfeleistung ist allerdings dann anzunehmen, wenn die Handlung nur dem Erhalt oder der Nutzbarmachung einer Sache dient (Reparatur eines defekten Fernsehers o.ä.)."

Wessen Fernseher? Kein gestohlener, oder? Der Elektriker darf dem flüchtigen Verbrecher dessen Fernseher in seinem Versteck reparieren, und muß ihn nicht anzeigen? --195.37.186.62 06:10, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

den gestohlenen reparieren ist wohl okay... --Philipp1977 (Diskussion) 15:19, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
erledigtErledigt --Chewbacca2205 (D) 22:30, 14. Mai 2018 (CEST)Beantworten