Diskussion:Bentheim-Steinfurt

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Machahn in Abschnitt „Zerfall“ und „Zusammenbruch“?
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Genauere Infos[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel bleibt doch leider oberflächlich! Wo sind genauere Informationen zur Entwicklung der Familie, zum Wappen, Bilder der Burg Bentheim bzw. Steinfurt?

Hallo IP:87.123.178.171, Wikipedia ist ein Gemeinschaftsprojekt, auch Du kannst fehlende Informationen ergänzen, fang doch einfach mal an! Und mit --~~~~ kannst Du deinen Diskussionsbeiträge deine Signatur beifügen. --Ignati »Игнатий« 02:22, 31. Okt. 2008 (CET)Beantworten

"Prinz" statt "Fürst" im Namen[Quelltext bearbeiten]

Zu der Artikeländerung vom 22. August noch eine Begründung: Mit der Weimarer Republik und der Reichsverfassung von 1919 (WRV Art. 109 in Verbindung mit GG Art. 123) wurde der Adel mit allen Vorrechten abgeschafft. Daher war Alexis (1890-1919) der letzte regierende "Fürst" zu Bentheim-Steinfurt. Der erst 1919 geborene Victor-Adolph Prinz zu Bentheim und Steinfurt(1919-1961) und Christian Prinz zu Bentheim und Steinfurt konnten in ihren (nach 1919) bürgerlichen Familiennamen, die als Bestandteil des Namens an die Stelle der früheren Adelstitel traten, als Nachkommen der ehemaligen Fürsten zu Bentheim-Steinfurt den Namensbestandteil "Fürst" nicht mehr in ihren Familiennamen übernehmen, da mit der Abschaffung des Adels auch die Vererbbarkeit von "Erstgeburtstiteln" des früheren Primogenituradels aufgehoben wurde.

Im Übrigen ist zu der Bezeichnung "Oberhäupter" der ehemaligen Fürsten des Hauses Bentheim Steinfurt anzumerken, dass es diese nur dort gab, wo es "Untertanen" im adelsrechtlichen Sinne gab. "Untertanen" gibt es seit der Weimarer Republik nicht mehr. In WRV 109 heißt es: "Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich." Von daher können die nachgeborenen Victor-Adolph Prinz zu Bentheim und Steinfurt(1919-1961) und Christian Prinz zu Bentheim und Steinfurt auch keine "Oberhäupter" mehr sein. Für familienbezogene Regelungen im historisch-genealogischen Sinne wird daher in den Handbüchern des Adels die hausinterne, private Bezeichnung "Chef des Hauses" nach einem sogenannten "Hausgesetz" dargestellt, die keine öffentlich-rechtliche Bedeutung hat.

Hinweis auf Lemmata zum Adelsthemenkreis in WP mit dort aktuell geführter Diskussion und auf die Darstellungen in den vom Dt. Adelsarchiv veröffentlichten Genealogischen Handbüchern des Adels mit entsprechenden Ausführungen. --80.131.194.30 12:28, 23. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Von einer „Abschaffung des Adels“ kann in Deutschland nicht die Rede sein. Lediglich die Sonderrechte des Adels waren laut Art. 109 WRV („Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“) nicht mehr verfassungsgemäß. Dem entsprechend hoben die einzelnen deutschen Staaten, in unserem Falle der Freistaat Preußen mit dem Adelsgesetz vom 23. Juni 1920 das dem Art. 109 entgegenstehende Recht auf. Anders als in Österreich, wo alle Adelsprädikate ausdrücklich verboten wurden, blieben aber in Deutschland die Hinweise auf den Adel der Familien erhalten. --Hvs50 (Diskussion) 12:27, 15. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Dass es keine „Oberhäupter“ mehr geben könne, weil es keine Untertanen mehr gebe, ist schon ein sprachliches Missverständnis. Selbstverständlich gab es – zumindest bis 1957 – Familien-Oberhäupter. Ausserdem herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, so dass es zumindest denkbar und auch zulässig wäre, im Rahmen eines Familienvertrages (wie in jedem anderen Gesellschaftsvertrag auch) ein „Oberhaupt“ zu bestimmen. --Hvs50 (Diskussion) 13:04, 15. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Bekenntnis und Glauben[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt Bekenntnis und Glauben kann nicht ganz vollständig sein. Denn unter Christoph Bernhard von Galen heißt es: „1668 kam die Grafschaft Bentheim in seinem Besitz, weil es ihm gelang Ernst Wilhelm von Bentheim-Steinfurt zum katholischen Glauben zu bekehren.“ -- Zumthie 23:57, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

„Zerfall“ und „Zusammenbruch“?[Quelltext bearbeiten]

Diese drastische Ausdrucksweise, wenn es um die Teilung in mehrere Linien einer Familie geht, erscheint übertrieben bzw. unangemessen. Ist denn tatsächlich etwas „zerfallen“ oder gar „zusammengebrochen“? --Hvs50 (Diskussion) 14:07, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten

stimmt. Klingt etwas dramatisch für eine vertmutlich Erbteilung. Wenn es tatsächlich irgendwas anderes gewesen sein sollte, steht es jedenfalls nicht im Artikel --Machahn (Diskussion) 14:56, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten