Diskussion:Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 94.220.76.37 in Abschnitt Änderung weiterer relevanter Gesetze
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Änderung weiterer relevanter Gesetze[Quelltext bearbeiten]

Das BGG, es umfasst nur 15 Paragrafen, ist lediglich der Artikel 1 eines sogenannten "Artikelgesetzes". Die Artikel 1a bis 56 enthalten (manchmal nur formale, sonst aber) wichtige Änderungen anderer Bundes-Gesetze. Dazu gehört z.B. die Barrierefreiheit von Gaststätten, oder die Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, die die Eisenbahnen verpflichtet, Programme zur (behindertengerechten) Gestaltung von Bahn-Anlagen und -Fahrzeugen zu erstellen. In Art. 1 § 5 ff. (folgende) ist geregelt, daß bestimmte Verbände darüber Verhandlungen mit der Bahn führen dürfen. Diese Verbände können auch in sonstigen Bereichen "Zielvereinbarungen" herbeiführen. Das ganze Gesetz findet sich im Bundesgesetzblatt Teil I, Jg. 2002, Seiten 1467-1481. Die Länder haben danach ihrerseits für ihren Zustädigkeitsbereich Gesetze erlassen, etwa für die Landesbauordnungen, die den Zugang zu Arztpraxen, Behördengebäuden, Veranstaltungsgebäuden usw. regeln. Allerdings: das gilt für Neubauten und größere Renovierungen, nicht ohne weiteres für die Bestandsbauten (bereits bestehende Bauten!). -Ich wüsste allerdings selbst gerne, wo dieser Bestandsschutz steht.- --94.220.76.37 21:54, 21. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Nachfrage zur Abkürzung BGG[Quelltext bearbeiten]

Mich interessiert, ob die Abkürzung BGG von Behindertengleichstellungsgesetz oder Bundesgleichstellungsgesetz kommt. Ich habe beide Möglichkeiten gefunden. --Massel tow 23:25, 25. Feb 2006 (CET)

Sorry, hat sich erledigt. Beim Bundesgleichstellungssetz (BGleiG) handelt es sich um das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes. --Massel tow 23:36, 25. Feb 2006 (CET)

Eine Frage, die mich beschäftigt ist: War es für Behinderte eigentlich jemals verboten, kinder zu bekommen? mfg donedoi

Bitte einarbeiten[Quelltext bearbeiten]

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1935931/ als Auswirkung(en) des Gesetzes --Hans Haase (Diskussion) 11:23, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Schade, dass der Artikel mit keiner Silbe erwähnt, dass das Behindertengleichstellungsgesetz seinen Zweck schon alleine dadurch nicht erfüllen kann, dass es sich ausschließlich auf staatliche Institutionen beschränkt. Im Artikel 1 des Gesetzes heißt es: "Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen." Wie soll das aber gehen, wenn nicht alle Beteiligten (also: Geschäfte, Versicherungen, auch die privaten Verkehrsbetriebe z.B. in der Tourismusbranche usw.) gesetzlich verpflichtet werden, diese Aufgaben auch umzusetzen? Kann ein Rollstuhlfahrer sich darauf verlassen, ohne fremde Hilfe ins Restaurant zu kommen? Selten. Kann ein Behinderter eine Unfallversicherung abschließen wie jeder andere auch? Da muss man nur mal kurz die Versicherungsbedingungen durchlesen um zu kapieren: Nein, im Normalfall nicht. Und die obige Frage, ob Behinderte Kinder haben dürfen, wird erst dann so richtig verstehbar, wenn ein Elternteil mit einer Behinderung mit seinen Kindern aber ohne den Partner versucht eine Reise zu unternehmen - der Rollstuhlservice ist bereit die Mutter / den Vater zu schieben, nicht aber den Baby-Buggy, das Gepäck oder gar das Kind auf dem Rollstuhl mitzunehmen. Kurz: Das Gesetz ist ein allererster, verspäteter und dringend nötiger Schritt in die richtige Richtung, aber der große Wurf ist es sicher nicht. Benachteiligung beseitigen? Schön wär's. Gleichberechtigte Teilhabe? Eher ungläubiges Glotzen nach dem Motto: Wie, Sie kommen selbst nicht mit? Wie soll das Ihre Frau dann schaffen? Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 22:23, 16. Mär. 2014 (CET) Noch etwas: §11 BGG zur barrierefreien Informationstechnik. Sind wir doch einmal ehrlich: Wie viele Wikipedia-Seiten gibt es in "leichter Sprache"? Nehmen wir wirklich ausreichend Rücksicht darauf, dass jedes Bild, jede Grafik, jede Tabelle so durch erläuternden Text ergänzt ist, dass Blinde etwas damit anfangen können? Rein rhetorische Fragen, denn ich selbst schaffe das auch nicht. Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 02:21, 18. Apr. 2014 (CEST)Beantworten