Diskussion:Beleihungswert

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Hyperdieter in Abschnitt Toter Weblink
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Hallo Leute,

ich bin neu hier und würde gerne diesen Beitrag an die Regelungen des Pfandbriefgesetzes, das das Hypothekenbankgesetz abgelöst hat, anpassen. Da vielleicht größere Textstellen zu ändern sind, würde ich im Vorfeld gerne wissen, ob sich derzeit jemand der Sache angenommen hat und/oder daran "arbeitet". T-Bone 10:30, 14. Nov 2005 (CET) T-Bone

Na dann fang mal einfach an und wir schaun mal. Grüße --Anton-Josef 10:58, 14. Nov 2005 (CET)

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 21:22, 21. Jan 2006 (CET

Ist immer noch 404. Aus Artikel entfernt. --HyDi Sag's mir! 16:17, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Begriff "Beleihungswert" nur in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Hallo Freunde!

Der Begriff "Beleihungswert / Belehnwert" wird auch in Österreich definitonsgemäß verwendet.

Schöne Grüße aus einer Großbank in Wien

Daniel M.

Hallo,

also irgendetwas stimmt mit dem PDF nicht, ich konnte es zwar runterladen aber acrobat reader konnte die Datei nicht lesen

Grüße