Diskussion:Beihilfe (EU)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Fl.schmitt in Abschnitt Literaturangaben
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Abschnitt Allgemeines ist lücken- und fehlerhaft[Quelltext bearbeiten]

Europaweit lagen die national vergebenen Beihilfen in der Größenordnung von 50 Mrd. EUR pro Jahr (in welchem Jahr?)

die Subventionen und Zuwendungen in Deutschland erreichten 20xx fast 20 Mrd. EUR pro Jahr. (das Jahr 20XX gibt es nicht!)

In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu 'Subventionswettläufen' zwischen Staaten oder zu Ankündigungen eines Staates an einen anderen (Wann war die Vergangenheit?) (nicht signierter Beitrag von 213.252.170.225 (Diskussion) 14:24, 3. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Ich habe soeben einige Korrekturen eingebaut. Bessere konkrete Beispiele für Subventionswettläufe sind jederzeit willkommen! Fl.schmitt (Diskussion) 12:47, 7. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Was soll das?[Quelltext bearbeiten]

Was soll das? Man kann doch nicht einfach per copy/paste einen Text von einer anderen Seite klauen. Dazu kommt, dass es sich auch noch um den Text eines Hoheitsträgers, einer staatlichen Behörde handelt.

Ein bißchen freier denken und handeln sollte man vielleicht schon, statt unkritisch Behördentexte in "Wikipedia. Die freie Enzyklopädie" zu übernehmen. Auch wenn der Text gut sein mag, so sollte dochwenigstens gekennzeichnet sein, dass es sich um einen fremden Text handelt (gerade wenn er von einer behörde stammt, die darin über sich selbst berichtet!)

Das ist doch irre!

URV-Bereinigung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe alle Versionen vor dieser gelöscht, da eine URV vorlag [1]. --tsor 21:27, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Folgenden Abschnitt aus Kommentar hier verschoben. Zu überarbeiten, da ggf. URV zu http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l26103.htm. Wiedergabe hier möglich, da Europe.eU Kopieren mit Quellenangabe erlaubt.
Wirtschaftliche Bedeutung und Ausblick
Obwohl die staatlichen Beihilfen unter Beachtung der europäischen Wettbewerbsvorschriften vergeben werden, unterstreicht der Anzeiger für staatliche Beihilfen, dass ihre Gesamthöhe geeignet sein könnte, „beträchtliche Verzerrungen" des Wettbewerbs im Binnenmarkt hervorzurufen. Der Europäische Rat von Stockholm im März 2001 unterstrich, dass es darauf ankomme, das Niveau der staatlichen Beihilfen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu senken und die Beihilfen auf horizontale Ziele von gemeinschaftlichem Interesse umzulenken.
In der Tat bestehen beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und Produktionszweigen fort, ungeachtet der großen Fortschritte, die bei der Senkung des allgemeinen Niveaus der staatlichen Beihilfen erreicht wurden (die Gesamtsumme der staatlichen Beihilfen in der Europäischen Union sank zwischen 1997 und 2000 um mehr als 28 %). Die Mitgliedstaaten sind gleichwohl aufgerufen, ihre Beihilfen in Richtung horizontale Beihilfen umzuorientieren und an Stelle der staatlichen Beihilfen alternative Instrumente zum Ausgleich der Schwächen des Marktes zu finden.
Die Kommission hat ihrerseits einen langfristigen Reformprozess initiiert, um die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Ressourcen der Kommission auf die gröbsten Wettbewerbsverzerrungen zu konzentrieren. Dieser Prozess spiegelt sich einerseits in der Ausarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnungen, wie die Verordnungen über Ausbildungsbeihilfen, „De minimis"-Beihilfen, Beschäftigungsbeihilfen und Beihilfen für KMU, und andererseits in der Ausarbeitung neuer Leitlinien und Gemeinschaftsrahmen wieder.
Abrev 17:23, 8. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [2]. --SpBot 18:43, 10. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Literaturangaben[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Textänderung, die ich bei "Beihile (EU)" unter "Literatur" vorgenommen habe, für sehr hilfreich für die Leser des Eintrages und bitte um Sichtung. Bei dem Aufsatz von Bornheim handelt es sich zwar um einen aus der JuS, aus eigener Studienerfahrung weiß ich aber, dass der Beitrag sehr häufig genutzt wird, um einen guten Einstieg in diese Rechtsmaterie zu erhalten. Insoweit handelt es sich durchaus um ein "Standardwerk". Für die Mehrzahl der Wikipedia-Leser hat dieser Verweis einen größeren Mehrwert als die übrigen dortigen Angaben (mir völlig unbekannten Werke, die teilweise offensichtlich auch keinen Bezug zum Beihilfenrecht haben) und so manches schwerfälliges Lehrbuch. Wikipedia soll auch keine Wissenschaftsveranstaltung sein. Admodio (Diskussion) 12:56, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Ich stimme zu. Das Kriterium "Standardwerk" trifft m.E. auf keine der bisherigen Literaturangaben zu. Zudem beziehen sie sich nicht hinreichend präzise auf den Gegenstand des Lemmas, entsprechend also nicht den allgemeinen Kriterien zur Literaturauwahl. Beiträge der JuS sind auch in anderen Einträgen aus dem juristischen Bereich als Literaturhinweis selbstverständlich akzeptiert. Ich habe mir den JuS-Aufsatz angesehen, er ist hervorragend als Einstieg in das Thema geeignet. Daher werde ich, falls keine gegenläufigen Argumente (!) kommen, die Literaturangaben überarbeiten und neben dem JuS-Aufsatz noch ein oder zwei spezialisierte Werke zum Beihilfenrecht ergänzen. Gegenauffassungen mögen bitte alternativ "Standardwerke" nennen, die stattdessen zitiert werden sollten. Der aktuelle Bestand an Literaturhinweisen ist jedenfalls, wie dargelegt, eher suboptimal. --Fl.schmitt (Diskussion) 16:42, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten