Diskussion:Beherrschungsvertrag

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Unterordnung missverständlich umschrieben[Quelltext bearbeiten]

Betr. "... der die Leitung der inländischen Gesellschaft dem anderen Unternehmen unterstellt.":

Dem Sinn nach besser - wenngleich sprachlich katastrophal - wäre die Formulierung: "... der die Leitung ersterer der letzteren unterstellt" --51.154.213.107 21:12, 16. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]