Diskussion:Benedikt Härlin

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Rosenkohl
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Korr der beiden PNDs ist angestoßen. Cholo Aleman 10:53, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Das Kammergericht hatte Revision beim BGH zugelassen, die auch eingereicht wurde. Wegen Immunität ruhte der Prozess dann bis 1989, 1990 wurde der Revision stattgegegeben und das Urteil aufgehoben und an das Kammergericht zurückverwiesen, das ihn gegen eine Geldbusse wegen Verstosses gegen das Presserecht (fehlerhafter V.i.S.d.P.) einstellte. Das Urteil war also zu keinem Zeitpunkt rechtskräftig weshalb ich "angeblich" in diesem Zusammenhang korrekter finde und darauf auch Wert lege.--Haerlin 18:11, 16. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Hallo Herr Haerlin, durch die Aussage "wurden sie ... verurteilt" wird nicht behauptet, daß die Begründung des Gerichtes faktisch richtig war. Allgemein können Gerichtsurteile für die Enzyklopädie nie als Tatsachenfeststellungen dienen. Man kann daher auch nicht die eine Gerichtsentscheidung gegen eine andere Gerichtsentscheidung ausspielen. Habe nun eine ausführlichere Darstellung nach dem Artikel des Spiegel eingefügt, die deutlicher macht, daß es sich um eine Beurteilung durch das Kammergericht handelte, Gruß --Rosenkohl 22:06, 16. Mär. 2011 (CET)Beantworten