Diskussion:Berichtigung

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Daß der Anspruch auf Berichtigung ein Anspruch au Beseitigung der Folgen einer Handlung ist, ist nicht unrichtig - dabei aber auf Folgenbeseitigungsanspruch zu verweisen, halte ich für falsch, da dieser Ausdruck m.E. ausschließlich einen öffentlich-rechtlichen Anspruch bezeichnet und der Berichtigungsanspruch kein solcher ist. Daher sollte man diesen Teil ändern. -- HolgerPollmann 17:48, 28. Jul 2005 (CEST)

Berichtigung[Quelltext bearbeiten]

der begriff Berichtigung wird als oberbegriff für richtigstellung, widerruf etc. gebraucht, der Berichtigungsanspruch dient der beseitigung der fortdauernden folgen einer rechtswidrigen tatsachenbehauptung, oder bildnisveröffentlichung; siehe Pasche: Medienrecht, 2. A., 2001, S. 353 (dort weitere nachweise: BVerfG NJW 1998, 1381ff; BGH NJW 1995, 961ff; Prinz/Peters:Medienrecht, 1999, Rn. 673; Wenzel:Das Recht der Wort- und Bilberichterstattung, 1994, Rn 13.1) ---Poupou l'quourouce 18:45, 29. Jul 2005 (CEST)

Grauenhafte Sprache[Quelltext bearbeiten]

Kann man diesen Artikel vielleicht auch in Deutsch schreiben? Das ist denkbar hölzernes Juristendeutsch --Historiograf 19:32, 29. Jul 2005 (CEST)