Diskussion:Bekenntnisschrift

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von SDB in Abschnitt "Bekenntnisschriften heute"
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Begründung[Quelltext bearbeiten]

Für eine derartige Löschung erwarte ich eine etwas ausführlichere Begründung. Da Bekenntnisschrift hier nicht identisch mit Bekenntnisschrift der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist, kann das sehr wohl stehen bleiben. - SDB 21:09, 24. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Nö, es steht hier ja, was Bekenntnisschrift genannt wird. Belegt werden muss also positiv, wer wann und wo die Barmer Erklärung, das Stuttgarter Schuldbekenntnis, die Leuenberger Konkordie usw. zu den Bekenntnissschriften zählt. Die sind in der EKiD klar umrissen. Jesusfreund 21:31, 24. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Schau doch einfach mal auf die EKD-Seite zu den Bekenntnissen selbst: Und in dieser Aufstellung sollen also nur die ersten sechs Bekenntnisschriften sein und die letzten drei nicht? Das glaubst du ja wohl selber nicht, oder? Und zumindest auch die Evangelische Landeskirche in Baden scheint dein enges Verständnis von Bekenntnisschriften nicht zu teilen, siehe hier usw. usf. - SDB 22:24, 24. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ich schlage vor, du machst dich bei diesen Themen erstmal richtig schlau, z.B. mit der THRE, statt andere unnötig mit Editwars aus Internetfastfood-Halbwissen zu nerven. Bekenntnisse heißt nicht, dass sie von der EKiD insgesamt als Bekenntnisschriften eingeordnet wurden. Auf jeden Fall muss das im Detail ordentlich belegt werden. Jesusfreund 23:20, 24. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Du mich auch! - SDB 14:09, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
PS: Die von dir angegebene Webseite der LK Baden nennt weder Barmer Erklärung noch Stuttgarter Schuldbekenntnis noch Leuenberger Konkordie "Bekenntnisschrift".
Zudem sind die dortigen Infos zum Stuttgarter Bekenntnis sind 1:1 aus der Einleitung des Wikipedia-Artikels kopiert, beim Nachlesen unschwer festzustellen.
Von einem studierten katholischen Theologen und erfahrenen Wikipedianer darf man erwarten, dass er genau liest und argumentiert, besonders wenn andere studierte Theologen und erfahrene Wikipedianer ihn bereits mehrmals zu soliden Belegen für die Gleichung "Bekenntnis = Bekenntnisschrift" in der EKiD aufgefordert hatten.
Ferner darf man erwarten, dass einem solchen Wikipedianer die Untauglichkeit der Argumentationslogik "studierte Theologen müssen nichts belegen" klar ist.
Wer sich durch solche simplen, durch sein eigenes Fehlverhalten notwendig gewordenen Hinweise aus der Contenance reißen lässt, sollte vielleicht besser mal frische Luft tanken. Jesusfreund 14:40, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Siehe vorerst nur Kategorie:Bekenntnisschrift der evangelisch-lutherischen Kirche und dass ich vorerst Stuttgarter Schuldbekenntnis und Darmstädter Wort in Kategorie:Bekenntnis zugestellt habe. Das war alles vor deiner Ausfälligkeit mir gegenüber. - SDB 14:52, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Und diese Antwort hättest du vorher auch geben können. Dann hätte ich wie jetzt geantwortet, dass du längst weißt, dass unbelegte Wikipedia-Infos keine anderen Wikipedia-Infos belegen können, so dass meine Löschung und deren Begründung hier also völlig OK waren. Jesusfreund 14:56, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

1) Belege bitte deine Behauptung, dass EKiB von Wikipedia abgeschrieben hat und nicht Wikipedia von EKiB. 2) Die Gliederung des Textes der EKiB ist EINDEUTIG:

  • "Bekenntnisschriften: Bekenntnisschriften sind Aussagen der Kirche in der Vergangenheit. Dies bemerkt man am deutlichsten an der sprachlichen Ausdrucksweise, aber auch daran, dass die darin enthaltenen Aussagen besondere Anliegen und Auseinandersetzungen der Vergangenheit widerspiegeln. Die in der Kirche geltenden Bekenntnisse entstammen ihrer Geschichte. Sie sind also alt. Darum gibt es immer wieder Versuche, neue Bekenntnisse für die Kirche zu formulieren. Solche Bekenntnisse dienen dazu, die alten Bekenntnisse zu aktualisieren. Bei der Formulierung neuer Bekenntnisse hat die Kirche immer wieder die alten Bekenntnisse in Anspruch genommen." So viel zu deiner schroffen Gegensetzung von Bekenntnis und Bekenntnisschrift.
  • Unter der Überschrift Bekenntnisschrift stehen in logischer Gliederung
    • "Die reformatorischen Bekenntnisschriften" (Augsburger Bekenntnis, Kleiner Katechismus, Heidelberger Katechismus, Großer Katechismus) in der Einleitung auch "alte Bekenntnisse" genannt.
    • "Die neuen Bekenntnisse" (Theologische Erklärung von Barmen, Stuttgarter Schuldbekenntnis, Leuenberger Konkordie), in logischer Konsequenz haben sie also den Charakter einer Bekenntnisschrift, wenn auch nicht einer Bekenntnisschrift der evangelisch-lutherischen Kirche im Gesamten. - SDB 19:57, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

3) Damit war weder deine Löschung noch deine Begründung o.k., sondern an den Haaren herbeigezogen, weil in deinem Bekenntnisschriften-Weltbild nicht sein kann, was nicht sein darf. - SDB 19:57, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Deine Rechthaberei in Ehren, aber auf der o.a. Webseite steht nirgends eindeutig: "Die neuen Bekenntnisse wurden deshalb zu den Bekenntnisschriften hinzugefügt", sondern sie werden nur als deren Aktualisierung erklärt und nicht selber dazugezählt, und auch das nur von dieser einen Landeskirche.
Ein Beleg wäre erst eine neuere gedruckte Ausgabe von Bekenntnisschriften der EKiD, die diese Bekenntnisse enthält. Bei der Barmer Erklärung halte ich das auch für möglich, jedoch muss es auch dann belegt werden.
Ich muss dir auch nichts belegen, was nicht im Text steht und was du selber durch bloßes Prüfen der History von "Stuttgarter Schuldbekenntnis" herausfinden kannst. Was war vorher da? Ich muss es ja wissen, woher ich die von mir verfasste Einleitung habe, und diese regionale Webseite war es nicht, da ich sonst alle Quellen angegeben hatte... Meine Aussage ist also in diesem Fall eine Primärquelle, die du nicht bestreiten kannst.
Auch habe ich die Seitenbetreiber wegen der URV schon angemailt... Jesusfreund 20:08, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ach ja, da bin ich ja mal gespannt, was die EKiB auf deine Mail antwortet. Allerdings hat auch die EKiD kein Vorrecht auf den Begriff "Bekenntisschrift". Dass du jetzt auch noch die Barmer Erklärung und die letztlich auch die Konkordie als Bekenntnisschrift in Frage stellst, wird allmählich dreist und wirft deinen Vorwurf der Rechthaberei auf dich zurück. Siehe nämlich schlicht und einfach Matthias Freudenberg (Hrsg.): Reformierte Bekenntnisschriften: eine Auswahl von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2005. Diese hält sowohl Barmer Erklärung und Leuenberger Konkordie und darüber hinaus weitere Schriften. Du kannst gerne mal mit dem evangelischen Systematiker Matthias Freudenberg darüber diskutieren, wie er dazu kommt, diese Texte als reformierte "Bekenntnisschriften" zu bezeichnen. Faktisch belegt dieser Umstand aber, dass auch in der evangelischen Welt der Begriff "Bekenntnisschrift" offener ist, als du ihn hier verkaufen möchtest. - SDB 20:15, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Na, da nennst du doch endlich einen geforderten Beleg, wieso jetzt erst? Er belegt es halt nur für zwei Bekenntnisse und nur die Reformierten.
Das ist ja das, was ich die ganze Zeit sage: Ob die EKiD insgesamt oder nur Teilkirchen einzelne Bekenntnisse in ihre Bekenntnisschriften aufgenommen haben oder nicht, muss im Detail konkret belegt werden.
Einfügen kannst du die Belege hoffentlich selber, bin ja nicht dein Kindermädchen und aus dem von-Mentoren-Betreuten-Alter bist du raus.
Am Begriff kann man auch kaum herumdeuteln, der ist in der Kirchengeschichte festgelegt, und eine nichtkirchliche Deutung des Begriffs, nach der dieser wahllos irgendwelche kirchlichen Bekenntnisse abdeckt, hast du auch noch nicht belegt. Dürfte auch schwer fallen. (Haben sie dir so einen Quatsch im katholischen Studium beigebracht?) Jesusfreund 20:23, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Selbstverständlichkeiten müssen in Wikipedia nachwievor nicht einzeln belegt werden, nur weil Jesusfreund das in seiner Allwissenheit mal kurz anzweifelt, und zwar obwohl auch er die von mir beigebrachten Belege jederzeit finden hätte können. Außerdem geht es so weit ich sehe noch genau um zwei Erklärungen, nämlich die Schulderklärung und das Darmstädter Wort. Hier von "wahllos irgendwelche kirchlichen Bekenntnisse abdeckt" zu sprechen, ist wieder einer deiner arroganten Dreistigkeiten. Und wenn du weiterhin versuchst, mich abzuqualifizieren, ohne für deine Behauptungen zum Begriff "Bekenntnisschrift" (Singular!) auch nur einen vernünftigen Beleg beigebracht zu haben, und mir weiterhin Sachen unterstellst, die ich nirgends geschrieben und behauptet habe, wird vermutlich Pittimann dir gegenüber nicht mehr ganz so freundlich sein, wie bei deiner fehlgeschlagenen VM gegen mich. Danke für das Gespräch. - SDB 20:48, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Aha, Einfügen möchtest du es nicht, dann bleibt es halt draußen. Jesusfreund 20:51, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Wenn du den Artikel noch einmal vandalierst, gibt es halt eine VM gegen Dich. - SDB 21:06, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Du kannst deine Weigerung, Belege einzufügen und Unbelegtes zu belegen, gern auch dort vorführen. Jesusfreund 21:07, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich hätte da eine Frage ! --216.147.155.54 15:41, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Die da wäre? - SDB 19:57, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

"Bekenntnisschriften heute"[Quelltext bearbeiten]

Falscher Abschnittstitel, suggeriert entweder heutige andere B.S. oder aber eine andere Bedeutung derselben. Beides ist so nicht richtig. Notwendig ist daher eine Formulierung, die den bisherigen Belegen entspricht, Vorschlag:

-- Aktualität --

Im 20. Jahrhundert entstandene protestantische Bekenntnisse und Erklärungen wie die Barmer Theologische Erklärung von 1934, das Stuttgarter Schuldbekenntnis von 1945 und die Leuenberger Konkordie von 1973 werden von Teilkirchen der EKiD als Aktualisierung ihrer überlieferten Bekenntnisschriften betrachtet und mit diesen zusammen herausgegeben.[1]

  1. ekiba.de: Bekenntnisse und Katechismen

Jesusfreund 21:26, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Nochmals: Es gibt einen eigenen Artikel Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. Hier geht es allgemein um den Begriff "Bekenntnisschrift" (siehe auch Einleitung zum Unterschied von Singular und Plural). Daher ist die Verengung des Begriffs durch Jesusfreund so nicht hinnehmbar. - SDB 21:37, 25. Nov. 2010 (CET) Nur so zur Information am Rande: Wilhelm Kahl - aus der Sicht evangelischen Kirchenrechts - und andere sprechen sogar von "katholischen Bekenntnisschriften".[1]Beantworten

Welche Verengung? Ich halte mich nur an die Belege. Diese geben keine Gleichsetzung von "Bekenntnis" und "Bekenntnisschrift" her, sie bestätigten im Gegenteil die Unterscheidung, weil sie die obigen Einzelbekenntnisse nicht in die tradierten Bekenntnisschriften einreihen.
Auch das Literaturverzeichnis dieses Artikels bestätigt, dass der Begriff Bekenntnisschrift stets für die ev.-lutherischen B.S. verwendet wird, also darauf bezogen und inhaltlich fest umrissen ist. Vgl. [2]
Auch dein Hinweis auf den Sprachgebrauch Kahls (evangelisch) bestätigt das, weil er den geprägten evangelischen Begriff auf katholische Dogmentexte überträgt. Auf den Vatikanseiten selber kommt dieser jedoch nie dafür, nur 1x für die Confessio Augustana vor [3]
Was ist dann so schwer daran für dich, das zu akzeptieren? Eine POV-Absicht, die du anzunehmen scheinst, verbinde ich doch gar nicht damit, ich bin ja selber ein Anhänger Karl Barths und der Ökumene und habe keinerlei Interesse, neuere Bekenntnisse auszuschließen oder ihre Bedeutung zu verringern. Jesusfreund 21:48, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Nichts anderes machst du aber, weil du dich mit nichten an die bisherigen Belege hältst. Und ich bin nicht dein Kuli, der dir irgendwelche Belege beschaffen oder in den Artikel einfügen muss, nur weil du eine Scheuklappe trägst. Auch eine Übertragung bildet eine Begriffsbedeutung, oder seit wann nicht mehr? - SDB 21:52, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Was willst du eigentlich? Ich habe deine Belege oben doch alle überprüft und dazu argumentiert. Mehr geht nicht. Und dass der Protestant Kahl gültig definiert, was katholische B.S. sein sollen, kannst du nicht ernsthaft behaupten. Die Vatikanseiten sind da kaum zu übertrumpfen, wenn diese den Begriff ausschließlich für eine lutherische B.S. verwenden, kann man das nicht ignorieren, ohne sich ins unseriöse Abseits zu stellen. Jesusfreund 21:58, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Auch der Blick in den Spezialartikel bestätigt: Die Barmer Erklärung und Leuenberger Konkordie werden eben nicht zu den allgemein verbindlichen B.S. in der EKiD gezählt, sondern wieweit sie dazugehören, ist umstritten und kann von einzelnen Landeskirchen verschieden gehandhabt werden. Das kann man dort sicher noch ergänzen.
Die Frage ist, was dieses Lemma dann eigentlich darüberhinaus soll, wenn es nicht belegt, wer diesen Begriff anders definiert als die angegebene Literatur (hier wie dort dieselbe).
Eine reine Begriffsklärung ist es ja auch nicht, ein Wörterbucheintrag ist unzulässig. Einen weiteren Spezialartikel nur für von den Reformierten und Unierten als Bekenntnissschriften anerkannte Texte braucht es eigentlich auch nicht, denn der wäre mit wenigen Sätzen abgehakt, die man dann besser im bestehenden Artikel ergänzt, also dann dessen Lemma auf "Evangelische Bekenntnisschriften" erweitert.
Inhaltlich widersprechen sich die Artikel jedenfalls deutlich, wobei der Spezialartikel deutlich besser belegt zu sein scheint. (Wenn unsere Diskussion hier einen Ausgleich herbeiführt, hat sie ja schon was gebracht.) Jesusfreund 22:15, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich weise dich ein letztes Mal darauf hin, dass Bekenntnisschrift der allgemeinere Artikel ist und Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche das beschreibt, was du hier idenitifizieren willst. Dass du dann jetzt auch noch mit den Vatikanseiten argumentierst, wo im lutherisch-katholischen Dialog immer von "lutherischen" und ein mal von "evangelischen Bekenntnisschriften" die Rede ist, und daraus ableitest der Vatikan würde deine Behauptung stützen, grenzt an Geschmacklosigkeit. Erstens erklärt die Einleitung bereits einen Teil des Unterschieds zwischen den beiden Artikeln, zweitens ist es fragwürdig, dass du scheinbar Bekenntnisschriften der anderen reformierten Kirchen einfach unter den Tisch fallen lässt, die einschlägig nicht zu den evangelisch-lutherischen Bekenntnisschriften gehören. Dass darüber hinaus auch "neue" Bekenntnisse, die der Form und Charakteristik nach alle Bekenntnisschriften sind, hier nicht reingehören sollen, obwohl sie renommierte evangelische Theologen dazu zählen, hast du immer noch nicht erklärt. Mein Hinweis auf Kahl sollte nicht einen Artikel "Katholische Bekenntnisschrift" begründen, sondern dich lediglich darauf hinweisen, dass es IM protestantischen Bereich Übertragungen des Begriffs gibt, die natürlich auch zum Begriff gehören und deshalb mitnichten, wie von dir unterstellt, Theoriefindung oder Theoriebildung sind. Und auf einen Ausgleich mit dir, der darauf basiert, dass ich mich von dir - nicht zum ersten Mal - wissenschaftlich als Dilettant abqualifizieren lassen muss, kann ich dankend verzichten, er wäre mir spürbar zu teuer erkauft. - SDB 22:57, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ach komm, ich "will" gar nichts identifizieren, ich stelle nur fest, dass ein Artikel bloß über den Begriff so keinen Sinn macht. Denn inhaltlich steht in beiden Artikeln entweder fast dasselbe oder sie widersprechen sich, wie gezeigt.
Wenn es außer gelegentlichen Begriffsübertragungen keine Belege dafür gibt, dass "Bekenntnisschrift" noch anderes meint als das, was schon in "evangelisch (lutherische) Bekenntnisschriften" steht oder dort ergänzt werden kann, braucht man das Lemma hier nicht wirklich.
Der Rest fällt unter unfreiwillige Komik, da es unbefangen betrachtet ja eher logisch erscheint, sich auf das Belegbare und Sinnvolle zu einigen, um nicht als Dilettant zu gelten. Jesusfreund 23:07, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Solange es anglikanische, reformierte, freikirchliche etc. Bekenntnisschriften gibt, ist ein Verzicht auf diesen Artikel eine unzulässige Reduktion. Da ich nirgends behauptet habe, dass die Stuttgarter Schulderklärung oder das Darmstädter Wort OFFIZIELLE Bekenntnisschriften der gesamten EKiD sind, geht deine Argumentation ins Leere, zumal ja die von dir zunächst oder scheinbar immer noch ebenfalls als Bekenntnisschrift in Frage gestellte Barmer Erklärung und Leuenberger Konkordie zeigen, dass es in einem Artikel "Bekenntnisschrift" vor allem um die Form und den Charakter einer kirchlichen Schrift geht und nicht um die konfessionelle "Zugehörigkeit". Außerdem habe ich mehrfach nachgewiesen, dass deine schroffe Gegenüberstellung von Bekenntnis und Bekenntnisschrift so nicht zutreffend ist. "um nicht als Dilettant zu gelten", gegenüber wem? Etwa gegenüber Dr. Alleswisser? Kannste vergessen. Mir ist es völlig Wurst, ob du mich für einen Dilettanten hältst oder nicht, was ich nicht haben kann ist, wenn einer mir gegenüber zuerst auf "Mach dich zu dem Thema erst mal richtig schlau" kommt, und sich nach und nach herausstellt, dass er es eigentlich ist, der versucht, durch vandalistische Löschungen Theoriefindung und Theoriebildung zu betreiben, die er mir unterstellt. Ist schon spannend, dass du ja selbst einem Edit-War mit einem Admin nicht zurückgeschreckt bist, so dass Marcus Cyron keine Wahl blieb als den Artikel zu sperren. Du hast für deine obige Behauptung bislang keinerlei Belege beigebracht, denn sowohl die EKiB-Seite als auch die anderen Literaturhinweise meinerseits, belegen das von dir Behauptete. - SDB 23:22, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Wie gesagt, bisher wurden die anglikanischen, freikirchlichen etc. Bekenntnisschriften noch nicht belegt, auch nicht angebliche "inoffizielle". Und wenn sie noch belegt werden, fragt es sich, warum dann nicht gleich alle konfessionellen Besonderheiten in diesem Lemma gemeinsam dargestellt werden. Dann kann doch eins von beiden entfallen.
Zu "Form und Charakter" kann man auch kaum Sinnvolleres feststellen als "eine B.S. ist ein schriftliches Bekenntnis"; was dazu sonst hier steht, betrifft eher das Lemma "Bekenntnis" oder "Glaubensbekenntnis". Jesusfreund 23:40, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ich bin nicht der Autor des Artikels Bekenntnisschrift und habe auch nicht vor es zu werden. Als Portalpfleger des Portal:Christliche Theologie bin ich mal wieder den Kategorienbaum Kategorie:Christentum und habe in der Kategorie:Bekenntnis gemäß dem Artikel Bekenntnisschrift die Kategorie:Bekenntnisschrift eingeführt, weil mir die Darstellung im Artikel 1) bekannt, 2) plausibel und 3) auch bei meiner üblichen Kurzüberprüfung als richtig erschien. Dann bist du auf den Plan getreten und hast mich in unnachahmlicher Weise vorgeführt. Im Übrigen steht bezüglich Barmer Erklärung bereits in der TRE: "Faktisch hat die Barmer Theologische Erklärung in den meisten unierten Kirchen und in den reformierten Landeskirchen die Bedeutung einer Bekenntnisschrift gewonnen, ua durch die gleichrangige Aufnahme mit den Altkirchlichen Bekenntnissen und reformatorischen Bekenntnisschriften in die Ordinationsvorhalte." Im Übrigen siehe die Unterscheidung BSLK, BSRK, BSKORK (im Abkürzungsverzeichnis des TRE). Dass zum Beispiel die 39 Artikel von 1559 der anglikanischen Kirche gängig als Bekenntnisschrift bezeichnet werden, kannst auch du sehr leicht nachprüfen. Erzähl also keine Ammenmärchen. Allmählich wird´s nämlich ziemlich unlustig. - SDB 23:54, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ja, und was spricht dann dagegen, alle konfessionellen Bekenntnisschriften und ihre gemeinsamen Merkmale hier darzustellen und darum genau dein Zitat zu ergänzen? Deine Beobachtungen sind doch eher Argumente für diesen Vorschlag, oder? Jesusfreund 00:00, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Dagegen spricht überhaupt nichts, aber nach deinen fadenscheinigen Löschungen und deinem ABM-Projekt nach dem Motto "Lass andere suchen" auch nichts dafür. Lies bitte dazu einfach noch einmal deinen zweiten Edit auf dieser Seite nach. Da kann ich nur sagen, warum hast du denn nicht in der TRE nachgeschlagen, wenn du sie mir schon großspurig als unnötige Lesehilfe empfiehlst. Der Abschnitt, den du mehrfach gelöscht hast und der gemäß Wikipedia:Die falsche Version immer noch draußen ist, war korrekt und durch einfachste Recherchen überprüfbar, so dass gemäß Wikipedia:Quellen eine ausführlichere Bequellung unnötig war. Abgesehen davon hätten deine Zweifel vielleicht einen Quellenbaustein legitimiert, aber keine Volllöschung. Nochmals: Ich werde mir nach deinen immer noch nicht entschuldbaren, weil nicht eingestandenen Abqualifizierungen weitehrin von dir keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in vielleicht noch unvollständigen, aber in der Sache völlig korrekten Artikeln verordnen lassen. Mein Verständnis von Community zur gemeinsamen Verbesserung der Enzyklopädie unterscheidet sich von deinem daher fundamental. - SDB 00:20, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Warum bist du eigentlich so fixiert auf Konflikt? Ich habe die TRE vorgeschlagen zu lesen, du hast es getan, die Belege daraus wie gefordert zitiert, sie belegen, dass die Zusammenführung der Artikel sachlich begründet ist, du hast sachlich nichts dagegen: alles wunderbar, einer Einigung steht also nichts mehr im Weg.
