Diskussion:Bereicherungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 178.203.118.87 in Abschnitt Fehler in 1.2.1 deutscher Rechtskreis erster Abschnitt
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Fehler in 1.2.1 deutscher Rechtskreis erster Abschnitt[Quelltext bearbeiten]

es wird hier auf § 812 Abs. 2 Satz 2 BGB verwiesen, jedoch hat der zweite Absatz des § 812 BGB gar keinen zweiten Satz. Ist hier Abs. 1 Satz 2 gemeint?-- 178.203.118.87 10:16, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten