Diskussion:Beifahranlage

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Haraldmmueller in Abschnitt Quelle für den Begriff
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Quelle für den Begriff[Quelltext bearbeiten]

Könnte jemand eine einzige Referenz für dieses ungewöhnliche Wort ergänzen? Ich kenne es aus keinem einzeigen Buch über Eisenbahnbetrieb oder -gleisanlagen. Ich vermute einmal, das ist ein nur lokal (d.h. in Deutschland) üblicher Ausdruck ... --Haraldmmueller (Diskussion) 16:37, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Als Lokführer (in Deutschland) ist mir dies Wort noch nie über den Weg gelaufen. Verdacht: Wortschöpfung eines Nicht-Eisenbahners --93.220.211.83 18:46, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Der VDV nutzt den Begriff in dem beschriebenen Sinne [1]. Hier wird er (ohne Erläuterung) in einer Ausschreibung der DB verwendet: [2] Und auch der Zweckverband Großraum Braunschweig nutzt ihn: [3]
Mag natürlich sein, dass er nur in Deutschland und nicht in Österreich und der Schweiz verwendet wird. Für Deutschland lässt er sich grundsätzlich belegen, ich würde mir bloß mal eine taugliche Quelle für den Artikel wünschen. --Gamba (Diskussion) 22:42, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Alle drei "Belege" sind mittlerweile nicht mehr erreichbar (ich habe allerdings nicht über eine Suchmaschine weiter danach gesucht). Belege für den Begriff wären daher nun umso wünschenswerter. Mein Problem damit ist auch, dass das so ähnlich wie Beidrückanlage klingt, was definitiv ein etablierter Fachbegriff ist - ich werde den kleinen Verdacht noch nicht los, dass es hier um eine vereinzelte Worterfindung geht. --Haraldmmueller (Diskussion) 13:40, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Ist die Fahrt zum Ankuppeln eine Zugfahrt?[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht: Ist ein Kuppeln erforderlich, so kann der Zug nun als Zugfahrt die verbleibende Strecke zurücklegen. Ich denke, dass die Fahrt zum Ankuppeln eine Rangierfahrt ist. --Lothar Brill (Diskussion) 19:11, 3. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Richtig, ist eine Rangierfahrt. Siehe auch 408.4813 Abschnitt 3 Absatz 2, wonach für solche Fahrten die sonst nötige Zustimmung des Ww entfallen darf. --nenntmichruhigip (Diskussion) 16:45, 4. Mai 2016 (CEST)Beantworten