("Ich wirke dilettantisch, wenn ich mich mit Jesusfreund einige" ist ja schon als Unfug erwiesen; "ich kann mich nicht mehr mit ihm einigen, weil ich mich zuerst so geärgert habe" würde diesem Eindruck von Kinderei auch nicht entgegenwirken.) Jesusfreund 00:28, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Du fragst mich nach dieser Seite allen Ernstes, warum ich "so fixiert auf Konflikt" bin? Geht´s noch, auf welcher Welt lebst du eigentlich. Liest du eigentlich selber noch manchmal nach, was du anderen Leuten so an den Kopf wirfst oder lebst du in deinem Elfenbeinturm nach dem Motto, was kümmert mich mein Geschwätz von heute Mittag? Ich bin nicht bereit, deinen Umgangsstil hinzunehmen, das ist alles, und das ist nicht dilettantisch, sondern menschlich, weil sich keiner gerne für dumm verkaufen lässt und von dir schon gar nicht. Guten Abend. - SDB 00:32, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Du kannst mich gern auf der VM melden, wenn ich deine Belege einbaue und den Artikel zusammenführe, wie es aufgrund dieser Belege sachlich geboten erscheint und wie du es hier sachlich auch als durchaus möglich zugestanden hast. Wer damit wen für dumm verkauft, wird sich dann ja herausstellen. Jesusfreund 00:43, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Das ist zwar die erste akzeptable Ankündigung des heutigen Tages deinerseits, allerdings hast du meine Stellungnahme und meine Hinweise leider nicht genau genug gelesen. Wenn es mit "Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche" (BSLK), "Die Bekenntnisschriften der reformierten Kirche" (BSRK) und "Bekenntnisschriften und Kirchenordnungen der nach Gottes Wort reformierten Kirchen" (BSKORK) drei Standardausgaben von Bekenntnisschriften gibt, macht es durchaus Sinn einen allgemeinen, Überblick verschaffenden Artikel Bekenntnisschrift (im Singularlemma) zu belassen und die konfessionellen Details in Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, vielleicht bald auch Bekenntnisschriften der reformierten Kirche und Bekenntnisschriften der anglikanischen Kirche. Für eine Zusammenführung der beiden Artikel war ich nie, für einen Abgleich der Inhalte im Sinne von Redundanzvermeidung natürlich immer. Im übergreifenden Artikel gehören eben der unterschiedliche Charakter, die unterschiedlichen Formen, die unterschiedlichen Verbindlichkeiten, Sonderfälle, übertragene Bedeutungsgehalte zusammengeführt. Deine Aussage, dass es bezüglich Charakter und Form nicht mehr zu sagen gibt, als einen Satz, halte ich ebenfalls nach wie vor für falsch. - SDB 01:02, 26. Nov. 2010 (CET) PS: Nebenbei noch eine kleine Anmerkung zum Thema katholische Bekenntnisschriften, siehe Johann Adam Möhler, Symbolik oder Darstellung der Gegensätze der Katholiken und Protestanten nach ihren öffentlichen Bekenntnisschriften (1832). Zum reformierten Verständnis des Begriffs Bekenntnisschriften vor allem in Bezug auf "neue Bekenntnisschriften" siehe Reformierter Bund in Deutschland - SDB 01:29, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten