Diskussion:Beratungsgeheimnis

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Zib in Abschnitt Nichteinhaltung
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Nichteinhaltung[Quelltext bearbeiten]

Ist eigentlich in einer Rechtsvorschrift oder inem Urteil erwähnt was bei Nichteinhaltung des Beratungsgeheimnisses passiert? Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 12:06, 22. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Meine Sie im Bezug auf das Urteil? Was soll da passieren? Nichts. --Zib (Diskussion) 22:54, 22. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Weiterer Zweck[Quelltext bearbeiten]

Als Berufsrichter erscheint es mir persönlich eindeutig, dass das Bwratungsgeheimnis auch die Autorität des Gerichts und Akzeptanz des Urteils schützen soll, da Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung in der Öffentlichkeit vermieden werden sollen. Diese würden aber geradezu herausgefordert, wenn eine konträre Meinung innerhalb eines Kollegialorgans anschließend publik würde. (nicht signierter Beitrag von Zib (Diskussion | Beiträge) 22:53, 22. Aug. 2019 (CEST))Beantworten